Recht auf Kündigung?

11. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Obi100
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Kündigung?

Hallo zusammen,

vorab vielen Dank für das lesen dieses Beitrages.
Es erwartet Sie ein grammatikalischer Alptraum.

Vor einigen Jahren wurde die Firma, für die ich arbeite, verkauft.
Danach wurde lange bei dem Kartellamt verhandelt, bis der Verkauf gebilligt wurde.
Nachdem nun die neue Firma die Übernahme gestartet hat, folgten lange Verhandlungen zwischen unserem Betriebsrat und den neuen Vorständen.

Daraus entstand ein Sozialplan in dem zum Beispiel festgelegt wurde welche rechte der Arbeitnehmer bei einer Kündigung hat. (Abfindung, Sonderzahlung ect.)
Soweit alles gut.

Nach und nach wurde die Arbeit von der alten Zentrale in die neue verschoben. Buchhaltung, Personal etc.
Verschoben bedeutet, sie wurden gekündigt.

Andere Abteilungen machten ihre arbeit weiter, wurden aber nicht aufgelöst oder verschoben.
Die arbeit wurde einfach immer weniger, inzwischen wird die arbeit der alten Abteilungen von den neuen Abteilungen der neuen Zentrale gemacht. So das die alten Leute Quasi keine Arbeit mehr machen und nur noch zum rumsitzen her kommen

Nun laufen die Sozialpläne allerdings aus.

Meine Vermutung:
Die neue Firma wartet nun bis die Sozialpläne ausgelaufen sind und Kündigt dann alle restlichen Arbeitnehmer der alten Zentrale nach und nach bis alles vollständig in die neue Zentrale verschoben wurde. Das bedeutet natürlich schlechtere Bedingungen für die verbliebenen Arbeitnehmer. (Keine Abfindung, keine Sonderzahlung.)

Deswegen nun final meine Frage.
Kann man eine Kündigung "erzwingen"? Immerhin gibt das Unternehmen mir keine Arbeit mehr, bzw. nur arbeit die 20-30 Minuten täglich in Anspruch nimmt. Auch kann das Unternehmen keine Aussage über meine weiteren Aussichten in den nächsten Jahren geben.

Ich habe mich mit der Eigenkündigung bisher zurück gehalten, da ich A: Jederzeit arbeit finde und B: So "leicht" Geld verdiene.
Es ist einerseits sehr belastend 9 Stunden wirklich nur herumzusitzen, allerdings war die Aussicht auf eine Abfindung ganz einfach die Möhre die mich angetrieben hat.

Gibt es hier einen punkt an dem ich meinen "Arbeitgeber" angreifen könnte?
Recht auf Arbeit? Recht auf Kündigung.

Vielen Dank vorab fürs lesen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Obi100):
Kann man eine Kündigung "erzwingen"?
Nein

Zitat (von Obi100):
Es ist einerseits sehr belastend 9 Stunden wirklich nur herumzusitzen,
Buch mitnehmen

Zitat (von Obi100):
Gibt es hier einen punkt an dem ich meinen "Arbeitgeber" angreifen könnte?
Nicht wirklich

Zitat (von Obi100):
Die neue Firma wartet nun bis die Sozialpläne ausgelaufen sind und Kündigt dann alle restlichen Arbeitnehmer der alten Zentrale nach und nach bis alles vollständig in die neue Zentrale verschoben wurde.
Und das kommt die neue Firma wirklich günstiger als viele Monate lang die vollen Gehälter zu zahlen plus die Kosten der Rechtsstreite nach Auslaufen und anschließender Kündigung sowie die dann zu leistenden Zahlungen bei Einiungen? Glaube ich ja fast nicht.

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Obi100):
Gibt es hier einen punkt an dem ich meinen "Arbeitgeber" angreifen könnte?
Recht auf Arbeit? Recht auf Kündigung.


Jein. Ja. Nein.
Ansprechpartner ist der Betriebsrat.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Selbstverständlich gibt es hier einen Punkt, an dem der Arbeitgeber angreifbar ist. Arbeitnehmer haben das Recht, wie vertraglich vereinbart, beschäftigt zu werden. Im ersten Schritt kann man den Arbeitgeber abmahnen oder man kann auch gleich klagen.
Alles was man als Arbeitnehmer zum Recht auf Beschäftigung wissen muss, ist hier nachlesbar:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Beschaeftigung.html

Zitat:
Nach heu­ti­gem Ar­beits­recht hat der Ar­beit­neh­mer da­her ei­nen aus dem Ar­beits­ver­trag fol­gen­den An­spruch auf Ent­ge­gen­nah­me sei­ner Ar­beits­leis­tung. Der Ar­beit­ge­ber würde dem­zu­fol­ge sei­nen Ver­trags­pflich­ten nicht in vol­lem Um­fang nach­kom­men, wenn er dem Ar­beit­neh­mer le­dig­lich sei­nen Lohn zah­len, ihm aber kei­ne Ar­beit zu­wei­sen würde.


Es ist nicht unüblich, Arbeitnehmer durch Nichtbeschäftigung rauszubossen, deshalb gibt es dazu inzwischen ausreichend richtungsweisende Urteile.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Obi100
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Obi100):
Es ist einerseits sehr belastend 9 Stunden wirklich nur herumzusitzen,
Buch mitnehmen
Hehe, ja. Ein Kollege hat sich leider so eine Abmahnung eingefangen für das lesen während der "Arbeitszeit". Die Schergen des bösen überwachen leider weiterhin ALLES was wir tun, bzw. nicht tun. Sie suchen Quasi gründe, verstehen Sie?

Zitat (von Obi100):
Die neue Firma wartet nun bis die Sozialpläne ausgelaufen sind und Kündigt dann alle restlichen Arbeitnehmer der alten Zentrale nach und nach bis alles vollständig in die neue Zentrale verschoben wurde.
Und das kommt die neue Firma wirklich günstiger als viele Monate lang die vollen Gehälter zu zahlen plus die Kosten der Rechtsstreite nach Auslaufen und anschließender Kündigung sowie die dann zu leistenden Zahlungen bei Einiungen? Glaube ich ja fast nicht.

Nun, die Gehälter wurden ja anfangs nicht völlig Umsonst ausgezahlt. Immerhin haben wir während der ersten 6 Monate des Sozialplans noch viel gearbeitet um den Betrieb der Filialen aufrecht zu erhalten. Erst in Monat 7-9 wurde hat man uns Quasi fürs nichts tun bezahlt. Nun bleiben noch Monat 10,11 und 12 also bis Ende Juni. In dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber wohl weiterhin für nichts. Kommt es also im Juli zur Kündigung, bzw. zur Änderungskündigung habe ich keinen Sozialplan mehr im Rücken. Somit hat der Arbeitgeber doch keine Probleme mehr mich kostengünstig zu kündigen. Oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Nochmal: Sie müssen nicht bis Ende Juni rumsitzen.

Es gibt einen Betriebsrat, es gibt das Kündigungsschutzgesetz.. So einfach ist man dann doch nicht kündbar.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Obi100
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Nochmal: Sie müssen nicht bis Ende Juni rumsitzen.

Es gibt einen Betriebsrat, es gibt das Kündigungsschutzgesetz.. So einfach ist man dann doch nicht kündbar.


Hier liegt ja der Hund begraben. Im Grunde will ich ja gekündigt werden.
Läuft nun allerdings der Sozialplan aus, könnte das Unternehmen meine Stelle streichen, mir eine Änderungskündigung anbieten um z.B. in einer der Umliegenden Filialen zu arbeiten. Dies würde ich ablehnen, was zur eigenverantwortlichen Kündigung führt.
Bzw. kann man zum Beispiel jemandem aus dem Controlling eine stelle als Telefonverkäufer zuweisen. Ist das eine als gleichwertig anzusehende arbeit? Es sind ja beides Jobs als Sachbearbeiter. Die Ausbildungen sind die "gleichen".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es gibt offensichtlich einen Sozialplan. Den müsste sich ein Fachmann anschauen. Möglicherweise (ganz vorischtig formuliert) gibt es die Option, eine Abfindung herauszuhandeln. Das wäre mein Ansatzpunkt. Denn arbeitsgerichtliche Verfahren kosten ja den Arbeitgeber Zeit und Geld.

wirdwerden

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