Rechnung für einen Brillenaustausch

6. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vaquum
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Rechnung für einen Brillenaustausch

Hallo Leute,

kurze Story:
Ich habe meine Brille austauschen lassen, welches noch unter Garantie war. Diese wurde jedoch vom Finanzdienstleister des Unternehmens als Retour eingestuft und mir wurde ein Rückerstattungsbeitrag überwiesen. Daraufhin wollten sie natürlich das Geld wieder haben, jedoch habe ich NIE jenes Geld erhalten.
Ich habe diesbezüglich mit dem Unternehmen, Finanzdienstleister, Inkasso und dem eingeschalteten Rechtsanwalt darüber geredet, keiner will mir erklären, wo das Geld hin ist und das ich bitte alle Kosten die aufgekommen sind, bezahlen soll.

Nun habe ich ein Mahnbescheid erhalten und ich weiß überhaupt nicht mehr weiter.
Wisst ihr vielleicht was man jetzt dagegen tun kann oder habe ich einfach verloren? Ich bin echt ratlos...

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27 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Den Mahnbescheid durchlesen und komplett widersprechen. Den Zettel als Einschreiben an das Gericht ! zurück.

Nicht mit denen reden. Weitere Schreiben ignorieren oder damit zum Anwalt für eine negative Feststellungsklage. Falls wieder was vom Gericht kommt (Klage) muss reagiert werden.

Alles natürlich vorausgesetzt, die Zahlung ist wirklich nicht eingetroffen.

-- Editiert von Tasti123 am 06.11.2017 23:05

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich ergänze: Vor Gericht würde man exakt das dann wiederholen "Ich habe das angebliche Retourengeld nie erhalten. Die Forderung ist Unsinn. Möge die Klägerin doch mal beweisen, dass das hier geforderte Retourengeld jemals auf meinem Konto einging."

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#3
 Von 
Vaquum
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi Tasti,

danke für deine schnelle Antwort und Hilfe, aber...
Ich bin nochmal alles gestern durchgegangen und es hat sich herausgestellt, dass sie das Geld an meinen Bruder überwiesen haben. Toll, richtig toll. Aus keinem einzigen Schreiben ging hervor, wohin das Geld gegangen ist. Er selber hat es nicht bemerkt gehabt, da er bis vor kurzem Work&Travel in Australien gemacht und ein anderes Bankinstitut benutzt hat.
Die Brille habe ich damals per Rechnung bestellen lassen, was jetzt nur bedeuten kann, dass ich sie über ihn bestellt habe.
Ich habe auch explizit alle (MrSpex, BFS, Anwalt) gefragt gehabt, keiner von denen hat mir gesagt wohin das Geld geflossen ist.

Weißt du was ich jetzt am besten tun könnte?

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ähhh tja. Dumm gelaufen. Wer solche Absurditäten macht und Familienmitglieder missbraucht für solche Aktionen, der muss auch das Echo ertragen. Du warst in Ve4rzug, da du mehrfach zur Rückzahlung aufgefordert wurdest. Du bist selbst Schuld, wenn du das nicht gemerkt hast, denn wenn du schon deinen Bruder dafür missbrauchst, dann hättest du auch auf seinem Konto nachschauen müssen.
Wie setzt sich die Forderung auf dem Mahnbescheid zusammen? Also der rechte Teil mit den Gebühren?

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#5
 Von 
Vaquum
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

@mepeisen
Ich wusste ja nicht, dass ich es damals über ihn bestellt habe. Es ist halt in Vergessenheit geraten.
Kosten belaufen sich wie folgt:
- Verfahrenskosten, darunter Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten
- Nebenforderungen aus Mahnkosten, Auskünfte und Inkasskosten
- Ein wenig Zinsen

Kann ich da echt nichts mehr machen? Ich mein die Brille selbst kann ich ja zurückzahlen, aber die gesamte Summe ist das Dreifache der Brille geworden. Zumal ich es auch gezahlt hätte, würde man mir mitteilen wohin das Geld überwiesen wurde.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Es ist halt in Vergessenheit geraten.

Das ist eine nette Erkenntnis, aber der Gesetzgeber geht nun mal von einem mündigen Bürger aus. Das ist dein persönliches Problem, wenn du an Vergesslichkeit leidest, aber keinesfalls das Problem des Gläubigers.

Zitat:
- Verfahrenskosten, darunter Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten
- Nebenforderungen aus Mahnkosten, Auskünfte und Inkasskosten
- Ein wenig Zinsen

Bitte die Einzelposten mit Geldbeträgen. Dann kann man schauen, ob das teilweise unzulässig sein mag.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dann kann man schauen, ob das teilweise unzulässig sein mag.


Was ich jetzt schon bejahen möchte.

Zitat (von Vaquum):
- Verfahrenskosten, darunter Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten
- Nebenforderungen aus Mahnkosten, Auskünfte und Inkasskosten

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#8
 Von 
Vaquum
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist ja beschissen... Wieso haben die mir einfach keine Auskunft darüber geben, wohin das Geld überwiesen wurde. Naja wie auch immer.
Hier einmal die Kosten:

- Hauptforderung (Brille) : 95,95€

- Verfahrenskosten

1. Gerichtskosten
- Gebühr (§§ 3, 34, Nr. 1100 KV GKG) : 32€
2. Rechtsanwalt
- Gebühr (Nr. 2205 VV RVG) : 45€
- Auslagen (Nr. 7001/7002 VV RVG) : 9€

Nebenforderungen

1. Mahnkosten : 5€
2. Ausküfte : 1,40€
3. Inkassokosten : 70,20€

Zinsen : 0,94€ sowie 0,02€

Gesamtsumme : 259,51€


Ich danke dir vielmals um deine Zeit sowie die Hilfe die du mir derzeit anbietest.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Betrachte es doch mal aus Sicht des Gläubigers. Der hatte keine Ahnung davon, dass er mit dir und nicht mit deinem Bruder sprach. Der sah nur, dass ihn jemand verarschen wollte, weil er versehentlich überwiesenes Geld nicht mehr rausrückte und weil er log, das Geld nicht erhalten zu haben.

Ich will dir nicht unterstellen, dass du lügst. Aber der Gläubiger hat nicht viel verkehrt gemacht.

Zu dem Mahnbescheid. Neben der Hauptforderung sind die Gerichtskosten OK. Die Anwaltskosten sind Blödsinn, denn ein Inkasso bekommt nur 25€ Pauschal. Und wenn das Inkasso sich weigert, ein Mahnverfahren durchzuführen bzw. dazu die Hilfe eines Anwalts braucht, lässt das tief blicken.

Mahnkosten entsprechend 3 bis 5 Mahnbriefen. Eine Spur zu hoch. Die Auskunftskosten sind Quatsch. Die Inkassokosten kann man irgendwie verargumentieren. Wenn es schon so weit bis zum Mahnbescheid kam, hat man wenig Argumente dagegen.

Ich würde also das nachvollziehbare überweisen und ansonsten "Ich widerspreche komplett" ankreuzen. Normalerweise kommt reflexartig ein Brief des Anwalts mit Aufforderung, sich zu erklären. Das muss man nicht. Ggf. kurz schreiben "Ich erkläre mich vor Gericht. Im übrigen sind sie es, der seine Ansprüche zu begründen hat und nicht ich."

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#10
 Von 
Vaquum
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.

Die sprechen ja eigentlich mit mir, ist ja alles auf meinen Namen bestellt worden. Nur habe ich seinen Kontodaten wie es aussieht bezahlt. Wie auch immer, es scheint nicht so dass ich ohne Gebühren davon komme, deswegen belassen wir es jetzt mal so.

Damit ich jetzt alles verstehe, zähle ich deine Punkte nochmal auf:

- Kosten: Hauptforderung + Gericht + die Pauschale = ~153€
- Sollte ich die Inkassokosten jetzt mit überweisen?
- "Ich erkläre mich vor Gericht. Im übrigen sind sie es, der seine Ansprüche zu begründen hat und nicht ich.", sollte dies auf den Mahnbescheid mit rauf?
- An wem sollte ich die Forderungen jetzt am Besten überweisen? Finanzdienstleister, Inkasso oder doch an den Anwalt?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
- Sollte ich die Inkassokosten jetzt mit überweisen?

Kommt drauf an, wie streitlustig du bist.

Zitat:
sollte dies auf den Mahnbescheid mit rauf?

Nein. Das Mahngericht interessiert sich nicht für solche Aussagen. Deswegen gibt es auf dem Widerspruchsformular auch kein Bemerkungsfeld o.ä.

Zitat:
An wem sollte ich die Forderungen jetzt am Besten überweisen? Finanzdienstleister, Inkasso oder doch an den Anwalt?

Theoretisch egal. Solange es keine Abtretung gibt, ist die Zahlung an jeden der dreien OK. Der Einfachheit halber würde ich an die Kontonummer überweisen, die man als letztes mitgeteilt bekommen hat, also wohl an den Anwalt.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Und ZWECKGEBUNDEN überweisen!

Also "Zur Verrechnung mit Hauptforderung, Gerichtskosten, ....."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Vaquum
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

So, nochmal zum zusammenfassen:
- Hauptforderung
- Gerichtskosten
- Mahnkosten
- Inkassekosten
- Zinsen
diese Beträge soll ich nun zahlen, richtig?

Rechtsanwalt und Auskünfte fallen also raus, soweit ich es richtig verstanden habe?

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#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Mir fehlt noch etwas:

wie ist der Gläubiger an die Bankverbindungsdaten des Bruders gekommen.

Hat er sich A) einfach die Kontodaten genommen, die der aus der Bezahlung der Brille hatte, oder wurden ihm damals bei der Bestellung B) die Kontodaten des Bruders als Zahlungsverkehrskonto genannt.

Im Falle von A) würde ich dem Mahnbescheid widersprechen und absolut nichts zahlen,
im Falle von B) könnte eine Teilzahlung (s Beiträge davor) die Sache abschließen, aber nur, wenn sich der RA darauf einlässt (was ich nicht annehme).

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Vaquum
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

@Berry
Die Brille habe ich vor 2 Jahren als Rechnung bestellen lassen und diese, wie es aussieht, über die Bankverbindung meines Bruders überwiesen.
Unter meinem Konto bei Misterspex findet man keinen Zahlungsverkehrsmittel.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Im Falle von A) würde ich dem Mahnbescheid widersprechen und absolut nichts zahlen,

Bitte was? Mit welcher Begründung kommst du denn auf die Idee, dass der TE oder sein Bruder das Geld einfach behalten dürften?

Signatur:

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#17
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Also ich tendiere da zu Berry unter diesen Voraussetzungen, die hier jetzt geschildert wurden.

Denn:
Hier hat der Besteller keine Kontodaten dem Brillenlieferant hinterlegt, sondern hier wurde einfach die Bankverbindung genommen, von welcher die Rechnung beglichen wurde.

Moralisch ist es richtig das das Geld nicht behalten werden kann, jedoch ist es hier so, dass sich der Herausgabeanspruch gegen den Kontoinhaber richtet. Wenn der TE diese Kontodaten aber nicht zur Verfügung stellt, muss das Unternnehmen nachfragen wohin das Geld soll nicht einfach irgendwohin überweisen, zjmal der Kontoinhaber und der Besteller auch namentlich nicht identisch sind.

Das Unternehmen muss sich also an den Bruder richten, wo das Geld hingegangen ist.
Dieser muss erst mal in Verzug gesetzt werden bevor die Inkassoschiene anlaufen kann.

Von daher würde ich dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen.
Dem Anwalt würde ich mitteilen, dass dies nicht Dein Konto ist und gut ist.

Denn nur weil die beiden Brüder sind muss das Verhältnis nicht gut sein, zumal vor allen Dingen der TE das Geld auch nicht von seinem Bruder bekommen hat, sondern es ja überhaupt nicht mitbekommen hat.
Warum sollte er dann den MB und die Kosten tragen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
muss das Verhältnis nicht gut sein

Und deswegen hatte der TE die Vollmacht, des Bruders Konto mit zu benutzen? Denn ich glaube, ihr beiden überseht diese Kleinigkeit. Der TE schreibt nicht, dass der Bruder das überwiesen hat. Der TE schreibt, dass er das überwiesen hat (Beitrag #10).

Wenn der TE eine Kontovollmacht hat und das Konto des Bruders mit benutzt, dann bröckelt das ziemlich, dass es ein "unbekanntes Konto eines Dritten" ist.

Signatur:

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#19
 Von 
Vaquum
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

@mepeisen
Da muss ich mich wohl korrigieren. Ich habe ihn drum gebeten gehabt dies zu bezahlen (so wie bei anderen Bestellungen o.ä., falls ich das nötige Geld nicht parat habe).
Ich habe keinen vollen Zugriff auf sein Konto.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ok, dann muss ich mich auch korrigieren, wenn das völlig anders gemeint war als du es formuliert hattest. In so einem Fall kann man sich durchaus auf den Standpunkt von Berry und Jonathan stellen und so tun, als gehe einen das nichts an.

Allerdings ist der Ärger vorprogrammiert und man hält sich selbst schadlos, aber den Ärger bekommt dann der Bruder ab. wenn es ganz doof läuft, glaubt einem der Richter das gar nicht erst, dass man das Konto des Bruders komplett vergessen hatte...

Also ich würde mir sehr gut überlegen, ob das sinnvoll ist, einfach so zu tun, als sei man völlig die falsche Person für diesen Rechtsstreit. Ich weiß jedenfalls nicht, wie das ausgeht und ab dem Punkt ist ein Laien-Forum irgendwie zuende, denn das geht IMHO fast schon in Rechtsberatung hinein (--> Anwalt).

Signatur:

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#21
 Von 
Vaquum
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Die Sache scheint ja nicht ohne zu sein... Stellt sich die Frage, ob sich ein Anwalt jetzt lohnen würde.
Was hält ihr von der Verbraucherzentrale? Könnten die mir evtl. bei dieser Sache weiterhelfen?

Eins würde ich jedoch klarstellen wollen. Den Betrag, welches mein Bruder damals bekommen hat, würde er selbstverständlich zurückzahlen.
Finde es schon ein wenig dreist, dass ich für den Fehler den der Finanzdienstleister angestellt, eine 3-fache Summe zahlen muss. Aus dem Grund will ich auch nichts von den Nebenforderungen zahlen, welches aus meiner Sicht auch keinen Sinn ergibt dieses zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Vaquum):
Stellt sich die Frage, ob sich ein Anwalt jetzt lohnen würde.
Was hält ihr von der Verbraucherzentrale? Könnten die mir evtl. bei dieser Sache weiterhelfen?


Begrenzt, und kostet mehr als aktuell die Nebenforderungen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ich würde es erstmal versuchen.

Als erstes solltest DU dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen und Dein Bruder umgehend den damals erstatteten Betrag (95,95€ Hauptforderung) an den Anwalt bezahlen.
Verwendungszweck: Nur zur Verrechnung mit Hauptforderung.

Du schickst einen Brief (Einwurfeinschreiben) an den Anwalt, in dem Du mitteilst, dass die Hauptforderung ausgeglichen wurde, alle anderen Position mangels Verzug, da der Betrag damals auf ein fremdes Konto erstattet wurde, zurückweist.

Keine Brieffreundschaft mit dem Anwalt anfangen und abwarten was kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

nein nicht an den Anwalt, an Misterspex.

Kontoinhaber: Mister Spex GmbH

Kreditinstitut: Commerzbank AG

IBAN: DE29820400000268899200

BIC: COBADEFFXXX

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Vaquum
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich würde es erstmal versuchen.

Als erstes solltest DU dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen und Dein Bruder umgehend den damals erstatteten Betrag (95,95€ Hauptforderung) an den Anwalt bezahlen.
Verwendungszweck: Nur zur Verrechnung mit Hauptforderung.

Du schickst einen Brief (Einwurfeinschreiben) an den Anwalt, in dem Du mitteilst, dass die Hauptforderung ausgeglichen wurde, alle anderen Position mangels Verzug, da der Betrag damals auf ein fremdes Konto erstattet wurde, zurückweist.

Keine Brieffreundschaft mit dem Anwalt anfangen und abwarten was kommt.


Was sagen andere dazu? Hört sich das plausibel an?

Ich wollte mich nochmal bei allen bedanken, die mir bei der Sache ihre freie Zeit und Hilfe anbieten, ob ihr nun Jura Studenten seid, Juristen oder einfach dies als Hobby macht. Hab echt ne Menge dazu gelernt!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
nein nicht an den Anwalt, an Misterspex.

Doch, an den Anwalt. Alles andere verursacht nur wieder unnötige Komplikationen.



Zitat (von Vaquum):
Was sagen andere dazu? Hört sich das plausibel an?

Ja, wäre plausibel.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Vaquum
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Das hört sich doch super an. Ich gebe dann meinem Bruder Bescheid, dass er den Betrag überweisen soll.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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