Rechnung von mediserv ( Zahnarzt Zuzahlung)

4. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)
Rechnung von mediserv ( Zahnarzt Zuzahlung)

Guten Morgen,

Person X unterschreibt bei einem Zahnarzt vor der ersten Behandlung einen Zettel, worin u.a. vermerkt ist, dass Sonderleistungen über mediserv abgerechnet werden.

Bei der ersten Behandlung wird eine Säure-Dentinadhasive (dreiflächig) Faktor 1,7 gemacht. Diese wird auch mit 73,33 Euro in Rechnung gestellt. Soweit gut!

Bei der folgenden Behandlung wird dann als erstes der Zahnarzthelferin mitgeteilt, dass keinerlei Zuzahlung mehr gewünscht sei, auch wenn eine Füllung blau sei! Danach betritt der Zahnarzt den Raum und erkundigt sich warum man sich gegen eine Zuzahlungspflichtige Behanldung entschieden habe (Zität: können Sie sich das etwa nicht leisten ???? Wir werden uns schon einigen). DIe Angelegenheit wirde erläutert und man ist ohne weitere Zuzahlung verblieben!

Es folgten 6 weitere Zähne zur Behanldung.....

Nach Abschluss der gesamten Behandlung folgt die ungerechtfertigte [u]Rechnung für Zahn 2.

Feststellung:[/u]
Nach der Behandlung des zweiten Zahnes wurde eine Zuzahlung (gewünscht oder nicht) nicht mehr vom Zahnarzt tematisiert. Er tat so, als ob dies alles zuzahlungsfreie Behandlungen sind, der Patient ging auch davon aus.

Fragen:
Darf der Arzt eigenmächtig handeln??

Muss der Arzt jedesmal (vor oder während des Behandlungsbeginn) Fragen ob eine kostenpflichtige Behandlung gewünscht sei??

Was passiert wenn jetzt für weitere 6 Zähne Rechnungen folgen? Dann hat der Arzt den Patienten quasi um gut 500 Euro betrogen?


DANKE!

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4 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Na ja, was heißt betrogen: Der Patient hat ja die Behandlung/Füllung bekommen, die zuzahlungspflichtig ist, also wurde die Leistung, für die er jetzt zahlen soll, ja erbracht.

Schriftlich existiert allerdings die Zustimmung des Patienten zur Abrechnung der zuzahlungspflichtigen Behandlung. Der Patient hätte die Rücknahme dieser Sonderleistungen am besten auch schriftlich vereinbaren müssen. Was sagt denn der Zahnarzt dazu? Kann/will er sich nicht mehr an die mündlich getroffene Rücknahme erinnern?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)

Also verstehe ich Sie richtig, wenn Sie zu einem Z-Arzt gehen und sie vorab unterschreiben das generell eine zuzahlungspflichte Behanldung gesondert abgerechnet wird aber vorher nicht wissen das eine gemacht wird, sind sie bereit dies zu bezahlen???

Der Arzt hat meiner Meinung nach vorab diese Leistung anzukünden.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)


Nein, das meinte ich nicht, sondern dass es darum geht, was genau unterschrieben bzw. schriftlich vereinbart wurde.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)

Achso ok :)

Naja... der Arzt hat sich, nachdem ich mich bei der Ärztekammer beschwert habe gemeldet. Es soll angeblich keine Rechnung mehr folgen.

Somit siegt wieder Justizia :D

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