Rechnung trotz Neuwagen + Gewährleistungsanspruch?

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
AndreasFe
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung trotz Neuwagen + Gewährleistungsanspruch?

Guten Tag!

Heute wurde mir in meiner Werkstatt was ziemlich frustrierendes mitgeteilt; am besten schildere ich alles mal so knapp wie möglich:

- Mein Peugeot 206 ist nun ein 3/4 Jahr alt; bereits am ersten Tag viel mir auf, dass die Zentralverriegelung nicht korrekt funktioniert hat - da der Fehler nur sporatisch auftrat, vereinbarte ich mir der Werkstatt, dass ich den Fehler einfach weiterhin beobachten werde
- Zum Problem mit der Zentralverriegelung kamen auch noch Störungen, was z.B. die Beleuchten des Bordcomputers betrifft, sowie verschiedene Kontrollleuchten und Blinkersteuerung - alles allerdings taucht der Fehler nur ab und zu auf
- Nach zweimonatigem Warten hatte ich nun heute einen Werkstatt-Termin
- Als ich den Wagen abholte, meinte der Werkstattleiter, dass eine neue Lichtmaschine sowie ein Steuergerät für den Scheibenwischer eingebaut wurde. Weiterhin teilte mir dieser mit, dass die Rechnung (vorauss. ca. 1000 Euro) wohl nicht als Gewährleistung von Peugeot Deutschland übernommen werden wird, da die Störung angeblich von meinem Mini-Verstärker (Absicherung mit 5 A, also wirklich gering) her rührt, der am Zigarettenanzünder angeschlossen war. Beweisfotos wurden von der Werkstatt auch schon gemacht und zum Hersteller zwecks Abklärung geschickt.
- Zuhause schloss ich den Verstärker nochmals an um den Fehler nachzustellen - doch leider ohne Erfolg - alles funktioniert nun korrekt seit dem Tausch der Lichtmaschine.
- Leider muss ich vermuten, dass mir die Werkstatt einen Streich spielen möchte. Kann es sein, dass Werkstätten bei Garantieleistungen weniger vom Hersteller bekommen als wenn diese eine Rechnung an den Käufer stellen??
- Ehrlich gesagt weiß ich nicht mehr, wie ich mich verhalten soll und wie ich beweisen soll, dass das Problem tatsächlich von einer defekten Lichtmaschine herrührt.
- Gleichzeitig habe ich mich heute nochmals tel. bei einer autorisiertem Servicewerkstatt erkundigt woraufhin mir mitgeteilt wurde, dass man am Zigarettenanzünder alles (auch einen Verstärker) anschließen kann, solange die Stromaufnahme - logischerweise - unterhalb des Wertes der Sicherung liegt.
- Angenommen, die Werkstatt behaart darauf, dass der Verstärker an der Störung der Bordelektronik verantwortlich ist, so habe ich wohl schlechte Karten und eine saftige Rechnung wird mir ins Haus flattern...allerdings frage ich mich dann, ob ich auch den Einbau einer neuen Lichtmaschine und dem Blinkerschalter bezahlen muss obwohl das Ziehen des 12-Volt-Steckers ausgereicht hätte, und eine Fehlersuche die länger als eine Stunde dauert würde ich auch nicht verstehen, da es definitiv zu sehen war, dass ein weiterer Verbraucher über die Zigarettenanzünder-Steckdose betrieben wird - einem Fachmann müsste sowas doch als erstes auffallen oder? Schließlich baut man am Auto ja auch nicht auf Verdacht einen neuen Motor ein, nur weil der Kraftstofffilter verstopft ist.

Also, ehrlich gesagt fühle ich mich ziemlich hilflos.

Kann mir jemand Tipps und Infos bezüglich meines Falls geben?

Ich würde mich riesig über eine derartige Unterstützung freuen und wäre natürlich super dankbar.

Viele Grüße

Andreas

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

sie können an den Zigarettenanzünder alles anschießen, was sie möchten. Falls ein Gerät zuviel Strom zieht geht die ( seienmäßige) Sicherung durch, dafür ist sie schließlich da.

Ich würde mich da auf keine Diskussion einlassen.

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AndreasFe
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Doko!

Danke für Ihre Antwort...ich habe mich nun schon bei verschiedenen Leuten erkundigt; ein jeder meinte, dass man prinzipiell alles am Zigarettenanzünder anschließen könne...

Gruß, Andreas

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