Hallo,
es geht um keinen konkreten Fall, meine Fragen sind generell gestellt.
So weit ich weiß, darf man aus privaten Emails nichts öffentlich zitieren. Darf man aber sagen: Herr/Frau hat mir gesagt, dass er/sie die und die Dinge so und so sieht? Herr/Frau behauptet dieses und jenes und beabsichtigt das und das zu tun usw.
Oder darf man nichts was ein anderer Mensch einem gegenüber geäussert hat öffentlich weitersagen?
Anbieterbewertungen, bei denen man z.B. sagt, der Anbieter (Einzelperson) sagte mir das und das, sind somit angreifbar wegen Verstoß gegen das Recht am gesprochenen Wort? Oder wie sieht das aus?
Recht am gesprochenen Wort - Emailverkehr nicht zitieren sondern drauf bezugnehmen erlaubt?
22. Januar 2018
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Frage vom 22. Januar 2018 | 01:29
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 9x hilfreich)
Recht am gesprochenen Wort - Emailverkehr nicht zitieren sondern drauf bezugnehmen erlaubt?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2018 | 08:22
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
Zitat:So weit ich weiß, darf man aus privaten Emails nichts öffentlich zitieren
Sicher darf man das, wenn nichr eine z. B. berufliche Schweigepflicht besteht
#2
Antwort vom 22. Januar 2018 | 11:23
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Oder irgendeine wirksame vertragliche Vereinbarung beüglich des schweigens existiert.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 22. Januar 2018 | 17:11
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 9x hilfreich)
Zitat:Das ist falsch,ZitatSicher darf man das, wenn nichr eine z. B. berufliche Schweigepflicht besteht :
Grundsätzlich gilt, dass die unbefugte Veröffentlichung von E-Mails den Absender in seinem Recht am geschriebenen Wort und damit in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG verletzt. Das Recht am geschriebenen Wort gewährt das Recht, selbst zu bestimmen, welchem Personenkreis der Einzelne seine Äußerung zugänglich macht. Bei der Zusendung von privaten E-Mails kann davon ausgegangen werden, dass der Absender die E-Mail nur gegenüber dem Empfänger zugänglich machen wollte und nicht der Öffentlichkeit. E-Mails, die sich nur an einen Adressaten richten, unterfallen nach der ständigen Rechtsprechung der Geheimsphäre und dürfen daher ohne Zustimmung des Absenders nicht veröffentlicht werden (LG Köln, Urteil vom 28.05.2008, Az. 28 O 157/08 ). Die Veröffentlichung erkennbar privater Schreiben stellt nach dem Urteil des LG Köln insoweit einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, dass in seiner Wirkung weitaus schwerer wirkt als die bloße Mitteilung des Inhalts desselben.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/darf-man-e-mails-im-internet-veroeffentlichen_073598.html
Mir geht es um eine Email die der Schreiber aus seiner beruflichen Tätigkeit heraus an eine Person richtet, also aus seiner Sozialsphäre (sagt man das so?) entstammt. Darf man daraus zitieren?
-- Editiert von Fragen123 am 22.01.2018 17:11
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