Rechnungsverjährung

7. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gündia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Rechnungsverjährung

Wir haben uns vor drei Jahren von unserem Bauunternehmer ein Angebot über diverse Mehrleistungen machen lassen. Nachdem wir uns für einzelne Mehrleistungen entschieden haben, erhielten wir am 16.10.2001 eine Bestätigung über die anfallenden Kosten.
Bis heute haben wir keine Rechnung bekommen.
Kann es uns passieren, daß der Bauunternehmer berechtigterweise noch eine Rechnung stellt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wann wurden denn die Mehrleistungen ausgeführt?

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gündia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Mehrarbeiten sind im Januar/Februar 2002 fertig gestellt worden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Es kann noch eine nicht verjährte Rechnung kommen.
Meine Meinung zur Verjährung:
Wenn bei mir eine gute, preiswerte und mägelfreie Arbeit ausgeführt wurde, dann würde ich mich grundsätzlich nicht auf Verjährung berufen, sofern ich in der Lage bin, die Rechnung zu bezahlen.
Alle die grundsätzlich auf Verjährung hoffen, sollten sich in die Lage der anderen Seite versetzen.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

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