Recht auf Nachweis der Grundstücksgrenze zur Mietsache?

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)
Recht auf Nachweis der Grundstücksgrenze zur Mietsache?

Hallo Community,

ich Miete eine Wohnung 90qm^2 mit rund 400qm^2 Garten. Ich bin gerade im Umbau des Gartens, was im Grunde auch kein Problem darstellt und von der Hausverwaltung positiv begrüßt wurde. Nun habe ich ein paar Hecken und Bäume gekürzt und darauf hin hat mein Vermieter, der nebenan wohnt und trotz der Hausverwaltung sich gerne mal einmischt, mir verboten die Bäume weiterhin zu stutzen.

Ja Laub und Nadelbäume schneiden obliegt in der Regel dem Vermieter. Aber auch dies ist nicht der Punkt. Daraufhin hat mich mein Vermieter verwarnt, dass die Bäume und Hecken zum Großteil auf seinem Grundstück liegen und auch unser Gartenhaus auf der Grundstücksgrenze liegt. Deshalb soll ich die Bäume in ruhe lassen. Er kam öfters schon mit dem Argument immer dann wenn wir was von Ihm wollen und er uns suggerieren will, dass wir ja mehr nutzen als offiziell unser Grundstück ist.

Also ersten ist die grüne Grenze seit dem Bau des Hauses so wie jetzt und war schon immer die Grenze des Gartens und zweitens, ist keine Einfriedung der Grenzen vorhanden auch keine Grenzsteine. Ich bin mir sicher, dass das ausgedacht ist.

Nun zum eigentlichen Problem. Ich habe die Hausverwaltung angeschrieben und um einen Besichtigungstermin mit meinem Vermieter und der Hausverwaltung gebeten. Mein Vermieter sollte mir unter Zeugen die Grundstücksgrenzen aufzeigen, welches schriftlich niedergelegt werden sollte, damit in Zukunft darüber keine irrsinnigen Diskussionen mehr aufkommen. Mir ist es völlig egal, ob da nun ein paar Meter fehlen dann oder nicht, nur will ich Gewissheit haben.

Der Grund liegt darin, das ich eine Rasenkannte aus Beton verbaue und im Anschluss zwischen den Bäumen einen Zaun setzen möchte. Das wurde durch die Hausverwaltung vorher auch bejat.

Wenn ich aber da nun den Zaun und die Rasenkannte hinsetze und mein Vermieter mal wieder ein Bierchen zu viel hat und auf dumme Gedanken kommt, dann gibt es wieder Probleme mit der Grenze.

Nun zur eigentlichen Frage. Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter mir die Grenzen der Mietsache aufzeigt? Seit dem 20.10.2016 habe ich die Verwaltung vier mal angeschrieben bezüglich des Sachverhaltes. Keine Reaktion.

Gruß

René

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Rene1982):
Nun zur eigentlichen Frage. Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter mir die Grenzen der Mietsache aufzeigt?

Eigentlich muss bei Anmietung der Mietsache bereits feststehen, was alles dazugehört. Der Vermieter kann also nicht nach Abschluss des Mietvertrages da frei irgendwelche Grenzen festlegen. Wenn sich allerdings aus der Gartengestaltung keine Grenzen entnehmen lässt, dann wird man sich irgendwie einigen müssen. Wenn der Vermieter das verweigert, so wird es kompliziert. Was genau (wortwörtlich) steht denn zur Gartennutzung und zur Größe des Gartens im Mietvertrag?

Zitat (von Rene1982):
Der Grund liegt darin, das ich eine Rasenkannte aus Beton verbaue und im Anschluss zwischen den Bäumen einen Zaun setzen möchte. Das wurde durch die Hausverwaltung vorher auch bejat.

Dazu ist die Hausverwaltung möglicherweise gar nicht befugt. Das sind bauliche Veränderungen. Bei einer Eigentümergemeinschaft müssten alle Eigentümer des Hauses zustimmen. Wenn das ganze Haus einem Eigentümer gehört, so müsste dieser die Verwaltung ausreichend bevollmächtigt haben. Hast du diese Vollmacht gesehen? Ansonsten würde ich eher nicht empfehlen, auf so eine Zusage zu vertrauen. Mindestens mal solltest du sie dir schriftlich geben lassen.

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#2
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Rene1982):
Nun zur eigentlichen Frage. Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter mir die Grenzen der Mietsache aufzeigt?

Eigentlich muss bei Anmietung der Mietsache bereits feststehen, was alles dazugehört. Der Vermieter kann also nicht nach Abschluss des Mietvertrages da frei irgendwelche Grenzen festlegen. Wenn sich allerdings aus der Gartengestaltung keine Grenzen entnehmen lässt, dann wird man sich irgendwie einigen müssen. Wenn der Vermieter das verweigert, so wird es kompliziert. Was genau (wortwörtlich) steht denn zur Gartennutzung und zur Größe des Gartens im Mietvertrag?

Zitat (von Rene1982):
Der Grund liegt darin, das ich eine Rasenkannte aus Beton verbaue und im Anschluss zwischen den Bäumen einen Zaun setzen möchte. Das wurde durch die Hausverwaltung vorher auch bejat.

Dazu ist die Hausverwaltung möglicherweise gar nicht befugt. Das sind bauliche Veränderungen. Bei einer Eigentümergemeinschaft müssten alle Eigentümer des Hauses zustimmen. Wenn das ganze Haus einem Eigentümer gehört, so müsste dieser die Verwaltung ausreichend bevollmächtigt haben. Hast du diese Vollmacht gesehen? Ansonsten würde ich eher nicht empfehlen, auf so eine Zusage zu vertrauen. Mindestens mal solltest du sie dir schriftlich geben lassen.


Hallo, im Mietvertrag steht einfach nur, das ein Garten zur Mietsache gehört und ja der wilde Verlauf zeigt eindeutig den Grenzverlauf an. Da stehen 20m hohe Bäume als Grenzverlauf. Zudem hat auch mein Vermieter seine Zustimmung zum Umbau gegeben, das währen auch alles rückbaufähige Maßnahmen. Es ist ja nicht verboten den Garten umzugestalten sofern dies Rückbaufähig ist.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Rene1982):
Es ist ja nicht verboten den Garten umzugestalten sofern dies Rückbaufähig ist.


Nicht alles was verboten ist, ist auch erlaubt.

Berry

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Das hatten wir doch schon.
Nach der Schilderung handelt es um einen naturnahen Garten mit sehr viel Altgehölz-/Altbaum-Bestand:

Zitat (von Rene1982 aus dem alten Thread):
Sträucher, Bäume die kreuz und Quer über eine Breite von 2m an der Grenze vor sich hin Wachsen
Zustand bei Übergabe, verranzte Nadelbäume und Flieder mit Verpilzung als grobe Eingrenzung. Ansonsten Wildwiese mit Löcher bis 20cm Tiefe.
Die benachbarten Grundstücke sind alte Ackerflächen mit Pferden und Scheunen. Ebenfalls im Besitz des Vermieters.


Rene1982 mit der Kettensäge zugange "um das Gestrüpp an der Grenze auf Stock zu setzen" und Nadelbäume zu beschneiden
http://www.123recht.net/Vermieter-dreht-durch,-weis-nicht-mehr-was-ich-machen-soll-__f510983.html
Dort wurde es auch schonmal erklärt
> Miete = Gebrauchsrecht/Benutzungsrecht und NICHT Umgestaltungsrecht
> Gartenpflege = den bei Anmietung gegebenen Zustand erhalten (nicht: verändern)

Im übrigen eine reichlich bescheuerte Idee Flieder auf Stock zu setzen - der bildet viele Meter weiter Wurzelausläufer und treibt dann munter mit ungeahnter Triebkraft an unzähligen Stellen neu aus.

Zitat (von Rene1982 aus dem alten Thread):
Zitat aus dem Vertrag:
Ist dem Mieter ein Garten überlassen, ist er verpflichtet, diesen ständig zu pflegen. Ein Ziergarten ist als solcher zu erhalten. Zur Gartenpflege gehört üblicherweise: Den Rasen in der Zeit von April bis Oktober zweimal monatlich zu mähen, Hecken, Obstbäume und Ziersträucher einmal jährlich zu beschneiden, Blumenbeete und Wege von Unkraut freizuhalten. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung trotz Fälligkeit und Fristsetzung nicht unverzüglich nach, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen. Der Mieter hat sich die erforderlichen Geräte und Betriebsmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.


Zitat (von Rene1982):
Nun habe ich ein paar Hecken und Bäume gekürzt und darauf hin hat mein Vermieter, der nebenan wohnt und trotz der Hausverwaltung sich gerne mal einmischt, mir verboten die Bäume weiterhin zu stutzen.


Im Mietvertrag steht nichts von Umgestalten, Rausreißen, Roden und auf Stock setzen
Unter "Beschneiden" wird fachgerechter Rückschnitt zwecks Pflege/Erhaltung verstanden
Die mieterseitige Gartenpflege versteht die Rechtsprechung als reine Instandhaltungsmaßnahme.

Die ausgeführten Massnahmen (mit der Kettensäge - auch an Nadelbäumen !!!, "Gestrüpp auf Stock Setzen", Sträucher rausreißen) stellen eine Sachbeschädigung dar. Da stellt sich nur die Frage, ob der Vermieter das während der Mietzeit untersagen darf oder ob der Mieter erst zu Mietende wieder den ursprünglichen Zustand herstellen muss - z.B. wieder xx Jahre alte unverschnittene Groß-Bäume/Sträucher als Ersatz zu pflanzen.
Das wird in jedem Fall ein teures Vergnügen.

1. auf Information über die genaue Lage und Grenzen der Fläche, die zur Mietsache gehört, besteht m.E. ein Anspruch ... denn nur diese Fläche darf man ja benutzen

2. auf den gewünschten Zaun besteht kein Anspruch, weil eben ohne Zaun gemietet

3. ist es völlig wurscht wo der Zaun stehen würde - denn die Bäume+Sträucher bleiben auch auf der Mietfläche Eigentum des Vermieters und sind vom Mieter nur zu pflegen (im Sinne von "erhalten") bzw. der Vermieter alleine entscheidet, ob irgendetwas am vorhandenen Bewuchs umgestaltet wird

Was ich absolut nicht verstehe, ist, warum man sich so etwas mietet, was man total umgestalten will.
Das kostet ja nicht nur Geld sondern auch viel Zeit - und ist eben nur für eine begrenzte Zeitspanne, nämlich bis zum Mietende. Und dann muss man erstmal wieder alles in den vertragsgemäßen Zusatz zurückversetzen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
und ist eben nur für eine begrenzte Zeitspanne, nämlich bis zum Mietende.

Und das kann bei derartiger Sachbeschädigung schon mal schneller kommen als man glaubt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Das kostet ja nicht nur Geld sondern auch viel Zeit - und ist eben nur für eine begrenzte Zeitspanne, nämlich bis zum Mietende. Und dann muss man erstmal wieder alles in den vertragsgemäßen Zusatz zurückversetzen.

Stimmt, das Geld kann man schon sinnvoller ins Eigenheim investieren.
Miete ist nur Wohnen auf Zeit in fremdem Eigentum, warum dies umgestaltet werden soll, das versteht wohl keiner.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Rene1982):
und darauf hin hat mein Vermieter, der nebenan wohnt und trotz der Hausverwaltung sich gerne mal einmischt, mir verboten die Bäume weiterhin zu stutzen.


Ich glaube Du unterliegst da einem riesigen Irrtum.

Haus und Grundstück sind Eigentum des Vermieters, nicht das der Verwaltung. Diese ist lediglich Erfüllungsgehilfe des Vermieters.

Zitat (von Rene1982):
Der Grund liegt darin, das ich eine Rasenkannte aus Beton verbaue und im Anschluss zwischen den Bäumen einen Zaun setzen möchte. Das wurde durch die Hausverwaltung vorher auch bejat.


Noch mal der Hinweis das der Vermieter Eigentümer ist, nicht die HV.

Was Du das planst sind übrigens bauliche Veränderungen und ohne Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt.

Zitat (von Rene1982):
Nun zur eigentlichen Frage. Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter mir die Grenzen der Mietsache aufzeigt?


Ich wüßte nicht das. Es sei denn Du findest irgendwo eine Rechtsgrundlage dazu.

Zitat (von Rene1982):
Seit dem 20.10.2016 habe ich die Verwaltung vier mal angeschrieben bezüglich des Sachverhaltes. Keine Reaktion.


Vermutlich weil der Auftraggeber der Verwaltung einen Maulkorb verhängt hat.

Zitat (von Rene1982):
ich Miete eine Wohnung 90qm^2 mit rund 400qm^2 Garten. .... mein Vermieter, der nebenan wohnt


Im selben Haus?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Rene1982):
Nun zur eigentlichen Frage. Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter mir die Grenzen der Mietsache aufzeigt?

Ich wüßte nicht das. Es sei denn Du findest irgendwo eine Rechtsgrundlage dazu.

Das dürfte zu den mietvertraglichen Nebenpflichten gehören. Wie will der Mieter sonst seiner Verpflichtung nachkommen, den Garten ausreichend zu pflegen und Mängel wie z.B. umgestürtzte Bäume zu melden?

Ich bin mir nur nicht klar, ob dem Mieter das Ergebnis nachher gefallen wird. Einen dauerhaften Zaun wird er ohne Genehmigung des Vermieters da trotzdem nicht setzen dürfen. Und wenn im Mietvertrag keine konkrete Grenze steht, dann kann man schön darüber streiten, welcher Teil des Gartens jetzt wirklich dazugehört.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Mich würde mal interessieren, inwieweit gekappte Bäume rückbaufähig sind.

wirdwereden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mich würde mal interessieren, inwieweit gekappte Bäume rückbaufähig sind.


Neuanpflanzung der gleichen Bäume (= gleiche Art, gleiches Alter und gleiche Größe) oder Zahlung des entsprechenden Schadensersatz in Geld.

Na, viel Spaß :devil:

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