Guten Tag!
Es geht um einen Streit mit der Bundesnetzagentur. Mir wurden vor 4 Jahren 4 0180-Nummern zugeteilt.
Inzwischen hat sich meine berufliche Situation leider stark verändert. Ich befinde mich in einer Ausbildung und muß von gerade mal 400 Euro leben.
Jetzt, nach 4 Jahren, hat mich eine Rechnung der Bundesnetagentur erreicht, in der ich aufgefordert werde, 250 Euro zu überweisen.
Deshalb meine Frage: ist da nicht schon eine verjährung eingetreten? Können die da wirklich drauf bestehen.
Angeblich wurde mir schon ein Gebührenbescheid am 22.10.2004 zugestellt ,was mich aber erst jetzt zum 17.01.2006 als Duplikat erreicht hat.
Ich bräuchte jetzt dringend eure Hilfe. Wie kann ich hier vorgehen?
VG
Thomas
Rechnung nach 4 Jahren?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
vor 4 jahren - anfang 2002 -
keine nachweisbare Mahnung zwischen den jahren erhalten dann ist meiner meinung nach verjährt ! (§§ 195,199 BGB
- 3 jahre) also zum 31.12.2005
gruß
thehellion
Naja, die haben mir am 23.11.2005 eine Forderung zugeschickt. Aus dieser war für mich aber nicht erkennbar worum es ging. Ich hatte ja auch nie eine Rechnung bekommen. Diese wurde mir dann als Dublikat am 17.01.2006 zugestellt.
Angeblich ist die vom 22.10.2004.
Wie sehen denn meine Chancen in der Situation aus? Wie könnte ich jetzt vorgehen?
Gruß
Thomas
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
kam das schreiben vom november 05 per einschreiben ?
Wenn die Forderung "nachweisbar" bei Ihnen eingegangen ist, trat keine Verjährung ein.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
klar wenn nachweisbar dann natürlich nicht -
auch wenn Du postalisch im november um eine Aufstellung gebeten hast , hast Du durch das schriftliche anfragen womöglich ohne es zu wollen den Eingang bestätigt.
Oder du hast telefonisch um Aufstellung gebeten - dann fehlt der nachweis natürlich
gruß
thehellion
privatmeinung eines laien
--- editiert vom Admin
Reike
wusste ich nicht - dachte eigentlich wenn der gläubiger den Nachweis erbringen kann das gemahnt wurde ist die Verjährung unterbrochen.
gruß
thehellion
quote:
§ 212
Neubeginn der Verjährung
(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn
1. der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder
2. eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
--- editiert vom Admin
Da könnte aber - rein theoretisch - ein vergesslicher Gläubiger - der das Nichtverschicken der Rechnung bemerkt hat immer die 1 (!) rechnung auf ein neueres Datum datieren um so der Verjährung zu entgehen ?!
gruß
thehellion
Weiterhin würde ich mal vermuten, dass nicht das Rechnungs- sodern das Leistungsdatum entscheidend ist. Sonst könnte mir ja einfallen, dass ich dem Herrn X eine Leistung von vor 5 Jahren noch nicht berechnet habe und hätte dann eine Verjährung bis 2009.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
mahnman
klingt logisch - es muß eine frist geben innerhalb welcher Zeit die Rechnung zu erstellen ist.
--- editiert vom Admin
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