Recht auf Auskunft zur Rechtsgrundlage?

11. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
ustrauss
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 51x hilfreich)
Recht auf Auskunft zur Rechtsgrundlage?

Hallo zusammen,

habe beim Ordnungsamt per Brief um die Auskunft gebeten, mit welcher Rechtsgrundlage man mir ein Knöllchen (Verwarnung) wegen falsch parkens zugesendet hat.
Mir geht es also nicht darum, gegen welche Straßenverkehrsordnung ich verstoßen haben soll, sondern auf welcher Rechtsgrundlage man mir jetzt die 15€ in Rechnung stellt.

Klar, Grundlage ist das Ordnungswidrigkeitengesetz... Aber ich möchte diese Antwort schriftlich von der Bußgeldstelle (Behörde) haben um mich in einem evtl. Rechtsstreit darauf berufen zu können.

Ich bin der Meinung, dass die Behörde eine Auskunftspflicht nach §25 VwVfG hat und mir natürlich mitteilen muss auf welcher Rechtsgrundlage hier gehandelt wurde.

Wie seht Ihr das?

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"aktiver Rebell"

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11 Antworten
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#2
 Von 
ustrauss
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 51x hilfreich)

immer diese intelligenten antworten...

warum nicht einfach sauber antworten?

ich weiß doch ganz genau, dass ich gegen eine Straßenverkehrsordnung verstoßen haben soll. Zumindest wird mir das vorgeworfen...

so... wenn ich die rechtsgrundlage der verwarnung nicht erfragen darf, könnte die behörde willkürlich verwarnungen verteilen, wäre ja voll daneben...



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"aktiver Rebell"

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>so... wenn ich die rechtsgrundlage der verwarnung nicht erfragen darf, könnte die behörde willkürlich verwarnungen verteilen, wäre ja voll daneben... <hr size=1 noshade>

Natürlich darfst Du diese erfragen.

Die gewünschte Antwort kommt dann für ca. 25 EUR Aufschlag per Bußgeldbescheid.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
ustrauss
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 51x hilfreich)

natürlich steht da der § der straßenverkehrsordnung...

aber wie es in D nunmal so ist wollte ich eine schriftliche bestätigung durch die behörde, dass man mir die verwarnung zusenden darf weil es so im Ordnungswidrigkeitengesetz steht.

und ich war der meinung, dass ich nach dem VwVfG (glaube §25) sogar ein anrecht auf die auskunft habe.

ich bestreite die sache selbst nicht. aber wenn ich höflich nach der rechtsgrundlage der verwarnung frage ist es halt so. du kannst ja auch den polizisten fragen nach welchem § er eine Waffe mit sich führen darf.
Und wenn ich diese Anfrage schriftlich an das Polizeirevier stelle wäre es der höfliche Ton darauf zu antworten.

In diesem meinen Fall bin ich aber als Beteiligter in der Sache berechtigt eine solche Auskunft zu fordern, denke ich zumindest... :-)

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"aktiver Rebell"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

quote:
aber wie es in D nunmal so ist wollte ich eine schriftliche bestätigung durch die behörde, dass man mir die verwarnung zusenden darf weil es so im Ordnungswidrigkeitengesetz steht.
Dann aber auch sicherheitshalber eine Bestätigung des Deutschen Bundestages einholen, dass dieser das OWiG erlassen durfte.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ustrauss
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 51x hilfreich)

Danke für den sehr sinnvollen Beitrag!

Wenn man in einem Rechtsstreit steht muss man wissen auf welche Rechtsgrundlage sich die "Gegenseite" beruft.
Nur so kann man vernünftig argumentieren...



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"aktiver Rebell"

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> und ich war der meinung, dass ich nach dem VwVfG (glaube §25) sogar ein anrecht auf die auskunft habe. <hr size=1 noshade>


Weshalb die Bußgeldbehörde Bescheide verschicken darf, ergibt sich aus §§ 35ff OWiG .

Weshalb die Straßenverkehrsbehörde Verkehrsschilder aufstellen darf, ergibt sich auch aus Gesetzen.

Weshalb die Bußgeldbehörde Personal einstellen darf, die Verkehrsverstösse feststellen, ergibt sich auch aus den Gesetzen.

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#11
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

er will das doch nicht von dir wissen, sondern von der bösen Behörde, damit er sich etwas zurecht spinnen kann, warum das alles doch keine Rechtsgrundlage hat und so weiter...

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