Rechnung weicht von GOT Tarifen ab?

2. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)
Rechnung weicht von GOT Tarifen ab?

Hi,

Meinem Hund geht es zum Glück gut, OP wie es scheint gut gemacht. Dafür bin ich dankbar. Auch dem Tierarzt.

Trotzdem irritieren mich diese Gebührensätze, denn das ist weder 1-fach noch 2-fach.Positionen sind netto Preise, aber auch mit Mwst komme ich auf keine Beträge die zur GOT passen...Aber vielleicht verstehe ich die GOT Gebühren auch nicht :)

Was denkt ihr? https://photos.app.goo.gl/ucA0RpnSzYnyT2SX2


-- Editiert von moskito2803 am 02.02.2018 21:16

-- Editiert von moskito2803 am 02.02.2018 22:11

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von moskito2803):
Hi,

Meinem Hund geht es zum Glück gut, OP wie es scheint gut gemacht. Dafür bin ich dankbar. Auch dem Tierarzt.

Trotzdem irritieren mich diese Gebührensätze, denn das ist weder 1-fach noch 2-fach.Positionen sind netto Preise, aber auch mit Mwst komme ich auf keine Beträge die zur GOT passen...Aber vielleicht verstehe ich die GOT Gebühren auch nicht :)

Der Steigerungssatz kann nicht nur 1fach oder 2fach sein, er kann z.B. auch 1,5fach sein.

Der Steigerungssatz dient dazu, die Schwierigkeit und Aufwand der Leistung im Einzelfall in der Rechnung wiederspiegeln zu können.

Daraus ergibt sich allerdings auch, daß Steigerungsfaktoren wie z.B. "1,67245fach" nicht zulässig sind, weil es nicht plausibel begründet werden kann, wieso die Schwierigkeit oder der Aufwand nun gerade präzise so gewesen sein sollen...

Die formale Richtigkeit einer Tierarzt-Rechnung nach GOT prüft ansonsten die zuständige Landestierärztekammer auf Anfrage.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)

Danke :-)

Also gibt es einen Standardsatz, den man anhand gewisser Regeln multiplizieren kann. Ich weiß nur, dass es kein Faktor 2 war und auch kein Faktor 1.5...Ich frage einfach mal den Arzt :-) Und ggf. die Ärztekammer :-) Danke nochmal.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tamara123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte beachte das der Satz bei Notfällen bzw. Außerhalb der Sprechstunde und abhängig von der Qualifikation des Tierarztes bis zum 3fachen Satz betragen darf.

Wir hatten diesen Jackpot mal mit einem Kater an einem Sonntag in einer Klinik, so belief sich die Rechnung alleine für die eingehende Untersuchung auf 800 Euro, bezüglich allgemeine Untersuchung, Röntgen und Ultraschall, es folgte eine Not OP mit Biopsien und eine 1 Wöchige Aufnahme in der Intensiv Station und wir waren am Ende bei 1800 Euro.

Allerdings würde ich bei zweifeln erst einmal den Behandelnden Tierarzt fragen wie die Rechnung genau zu Stande kam, solange der 2Fache Satz bei normalen Sprechstunden jedoch nicht überschritten ist wird eine Prüfung bei der Tierärztekammer wahrscheinlich nicht viel ergeben.

Mein Rat wenn man glaubt das ein Tierarzt zu teuer ist, bei normalen Leistungen wie z.b. Impfungen einfach mal mit anderen Kollegen vergleichen. Denn eine Freie Ärztewahl besteht ja.

Und sonst einfach froh sein das es dem Hund gut geht denn eine Pyometra OP wenn ich das jetzt noch richtig im Hinterkopf habe ist nicht ganz einfach.

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