Hallo die Damen und Herren,
Ich hab da mal eine Frage.
Ich habe heute eine Forderung vom Inkassobüro bekommen, die mich etwas verwundert.
Die Sachlage ist wie folgt:
Am 29.11.14 haben wir Online 2 Artikel im Gesamtwert von 89,90 € bestellt.
Laut Rechnung die am Bestelltag per Email kam, haben ein 14tägiges Zahlungziel, nach erhalt der Ware.
Die beiden Artikel kamen am 5.12.14 an.
Da uns einer der beiden Artikel nicht gefallen hat, haben wir diesen wieder zeitnah zurückgeschickt.
Nach dem Erhalt von 2 Mahnungen per Email, haben wie die Restsumme dann am 2.Jan.2015 beglichen.
Heute bekamen wir dann ein Schreiben vom Inkassobüro mit dem Datumsstempel 8.Jan.2015
Dort bestätigen sie uns den Eingang unser Zahlung. (Ich hatte sogar aus Versehen 2,79 zuviel bezahlt)
Sie berechnen uns keine Zinsen oder Kosten!
Allerdings gibt es eine Geschäftsgebühr laut 1,3 gem § 4 Abs 5 RDGEG
NR 2300 in Höhe von 58,50 €
Zusätzlich eine Auslagenpauschale gem § 4 Abs. 5 RDGEG Nr. 7002
in Höhe von 11,70 €
Also zusammen 70,20 € die wir bezahlen sollen.
Und nun frage ich mich...
Wenn das Inkassobüro erst tätig wird, nachdem wir schon gezahlt haben, können sie dann dennoch eine solche Gebühr aufrufen, die darüberhinaus auch deutlich höher ist, als die eigentliche Forderung?
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Rechnung zu Spät gezahlt aber vor Inkassobrief
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ich würde einfach ein Schreiben ans Inkasso schicken, dass der Forderung widersprochen wird, weil gezahlt. Desweiteren widerspricht man der tel. Kontaktaufnahme und die eines Aussendienstes sowie der Datenweitergabe gem. BDSG. Keine Diskusionen führen!
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Danke für den Rat.
Es ist also so zu verstehen, das die eigentlich keine rechtliche Handhabe haben, da ich gezahlt habe, bevor ich ein Forderungsschreiben bekommen habe?
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Wenn sie im ersten Anschreiben bereits eure Zahlung bestätigen, bedeutet das doch, dass sie erst beauftragt wurden, nachdem ihr gezahlt habt. Das ergibt so absolut keinerlei Sinn.
Ich würde hier sogar mal das Aufsichtsgericht um seine Meinung bitten (www.rechtsdienstleistungsregister.de). Was ist davon zu halten, wenn im ersten Inkassoschreiben ausschließlich Inkassogebühren gefordert werden und was lässt das für Rückschlüsse auf die sachliche und fachliche Kompetenz des Inkassos zu?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:<hr size=1 noshade>Es ist also so zu verstehen, das die eigentlich keine rechtliche Handhabe haben, da ich gezahlt habe, bevor ich ein Forderungsschreiben bekommen habe? <hr size=1 noshade>
Korrrekt.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Lass Dir keinen Bären aufbinden
Die Gebühren sind zwar erlaubt allerdings nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig und werden aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung sicherlich nicht explicit eingeklagt
Ich würde vorgehen wie hier beschrieben und die Forderung gegenüber dem Inkassoladen schriftlich zurückweisen
https://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
Wie ist der Name der Inkassofirma ?
(die ersten 2 buchstaben reichen)
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
-- Editiert thehellion am 10.01.2015 21:10
Danke für die Antworten bisher.
Den Brief hab ich von GFxx bekommen aber die dahinter stehende Inkasso GmbH fängt mit Do an.
Ich werde denen jetzt einen freundlichen aber doch deutlich verständlichen Brief schreiben.
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