Hallo,
weiß nicht so recht, in welches Forum ich damit reingehör.
Mein Mann hat zunächst ohne mein Wissen einen befreundeten Architekten gefragt, wie teuer ein Anbau wohl käme. Daraufhin hat dieser sich zunächst das Haus angeschaut und einen neuen Termin mit meinem Mann gemacht, wo er seinen Kollegen mitbrachte.
Ich habe meinen Mann gefragt, ob er sich auch mal Gedanken darüber gemacht hat, was ein Architekt für seine Leistungen bekommt. Darauf bekam ich die Antwort, er wolle nur eine grobe Richtung von ihm hören und das würde er auf freundschaftlicher Basis so machen. Letztendlich wurden Bestandspläne und Entwürfe gezeichnet und wir erhielten eine Rechnung auf Eheleute. Die Leistung seines Freundes (eigentlich eh nur Kaffetrinken)ist dort ohne Berechnung aufgeführt, die leistung seines Kollegen aber ganz normal berechnet. Meine Frage ist nun: Muß ich für diese doch recht hohe Rechnung aufkommen? schließlich habe ich niemanden her bestellt. Das Haus gehört mir. Wir haben Gütertrennung und getrennte Kassen. Ich bin mir sicher, daß mein Mann die Rechnung nicht begleichen wird, weil er schlicht und ergreifend das Geld einfach nicht hat. Was kann ich tun???
Bei den Gesprächen war ich nur teilweise anwesend
Rechnung Architektenleistung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Also wenn Bestandspläne und Entwürfe bereits gezeichnet wurden, ist auch ein Auftrag ergangen, denn ohne diesen hätte der Architekt die Leistung wohl kaum erbracht. D.h., die Rechnung wird bezahlt werden mssen.
Gegen Ihren Namen in der Rechnung würde ich mich wehren, da Sie nicht für Kosten, welche Ihr Mann verursacht aufkommen müssen (vorausgesetzt, Sie haben Gütertrennung notariell vereinbart).
D.h., Sie müssen nicht zahlen, Ihr Mann schon.
Das die Leute "nur" Kaffee getrungen khaben, widerspricht den Plänen und Entwürfen, welche gefertigt wurden.
-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
mitgespielt habe ich in sofern, daß ich mir da ja schon einen teil dessen angehört habe, was sie an vorschlägen gemacht haben und auch was dazu gesagt habe, aber in meinen Augen ja unter der vorherigen Aussage meines Mannes, daß er als Freund mal gucken wollte, was sich da machen ließe und in welche Preisrichtung das käme. Von mir aus einen Architekten zu rufen und Pläne machen zu lassen, davon war ich weit entfernt. die bemerkung, daß mein mann weder zahlen will noch kann, war nur am Rande, weil dadurch ja klar ist, daß sie wohl versuchen werden über mich an das Geld zu kommen. Würde er bezahlen, würd mich das ja nicht weiter interessieren.
Hallo Philosoph,
nur der eine hat kaffee getrunken, der ja auch nichts berechnet hat. Gemessen hat der Kollege, den er nach seiner aussage mitgebracht hat, weil der das öfter macht und schneller ist. Ob ein Auftrag geschrieben wurde, kann ich nicht 100% sagen, weil ich nicht die ganze zeit dabei war, ich habe zumindest nichts unterschrieben. Mein Mann allerdings soweit er sich erinnern kann auch nicht. Vielen Dank erstmal
--- editiert vom Admin
Männerlogik:????
"Ich habe meinen Mann gefragt, ob er sich auch mal Gedanken darüber gemacht hat, was ein Architekt für seine Leistungen bekommt. Darauf bekam ich die Antwort, er wolle nur eine grobe Richtung von ihm hören und das würde er auf freundschaftlicher Basis so machen. Letztendlich wurden Bestandspläne und Entwürfe gezeichnet und wir erhielten eine Rechnung auf Eheleute.!"
-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
--- editiert vom Admin
Da muss ich HerrnRoemer zustimmen.
Habe selbst einmal Ärger mit einem Architekten gehabt. Dieser hat, ohne einen konkreten Auftrag zu haben (Aussage: die Kosten sind noch gar nicht abzuschätzen, ich kann auch keine Aussage über mein voraussichtliches Honorar [Stundenbasis] machen) uns so lange hingehalten, bis er die Genehmigungsplanung (!) bereits fertig gestellt hatte.
Dann kam die große Überraschung (ach was):
Allein die voraussichtliche Architektenkosten sollten etwa das 3fache des nach HOAI zulässigen Höchstsatzes betragen (besteht auch in bestimmten Bereichen bei Vereinbarung einer Abrechnung nach Stundensatzes).
Bis zu diesem Zeitpunkt hatten wir jedoch noch keinen Vertrag mit dem Architekten geschlossen (auch nicht mündlich, d.h. es gab keine unbedingte verbindliche Zusage von uns). Der Architekt sperrte sich dagegen, für immerhin fast 30 % über dem Höchstsatz nach HOAI (Vergleichsangebot von uns für einen Vergleichsvorschlag) weiter zu arbeiten (einzige Begründung: "Meine Auskömmlichkeit ist dann nicht gesichert"). Er musste dann aber einsehen, dass er ohne einen Vertrag keine Ansprüche hatte. Er war zudem nicht einmal damit einverstanden, die bis dahin erfolgte Planung nach HOAI abzurechnen.
Folge: Wir hatten dann zwar keine Planung mehr (Unterlagen haben wir natürlich zurückgegeben), aber der Architekt hatte einige Zeit völlig umsonst gearbeitet.
Im übrigen: Zwischenzeitlich ist die Baumaßnahme durchgeführt. Die Architektenkosten betrugen ca. 25 % der von dem ersten Architekten veranschlagten Kosten.
Fazit: Ohne Vertrag kein Anspruch auf Zahlung durch den Architekten!
Nun aber noch einmal ich:
O-Ton Pucki: "Bei den Gesprächen war ich nur teilweise anwesend.."
sagt mir eigentlich, dass sie gar nicht so genau weiß, ob ihr Mann etwas unerschrieben hat oder nicht. Dem Text entnehme i c h , sie ist sich überhaupt nicht sicher, also würde ich erst einmal fragen und hat er unterschrieben, dann...:(
H. Roenner, dass können Sie besser ausführen als ich
-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
--- editiert vom Admin
Meine Frage ist sehr ähnlich zu der von Pucki74. Mich würde interessieren, wie es ausgelaufen ist?
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten