Rechnungen nicht bezahlt, was nun?

25. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Schneebob
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)
Rechnungen nicht bezahlt, was nun?

Hallo,

ich betreibe nebenbei ein Kleingewerbe nach der Kleinunternehmer Regelung.

Habe von Januar-März 2012 Rechnungen für Tätigkeiten ausgeschrieben.
Über Monate wurde mir versichert die Rechnungen zu bezahlen.
Aus Angst und Unsicherheit habe ich bisher nichts unternommen, das möchte ich nun ändern.
Ein Bekannter sagte mir da die Rechnungen über ein Jahr alt sind könnte ich eine Mahnung schreiben in der ich zur Zahlung innerhalb einer Woche auffordere, ansonsten würde ich eine Pfändung veranlassen.
Ist dies Möglich?

-Was kann ich tun um an mein Geld zu kommen? (700-800€)
-Kann ich Mahnungen mit Mahngebühren schreiben?
-Was kostet mich so eine Pfändung?

Der Empfänger der Rechnungen ist der Geschäftsführer. Geschäftsfort imst e.K. -> Eingetragener Kaufmann soweit ich gelesen habe und haftet mit seinem Privatvermögen?

Notfall oder generelle Fragen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Eine Mahnung, die nachweisbar zugestellt wurde, (Einschreiben, ggf. Rückschein) ist insoweit ratsam, um den Gegenüber gesichert in Verzug zu setzen. Dabei genügt aber eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist. In der Mahnung sollte man vielleicht die weiteren Schritte (Beantragen eines Mahnbescheides, Hinzuziehen eines Anwalts) ankündigen, um sicher zu gehen.

quote:
ansonsten würde ich eine Pfändung veranlassen.

So schnell geht das nicht. Vor eine Pfändung haben die Gesetzgeber einen Titel gestellt. Den kriegt man wahlweise über ein (notarielles) Schuldeingeständnis, einem unwidersprochenen Mahnbescheid oder eben über einen Prozess mit entsprechendem Urteil.

quote:
-Kann ich Mahnungen mit Mahngebühren schreiben?

Ja, wobei Mahngebühren maximal so etwa 2,50€ betragen dürfen. Das ist im Prinzip Briefporto, Papier, Druckertinte usw. Keine Personalkosten oder Zeitaufwände...

quote:
Was kostet mich so eine Pfändung?

Siehe beispielsweise bei der offiziellen Präsenz der zentralen Mahngerichte (da findet man auch Formulare): http://www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kostenrechner.htm
Wenn die Mahnung unbeantwortet bleibt und die Frist abläuft, könnte man das dann aber auch einen Anwalt machen lassen. Ist der Kunde in Verzug gesetzt worden und reagiert nicht, sind die Anwaltskosten am Ende natürlich von ihm zu bezahlen. Ich persönlich fülle Mahnbescheide selbst aus. Da kann man auch nicht viel verkehrt machen. Hauptforderung ist der Rechnungsbetrag. Mahngebühren kommen dann als Nebenforderungen usw.

Sollte der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widersprechen, erwächst daraus ein Vollstreckungsbescheid und dann kannst du pfänden lassen (also Gerichtsvollzieher losschicken).
Sollte er widersprechen, gibt es nur noch einen Prozess als nächsten Schritt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

quote:
Ja, wobei Mahngebühren maximal so etwa 2,50€ betragen dürfen. Das ist im Prinzip Briefporto, Papier, Druckertinte usw. Keine Personalkosten oder Zeitaufwände...
Wenn die Mahnung per Einschreiben zugestellt wird, kommen auch noch die Einschreibegebühren dazu, so dass man auch bei ca. EUR 5,- landen kann.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ein Standardbrief als Einwurf-Einschreiben kostet laut Homepage zur Zeit 2,18€. Macht man halt 3€ draus. Im Endeffekt liegt es im Extremfall dann daran, wieviel einem ein Richter zugesteht.
Wenn der Richter dir beim Einschreiben mit Rückschein und eigenhändig (6,23€) entgegnet, dass es ein Einwurf-Einschreiben auch getan hätte...
Wenn er beim goldenen Briefparpier für 10€ das Blatt entgegnet, dass es das vom Aldi (verkaufen die nicht einmal im Jahr so einen Unfug) ach getan hätte...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Rechnungen müssen nicht ein Jahr reifen bis man sie anmahnen oder beitreiben kann. Sie müssen aber zweifesfrei fällig gestellt werden. Das macht man am besten in dem man gleich auf die Rechnung schreibt "fällig" oder "zahlbar bis spätestens xx.xx.xxxx [xx.xx.xxxx = Rechnungsdatum + mindestens 8-10 Tage - oder was eben vereinbart wurde].
Vielleicht ist ja Dein Schuldner nur ein "harter Geschäftsmann" der das so braucht. Auch in der Mahnung musst Du einen eindeutigen Datum für den Zahlungseingang nennen.

Noch ein Tipp, gerade als Klein- oder Kleinstunternehmer sollte man auf zeitnahe und pünktliche Bezahlung seiner Rechnungen bestehen. Das spart oft viel Lehrgeld.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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#5
 Von 
Schneebob
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Kann es sein dass wenn ich die Rechnungen nicht 100% richtig geschrieben habe, dass ich keinen Anspruch auf die Bezahlung habe?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119461 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:
Kann es sein dass wenn ich die Rechnungen nicht 100% richtig geschrieben habe, dass ich keinen Anspruch auf die Bezahlung habe?

Falls die Rechnungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und/oder inhaltlich falsch/unklar wären, bestünde je nach Grad der Fehlerhaftigkeit ein Zurückbehaltungsrecht bzw. gilt die Rechnung als gar nicht gestellt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Kann es sein dass wenn ich die Rechnungen nicht 100% richtig geschrieben habe, dass ich keinen Anspruch auf die Bezahlung habe?

Nein. Der Gegenüber kann zwar durchaus auf einer Korrektur bestehen. Zum einen müsste er das aber auch anzeigen bzw. zur Korrektur auffordern, zum zweiten verschwindet dadurch seine Zahlungspflicht nicht.
Selbst wenn die Rechnung in der Höhe falsch ist, wäre der Schuldner gehalten den aus seiner Sicht unstrittigen Teilbetrag zu überweisen.

Was genau meinst du denn mit "Nicht 100%ig richtig"?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#8
 Von 
Schneebob
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

z.B. dass irgend welche Formfehler enthalten sind, oder Angaben fehlen.

1x Hilfreiche Antwort

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