Rechnungen erhalten während vor Handelsregistereintrag

10. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.01.2019 01:17:10
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 9x hilfreich)
Rechnungen erhalten während vor Handelsregistereintrag

Hallo ein Freund und ich haben eine UG gegründet und haben auch einen Gesellschaftsvertrag durch einen Notar.
Der Eintrag ins Handelsregister wurde noch nicht erledigt und das Gewerbe wurde noch nicht angemeldet.

Kann ich jetzt schon Geld ausgeben? Auf was muss ich da achten?

Der aktuelle Status ist ja UG (haftungsbeschränkt) in Gründung.

Ich geh davon aus dass es kein Problem sein sollte. Würde dann die Rechnungen aufsammeln und dem Steuerberater geben.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119631 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von doggfather):
Kann ich jetzt schon Geld ausgeben?

Wenn welches vorhanden ist und Du entsprechende Vollmachten hast, ja.



Zitat (von doggfather):
Auf was muss ich da achten?

In der Gründungsphase haftet man noch mit dem vollen Vermögen, da die UG ja noch nicht existiert.
Man sollte also gut überlegen, was man da so abschließt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.01.2019 01:17:10
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke :) . Es handelt sich hier nur um Kleinausgaben für Logo etc. Geld ist genug da und hab die Vollmacht alles machen zu dürfen.

Ich vermute das muss dann der Steuerberater bei der Eröffnungsbilanz berücksichtigen.

-- Editiert von doggfather am 10.08.2017 17:07

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zumindest das Gewerbe würde ich schon mal anmelden.

Da es einen Steuerberater gibt, den einfach mal anrufen. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von doggfather):
Hallo ein Freund und ich haben eine UG gegründet und haben auch einen Gesellschaftsvertrag durch einen Notar.
Der Eintrag ins Handelsregister wurde noch nicht erledigt und das Gewerbe wurde noch nicht angemeldet.

Kann ich jetzt schon Geld ausgeben? Auf was muss ich da achten?

Das Gewerbe muss angemeldet werden, sobald die gewerbliche Tätigkeit begonnen wird. Das wird sie hier, wie meistens, schon in der Gründungsphase, also sollte man schon als UG haftungsbeschränkt i.Gr. anmelden.

Ansonsten: selbstverständlich kann bereit die Gesellschaft in Gründung tätig werden und auch Geld ausgeben.m

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.01.2019 01:17:10
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von doggfather):
Hallo ein Freund und ich haben eine UG gegründet und haben auch einen Gesellschaftsvertrag durch einen Notar.
Der Eintrag ins Handelsregister wurde noch nicht erledigt und das Gewerbe wurde noch nicht angemeldet.

Kann ich jetzt schon Geld ausgeben? Auf was muss ich da achten?

Das Gewerbe muss angemeldet werden, sobald die gewerbliche Tätigkeit begonnen wird. Das wird sie hier, wie meistens, schon in der Gründungsphase, also sollte man schon als UG haftungsbeschränkt i.Gr. anmelden.

Ansonsten: selbstverständlich kann bereit die Gesellschaft in Gründung tätig werden und auch Geld ausgeben.m



Danke für die Antwort.
Ohne Handelsregistereintrag kann ich aber nicht anmelden. (Hab es versucht)
Deswegen muss ich noch warten mit dem Eintragen.
Ich habe sogar gelesen, dass es eine Strafe geben kann wenn man zu spät einträgt, aber das ist ja nicht meine Schuld.
Der Notar hat schon vor 2 Monaten die Einzahlungsbestätigung erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
inuleki
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Wichtig: Du musst zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister noch über die volle Stammeinlage verfügen, ansonsten gilt diese als nicht erbracht und Du bist zumindest zu bis in diese Höhe persönlich haftbar.

Beispiel:
Du hast eine Stammeinlage von € 1.000 im Rahmen des Gesellschaftervertrages einzubringen, zahlst diese auch ein und gibst, wie Du auch bestätigt hast den Beleg an den Notar.
Nun tätigst Du Ausgaben und zum Zeitpunkt der Eintragung durch das Handelsregister sind nur noch € 500 vorhanden. Du hast dadurch die Pflicht zur Ebringung der Stammeinlage nicht erfüllt, daher bist Du zumindest bis zur Höhe der Einlage, nach Eintragung, persönlich haftbar.
Vorschlag:
Schließe schriftlichen einen Kredit zwischen Dir und der UG ab (ich gehe davon aus das Du Insichgeschäfte nicht ausgeschlossen hast) so dass du bis zur Eintragung die Einlage auf dem Konto behälst und nachweisen kannst.

1x Hilfreiche Antwort

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