Rechnungen schreiben als Student

23. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
lustig81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Rechnungen schreiben als Student

moin,

also ich bin Student....und jobbe nebenbei in einer Bar. mein Gehalt pro Monat beträgt maximal 399....manchmal auch weniger, je nach dem wieviel zeit ich habe, bzw. wie ich gebraucht werde. jedoch nie über 400€...nichtmal in den semesterferien.
Kürzlich wurde ich von nem Caterring Service gefragt, ob ich da evtl. mal aushelfen könnte.
ich hab jetzt n paar mal für die gearbeitet und soll nun eine Rechnung schreiben.....man sagte mir ich bräuchte hierfür keinen Gewerbeschein. Ich solle auf der Rechnung lediglich vermerken, dass ich nach §19 nicht mwst. pflichtig bin.
Nach 2tägigem rumgegoogeln und nutzen div SuFu's, bin ich leider nicht viel weiter gekommen...alles was ich weiss ist, dass ich nichts weiss....
-Nach §19 UStG besteht keine Umsatzsteuerpflicht-
gilt dies nur für Kleinunternehmer? was sind Kleinunternehmer (brauch man nen Gewerbeschein oder sind es auch Studenten, wenn sie unter dem Freibetrag bleiben)?

was muss nun auf dieser ominösen Rechnung vermerkt sein?
trifft der § 19 UStG zu? würde es ausreichend sein, wenn ich unter den Rechnungsbetrag "exklusive MwSt" schreibe?!

Thnx & Greets


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lustig81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

ich weiss nicht, ob sie sich meinen beitrag durchgelesen habe....anscheinend nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ich bin irrtümlich davon ausgegangen, das man als Student in der Lage ist, aus dem verlinkten Beitrag die notwendigen Informationen zu extrahieren und die zur Beantwortung notwendigen fehlenden Details zu erkennen und zu ergänzen.



quote:<hr size=1 noshade>man sagte mir ich bräuchte hierfür keinen Gewerbeschein. <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>-Nach §19 UStG besteht keine Umsatzsteuerpflicht-
gilt dies nur für Kleinunternehmer? was sind Kleinunternehmer (brauch man nen Gewerbeschein oder sind es auch Studenten, wenn sie unter dem Freibetrag bleiben)? <hr size=1 noshade>

Da es einige Freibeträge für Studenten gibt, sollte man genauer definieren welchen Freibetrag man denn eigentlich meint.


Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 UstG bezeichneten Gebieten ansässig sind und deren Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Als Umsatz gilt der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.


Die juristische Definition von freiberuflichen Tätigkeiten (freien Berufen) erfolgt im Einkommensteuergesetz (EStG) § 18 und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) § 1.
Kurz gesagt: Freiberufliche Tätigkeiten sind selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder sehr ähnlich gelagerte Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.

Im allgemeinen geht man von Freiberuflichkeit aus wenn die Tätigkeit:
- selbständig und nicht weisungsgebunden erfolgt
- eine höhere Bildung erfordert , eine schöpferische Begabung oder eine starke Eigenbeteiligung an der Tätigkeit
- keinen Handel oder Massenproduktion darstellt
- die eigene Arbeitsleistung und nicht den Kapitaleinsatz im Vordergrund stehen lässt

Alle anderen benötigen eine Gewerbeschein. Dabei ist es egal ob Klein-, Mittel- oder Großunterneher.

Maßgeblich ist also die genaue Tätigkeit. Einer der abspült oder Getränke auffüllt benötigt einen Gewerbeschein, ein darstellender Künstler (z.B. Pantomime) in der Regel nicht.


Möglicherweise ist man aber auch nur scheinselbständig, mit all den (un)angenehmen Folgen.


Was genau hier zutrifft, kann man anhand der mageren Schilderung nicht sagen.



quote:<hr size=1 noshade>was muss nun auf dieser ominösen Rechnung vermerkt sein? <hr size=1 noshade>

Die Pflichtangaben für Rechnungen findet man
unter § 14 UStG aufgelistet.



quote:<hr size=1 noshade>trifft der § 19 UStG zu? <hr size=1 noshade>

Beim Finanzamt meldet man sich mit seiner unternehmerischen Tätigkeit an. Daraufhin erhält man einen Fragebogen des Finanzamtes den man im eigenen Interesse wahrheitsgemäß aber nicht zu optimistisch ausfüllen sollte.

Desweiteren kann man einen Antrag stellen, auf umsatzsteuerliche Veranlagung nach § 19 UStG .



quote:<hr size=1 noshade>würde es ausreichend sein, wenn ich unter den Rechnungsbetrag "exklusive MwSt" schreibe?!
<hr size=1 noshade>

Nein.
Die korrekte Formulierung lautet
'Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.'



Mit dem § 146 AO solte man sich als Unternehmer übrigens auch mal beschäftigen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 26.03.2011 01:58

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lustig81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo harry,

danke fuer den einsatz....der o.a. link, half mir allerdings nicht weiter. wie im ersten beitrag bereits erwaehnt, habe ich die SuFu genutzt.....und bin bereits auf diese url gestossen.
in meinem fall bietet sich eine -Kleinbetragsrechnungen-.

kind regards

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2x Hilfreiche Antwort

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