Hallo zusammen,
habe beim Ordnungsamt per Brief um die Auskunft gebeten, mit welcher Rechtsgrundlage man mir ein Knöllchen (Verwarnung) wegen falsch parkens zugesendet hat.
Mir geht es also nicht darum, gegen welche Straßenverkehrsordnung ich verstoßen haben soll, sondern auf welcher Rechtsgrundlage man mir jetzt die 15€ in Rechnung stellt.
Klar, Grundlage ist das Ordnungswidrigkeitengesetz... Aber ich möchte diese Antwort schriftlich von der Bußgeldstelle (Behörde) haben um mich in einem evtl. Rechtsstreit darauf berufen zu können.
Ich bin der Meinung, dass die Behörde eine Auskunftspflicht nach §25 VwVfG
hat und mir natürlich mitteilen muss auf welcher Rechtsgrundlage hier gehandelt wurde.
Wie seht Ihr das?
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"aktiver Rebell"
Recht auf Auskunft zur Rechtsgrundlage?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
immer diese intelligenten antworten...
warum nicht einfach sauber antworten?
ich weiß doch ganz genau, dass ich gegen eine Straßenverkehrsordnung verstoßen haben soll. Zumindest wird mir das vorgeworfen...
so... wenn ich die rechtsgrundlage der verwarnung nicht erfragen darf, könnte die behörde willkürlich verwarnungen verteilen, wäre ja voll daneben...
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"aktiver Rebell"
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quote:<hr size=1 noshade>so... wenn ich die rechtsgrundlage der verwarnung nicht erfragen darf, könnte die behörde willkürlich verwarnungen verteilen, wäre ja voll daneben... <hr size=1 noshade>
Natürlich darfst Du diese erfragen.
Die gewünschte Antwort kommt dann für ca. 25 EUR Aufschlag per Bußgeldbescheid.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
natürlich steht da der § der straßenverkehrsordnung...
aber wie es in D nunmal so ist wollte ich eine schriftliche bestätigung durch die behörde, dass man mir die verwarnung zusenden darf weil es so im Ordnungswidrigkeitengesetz steht.
und ich war der meinung, dass ich nach dem VwVfG (glaube §25) sogar ein anrecht auf die auskunft habe.
ich bestreite die sache selbst nicht. aber wenn ich höflich nach der rechtsgrundlage der verwarnung frage ist es halt so. du kannst ja auch den polizisten fragen nach welchem § er eine Waffe mit sich führen darf.
Und wenn ich diese Anfrage schriftlich an das Polizeirevier stelle wäre es der höfliche Ton darauf zu antworten.
In diesem meinen Fall bin ich aber als Beteiligter in der Sache berechtigt eine solche Auskunft zu fordern, denke ich zumindest... :-)
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"aktiver Rebell"
quote:Dann aber auch sicherheitshalber eine Bestätigung des Deutschen Bundestages einholen, dass dieser das OWiG erlassen durfte.
aber wie es in D nunmal so ist wollte ich eine schriftliche bestätigung durch die behörde, dass man mir die verwarnung zusenden darf weil es so im Ordnungswidrigkeitengesetz steht.
Danke für den sehr sinnvollen Beitrag!
Wenn man in einem Rechtsstreit steht muss man wissen auf welche Rechtsgrundlage sich die "Gegenseite" beruft.
Nur so kann man vernünftig argumentieren...
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"aktiver Rebell"
quote:<hr size=1 noshade> und ich war der meinung, dass ich nach dem VwVfG (glaube §25) sogar ein anrecht auf die auskunft habe. <hr size=1 noshade>
Weshalb die Bußgeldbehörde Bescheide verschicken darf, ergibt sich aus §§ 35ff OWiG .
Weshalb die Straßenverkehrsbehörde Verkehrsschilder aufstellen darf, ergibt sich auch aus Gesetzen.
Weshalb die Bußgeldbehörde Personal einstellen darf, die Verkehrsverstösse feststellen, ergibt sich auch aus den Gesetzen.
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er will das doch nicht von dir wissen, sondern von der bösen Behörde, damit er sich etwas zurecht spinnen kann, warum das alles doch keine Rechtsgrundlage hat und so weiter...
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