Rechnung vom Notar für den Entwurf Kaufvertrag

9. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Daniel Arnold
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 65x hilfreich)
Rechnung vom Notar für den Entwurf Kaufvertrag

Hallo,

ich wollte ein Haus kaufen, die Bank wollte unbedingt einen Vertragsentwurf haben (vor Entscheidung über Finanzierung). Daraufhin bat ich den Makler telefonisch (nichts schriftliches) einen Vertragsentwurf zuzuschicken. Den Vertragsentwurf erhielt ich dann von einem Notar. Der Kauf kam nicht zustande. Der Notar fordert jetzt eine halbe Gebühr nach Kostenordnung § 154 und § 145 ca. 900 €.
Ich wußte nicht das ein Vertragsentwurf Geld kostet und habe keien Auftrag unterschrieben oder ähnliches. Aus meiner Sicht ist der Makler Auftraggeber und ich möchte die Rechnung natürlich nicht bezahlen. wie soll ich auf die Rechnung des Notars antworten?
Ich findes das ziemlich dreist und schon mafiös.....

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Einen Vertragsentwurf sehe ich als Angebot an, und Angebote sind stets kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

19x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daniel Arnold
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 65x hilfreich)

Danke für die Antwort,

leider scheint der Beruf Notar ein Selbstbedienungsladen zu sein
siehe hierzu:https://www.bnotk.de/texte_berufsrecht/kosto/kostenordnung2.htm#54

§ 145 Entwürfe

ich bin aber nicht Aufftraggeber und habe keinen gültigen Vertrag zur Leistung eines Vorvertrages abgeschlossen. Wie gesagt der Makler hat dne Vertrag auf Zuruf erstellen lassen, von Kosten war keine Rede. Wer kann mir eine vernünftige Formulierung zu Rechnung nennen? Muss man parallel Beschwerde beim Landgericht einreichen??
Hat jemand ähnl. Erfahrungen?

55x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
chevignon
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 67x hilfreich)

man sagt nicht ohne Grund : "Ein Notar hat die Lizens zum Geld drucken"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich würde dem Notar folgenden Brief schreiben:
Sehr geehrter Herr XXX
als Anlage überreiche ich Ihnen Ihre Kostennote vom.... zu meiner Entlastung zurück und bitte Sie, evtl. Ansprüche an den Auftraggeber zu stellen.
Ich erteilte Ihnen keinen Auftrag sondern bat lediglich den Makler, Herrn...um ein kostenloses Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx

Eine Beschwerde ist noch nicht unbedingt nötig.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 09.06.2005 19:17:08

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo,
der Notar kann doch nichts dafür wenn Du das
Haus nicht kaufst.Er hat einen Auftrag erhalten,seine Leistung erbracht und somit auch das Recht,seine Leistung in Rechnung zu stellen.Der Makler hätte Dich auf die Kosten-
pflichtigkeit hinweisen sollen.Hat er dieses nicht gemacht,was Du dann nachweisen müßtest,kannst Du dich mit dem Makler hierüber streiten.Allerdings gehe ich davon aus,dass auch jeder Richter der Auffassung sein wird,dass ein Käufer einer Immobilie wissen sollte,dass in Auftrag gegebene Kaufverträge selbstverständlich Kosten verursachen.
Besichtigungen und Exposes sind kostenfrei.
Der Kaufvertragsentwurf ist der letzte Schritt
vor dem Kauf und wurde individuell für Dich
gefertigt.

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Hallo Ben, das ist nur zum Teil richtig. Selbsverständlich hat der Notar Anspruch auf Bezahlung seiner Rechnung.
Die aber muss der Auftraggeber = Makler bezahlen, der seine Ansprüche wieder an den Verkäufer weiterleiten kann.
Saniel Arnold ist kein Käufer, sondern ein Interessent, der ein Angebot über Preis und Bedingungen wünschte. Dieses Angebot sollte ein potentieller Verkäufer päckchenweise vorrätig haben.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo Ikarus02,
ich denke es würde vor Gericht zu einem Vergleich kommen.Der Notar hat seine Leistung erbracht und damit Anrecht auf die Begleichung seiner Kostennote.Die Frage stellt sich nur von wem.Ich denke Daniel Arnold und der Makler haben im Vorwege das Objekt besichtigt und sind sich handelseinig geworden.Zuvor dürfte es telefonische Gespräche gegeben haben usw.Dieses sind zwar nur Mutmaßungen aber anders kaum vorstellbar.Wenn ich mich für ein Objekt z.B.
aus der Zeitung interressiere,lasse ich mir nicht als erstes einen Kaufvertragsentwurf zusenden und gehe damit zu meiner Bank.Vielmehr sieht es mir danach aus,dass die Bank die Finanzierung abgelehnt hat und der Kaufinterressent sich jetzt ärgert,dass er das Haus nicht finanziert bekommt und trotzdem Kosten tragen soll.Das ist ärgerlich für alle Beteiligten.Ich habe selbst einige
Häuser dieses und letztes Jahr verkauft,allerdings nicht als Makler,sondern aus eigenem Bestand und habe trotz der Hinweise auf die Kosten solche und ähnliche Fälle erlebt.Aus Schaden wird man klug.Aus diesem Grunde halte ich alle Zusicherungen,Mängel und Absprachen immer schriftlich fest und lasse mir das vom Käufer(Interressent) unterschreiben .Trotz alledem habe ich hier und da Probleme mit Interressenten deren Finanzierung geplatzt ist.

6x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Daniel Arnold
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 65x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
folgendnes zur Klrstellung:
Meine Hausbank wollte VOR Zusicherung der Finanzierung einen Vertragsentwurf haben, mit der Aussage das sei so üblich. Das war das erste Haus was ich mir je angesehen habe und kaufen wollte, insofern hatte ich von dem Geschäftsgebaren wenig Ahnung und hab mich auf meine Hausbank verlassen. Ich habe den Makler angerufen und um einen Vertragsentwurf gebeten (nur telefonisch). Er hat nur gesagt, das Kosten entstehen (Höhe unbekannt). Ich habe ausdrücklich verneint Kosten zu übernehmen. Daraufhin hat der Makler erstmal wieder aufgelegt und dann später wieder angerufen und gesagt das mit dem Entwurf geht in Ordnung. Dabei bin ich natürl. davon ausgegangen, das er es auf die Reihe bekommen hat einen kostenlosen Entwurf zu fertigen (wofür ist man den Makler und bekommt 3,48% ??)
Habe jetzt den Notar angeschrieben, werde das Forum darüber auf dme lfd. halten.

Gruß Daniel

5x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

@Daniel
Der Makler hat Dich also auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen.Sein Fehler war,dieses nicht schriftlich zu fixieren.Wenn Du vor Gericht eine Falschaussage machst und
behauptest er hätte Dich über die Kosten nicht
informiert,wird es schwierig für den Makler das Gegenteil zu beweisen.Meine Prognose für diesen Fall:Der Richter wird einen Vergleich anregen.Jeder zahlt 50%,auch der Gerichtskosten.Anwalt,falls gewünscht zahlt jeder seine eigenen Kosten.Diesem Vergleich kannst Du zustimmen,mußt Du aber nicht.Ebenso ist es möglich,dass der Richter
der Auffassung ist,Auftraggeber ist der Makler,er hat die Notarkosten allein zu tragen.Wie auch von ikarus02 geschrieben.Der wiederum wird dann versuchen,sich das Geld bei Dir gerichtlich wieder zu holen.
Die ganze Gerichtsgeschichte wird teurer werden,als die € 900.- An Deiner Stelle würde ich dem Makler anbieten,dass jeder die Hälfte zahlt.Damit ersparst Du Dir meiner Meinung nach viel Zeit,Arbeit und Geld.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Daniel Arnold
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 65x hilfreich)

Hallo,

abschließen läßt sich sagen, bisher keien Rückmeldung des Notars und keine weiteren Forderungen.
Bin scheinbar aus der Sache heil rausgekommen.

Gruß D

5x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
w32parite
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

Es freut mich, dass bei Ihnen alles geklappt hat.

Ich befinde mich leider in einer ähnlichen Situation.

Gibt es bzw. können Sie Ihr Anschreiben an den Notar als Muster zur Verfügung stellen?

Herzliche Grüße

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6x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Der Eingangspost ist fast 10 Jahre alt.
Ohne Kenntnis der Umstände wird wohl keiner eine Antwort geben können, zumal der Fall eher wohl Kulanz von einer Seite war.


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6x Hilfreiche Antwort

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