Recht auf Auskunft beim Jobcenter?

12. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
holpet
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Auskunft beim Jobcenter?

Hallo zusammen! Habe folgendes Problem. Ich habe per Zufall erfahren, dass der Vater meines Sohnes (16) arbeitet und somit Unterhalt zahlen könnte.
Nun beziehe ich mit meinem Sohn ALG2. Es besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt. Nach dem letzten Umzug wurde diese ruhend gestellt, weil das JA in Dormagen angeblich überlastet ist. Der Unterhaltstitel wurde auch ans JC übergeben.
Wenn nun der Vater laufenden Unterhalt ans JC bezahlt, geht mich das etwas an oder nicht? Ich habe dort angefragt, aber man redet sich mit Datenschutz raus. Ich will unbedingt, dass mein Sohn aus der BG fällt, und das wäre mit dem Unterhalt möglich. Es ist ja bekannt, wie mit U25-Opfern umgegangen wird. Und das will ich beenden.

Wenn möglich, bitte nur Antworten auf meine Fragen ohne Unterstellungen und sonstige "gute" Ratschläge. Danke! ;-)

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@holpet:

Zitat:
Wenn nun der Vater laufenden Unterhalt ans JC bezahlt, geht mich das etwas an oder nicht?


Grundsätzlich bin ich Deiner Meinung. Die Frage ist nur, wie willst Du dieses Informationsrecht durchsetzen? Dazu fällt mir nicht so recht was ein.

4 Ideen, wie Du an die Informationen kommen kannst:

1. Grundsätzlich gehen Unterhaltsansprüche auf das Jobcenter über und Du darfst diese nicht in eigenem Namen, ohne Zustimmung des Jobcenters geltend machen. Schreibe das Jobcenter an und teile mit, dass Du neue Informationen hast, wonach der Kindsvater vermutlich leistungsfähig ist und bitte um Erlaubnis, die Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Wenn der Vater Unterhaltszahlungen an das Jobcenter leistet, wirst Du voraussichtlich die gewünschten Informationen erhalten.

2. Lege gegen den nächsten Bewilligungsbescheid des Jobcenters Widerspruch ein und begründe den damit, dass nach Deinem Kenntnisstand der Kindsvater Unterhaltszahlungen an das Jobcenter leistet. Auch bei solch einer Direktzahlung an das Jobcenter handelt es sich gleichwohl um Einkommen des Kindes, welches dazu führen kann, dass das Kind nicht mehr zur BG gehört. Im Rahmen dieses Widerspruchsverfahrens kannst Du auch Einblick in Deine Verwaltungsakte beim Jobcenter nehmen.

3. Beantrage Unterhaltsvorschuss für deinen Sohn. Seit dem 01.07.2017 besteht dieser Anspruch auch für Kinder über 12 Jahren und unabhängig von einer begrenzten Bezugsdauer. Ich gehe davon aus, dass die Unterhaltsvorschusskasse sich an den Vater wenden wird, der dann wohl mitteilen wird, dass er seiner Unterhaltspflicht bereits durch Zahlungen an das Jobcenter nachkommt.

4. Schreibe den Kindsvater selbst an, oder beauftrage einen Anwalt damit, und fordere ihn auf, seine Einkommensverhältnisse offenzulegen, damit Unterhaltsansprüche berechnet und geltend gemacht werden können. Auch hierauf wird der Vater voraussichtlich entsprechend antworten. Notfalls nach freundlicher Aufforderung durch das Familiengericht.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Axe,

ich weiss zwar nicht was u25 Opfer sind, aber der Hinweis

Zitat (von holpet):
Es ist ja bekannt, wie mit U25-Opfern umgegangen wird. Und das will ich beenden.

deutet doch an, dass das Kind volljährig ist.

Vorschlag 4 dürfte daher wegfallen.
Vorschlag 3 setzt voraus, dass die erklärt es würde kein Unterhalt gezahlt. Außerdem wieder Alter des Kindes.
Berry


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Sir Berry,

Zitat:
ich weiss zwar nicht was u25 Opfer sind,


Damit sind die sehr stringenten Regeln für erwerbsfähige (ab 15) Kinder unter 25, die in einer SGB II Bedarfsgemeinschaft leben gemeint.

Zitat:
deutet doch an, dass das Kind volljährig ist.


Habe ich zuerst auch gedacht und beim nochmaligen lesen des Eröffnungspostings das hier gefunden:

Zitat:
Ich habe per Zufall erfahren, dass der Vater meines Sohnes (16) arbeitet und somit Unterhalt zahlen könnte.


Demnach ist der Sohn wohl 16 und damit minderjährig.

Zitat:
Vorschlag 3 setzt voraus, dass die erklärt es würde kein Unterhalt gezahlt.


Da die Mutter keinen Unterhalt für den Sohn erhält und der Rest nur Vermutungen sind, kann sie diese Erklärung ja ruhigen Gewissens abgeben. Wobei, wenn sie bei der Unterhaltsvorschusskasse angibt, dass möglicherweise Zahlungen an das Jobcenter geleistet werden, wird diese vermutlich beim Jobcenter nachfragen und sicherlich Auskunft bekommen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Für was der Datenschutz so alles herhalten muss. Fakt ist, dass der Bescheid des Job-Centers überprüfbar sein muss. Es muss aus ihn also auch hervorgehen, was an anderen Einnahmen da ist. Und, beim Jugendamt müsste doch auch eine komplette Akte existieren, in die die Mutter Einsicht bekommt. Die Frage ist natürlich auch, was der Vater verdient und was austituliert ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.