Rechnung aus Vertrag 2001, hier Verjährungsfrage

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)
Rechnung aus Vertrag 2001, hier Verjährungsfrage

Sachverhalt:
Aus einem Vertrag (Pfleheimkosten) der 2001 abgeschlossen wurde und die Pflege 2002 beendet wurde, ergeben sich
drei Rechnungsbeträge aus 2002. Diese Rechnung wurde am 9.12.2004 (!) zugestellt.

Folgende Sachfrage zur Verjährung nach altem oder neuem Schuldrecht?

Nach dem neuen Schuldrecht beträfe die Verjährung 3 Kalenderjahre (§ 195 BGB ). Hier ist meineserachtens jedoch
das alte Schuldrecht anwendbar (Vertragsabschluß 2001) und somit 2 Kalenderjahre ?

Für Hilfestellung bedanke ich mich.

mfg

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Selbst nach altem Recht verjähren die Ansprüche aus 2002 doch erst zum 31.12.2004. Damit ist doch eine Rechnung am 09,12,04 rechtzeitig zugegangen.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht :-)) -ja egal welches Recht hier Anwendung finden würde-

mfg

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hi!

Die Verjährung wird aber nicht schon durch irgendein Schreiben gehemmt. Vielmehr ist Klageerhebung oder Beantragung eines Mahnbescheides erforderlich.


Gruß
Harry!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.139 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen