Recht am eigenen Bild in der Öffentlichkeit?

3. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.10.2016 21:47:51
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Recht am eigenen Bild in der Öffentlichkeit?

Guten Abend,

wie verhält es sich, Person Y hat an einer öffentlichen Demo teilgenommen.
Wie jeder weiss, darf ein Fotograf bei solchen Veranstaltungen Bilder erstellen von Teilnehmern.
Wie verhält es sich jedoch, wenn man mit dem Namen von Y bei der Google Bildersuche auf das Bild trifft, wo die Person deutlich zu erkennen ist.
Das Bild wird ebenfalls in einem Beitrag gezeigt inkl. vollen Namen von Y.

Kann man das Bild bei Google entfernen lassen?
Hat Y ein Anrecht auf das Persönlichkeitsrecht?

Der Betreiber der Homepage sitzt im Ausland.

Vielen Dank für Antworten.

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Nibbler ):
Kann man das Bild bei Google entfernen lassen?

Ja, kann man versuchen. Antrag stellen, absednen und abwarten



Zitat (von Nibbler ):
Hat Y ein Anrecht auf das Persönlichkeitsrecht?

Kommt ganz darauf an, ob Y eine "Person des öffentlichen Lebens" ist oder eine "Person der Zeitgeschichte" oder eine reine Privatperson. Im letzteren Falle könnte er die Entfernung bei Google notfalls gerichtlich durchsetzen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12308.10.2016 21:47:51
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Was genau bedeutet der Passuss *Zeitgeschichte*

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Na wenn Y Bundesminister ist oder der Mann, der am Tiananmen-Platz sich dem Panzer entgegengestellt hat, dann ist er eine Person des öffentl. Lebens (1. Fall) bzw. der Zeitgeschichte (2. Fall).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12308.10.2016 21:47:51
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Dankeschön :)

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