Real Inkasso - Gerichtsvollzieher

14. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Lisawitt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Real Inkasso - Gerichtsvollzieher

Hallo ,
Bekomme seid längeren schon Post von real-Inkasso . Angebliche offene Rechnungen bei der Telekom . Dort war ich nie Kunde .
Die Rechnung belief sich auf 382,- € .
Kamen sie mit vergleichen was mir sehr unseriös schien .
Zu gut er letzt fand ich heute einen Brief von einem Gerichtsvollzieher unserer Stadt also vom Gericht . Darauf die Summe Schlappe 1.287,- dachte falle aus allen Wolken von real Inkasso beauftragt.
Sollte Vermögensauskünfte geben .
Bin ich im falschen Film ?
Wie kann ich da gegen vor gehen ?
Hoffe habt Tipps für mich .

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn ein Gerichtsvollzieher beauftragt wurde, dann gibt es einen entsprechenden vollstreckbaren Titel. Wenn du dir sicher bist, dort nie Kunde gewesen zu sein, würde ich dir den Gang zu einem Anwalt empfehlen.

Selbiger wird dann (vermutlich vom GV) eine Kopie des Titels anfordern und ggf. beim ausstellenden Gericht auch Akteneinsicht verlangen. Da muss es dann irgendeinen Hinweis geben (Adresse wo du damals nicht gewohnt hattest o.ä.), so dass er dann formal gegen den Titel vorgehen kann. "Ich war da nie Kunde" zählt nicht mehr, wenn ein Titel besteht.

Du kannst das alles natürlich auch ohne Anwalt selbst machen. Vielleicht hilft schon ein kurzes Gespräch mit dem GV, dass der dir mal die Adresse auf dem Titel benennt oder von wann der Titel überhaupt ist.
Das Problem ist: Solange du den Titel nicht erfolgreich angreifst, musst du auch erst mal die Zwangsmaßnahmen akzeptieren. Den Termin zur Abgabe der VA zu verweigern ist keine gute Idee. Daher auch die Empfehlung mit dem Anwalt.

-- Editiert von mepeisen am 14.10.2015 13:08

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Das Rechtsmittel wäre hier eine Vollstreckungsabwehrklage, da die Person auf dem VB nicht deckungsgleich mit Deiner ist.
Das passiert dann, wenn es zum Beispiel einen Identitätsdiebstahl gegeben hat, jemand also sich mit Deinem angemeldet hat oder wenn es in dem Ort wo Du gelebt hast, mehrere Person mit dem gleichen Namen gegeben hat.

Zwar besitzen die Kläger dann noch den Titel, können (und dürfen) aber nicht mehr aus diesem vollstrecken, sprich der Titel ist wertlos und auch der Schufa-Eintrag muss umgehend gelöscht werden.

Dies solltest Du am besten zusammen mit einem Anwalt besprechen.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lisawitt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Habe gerade bei real Inkasso angerufen .
0180 versteht sich :-) .
Ist auf einmal nicht Telekom sondern o2 :D
Fragte darauf das ich da auch keinen Vertrag oder sonst irgendwas hatte . Doch sie hätten ja die Rechnungen da . Fragte ich freundlich ob sie mir die zukommen lassen würde . Sie wären nicht in der beweispflicht :D
Aber ich ?
Werde zu Polizei gehen wegen Betruges .

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Dennoch wenn es einen Titel gibt UND der läuft auf Dich, muss etwas gegen diesen Titel unternommen werden, sonst kann gepfändet werden.

Natürlich sind die später beweispflichtig, spätestens beim Verfahren; ansonsten frag den GV ob er Dir mal einen Einblick in den Titel gewährt oder eine Kopie aushändigt, da Du ja den verdacht hast, dass hier ein Betrug in Frage käme.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lisawitt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Werde sie morgen anrufen und nach Auskunft fragen .

Zitat (von Albarion):
Dennoch wenn es einen Titel gibt UND der läuft auf Dich, muss etwas gegen diesen Titel unternommen werden, sonst kann gepfändet werden.
Natürlich sind die später beweispflichtig, spätestens beim Verfahren; ansonsten frag den GV ob er Dir mal einen Einblick in den Titel gewährt oder eine Kopie aushändigt, da Du ja den verdacht hast, dass hier ein Betrug in Frage käme.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das Rechtsmittel wäre hier eine Vollstreckungsabwehrklage, da die Person auf dem VB nicht deckungsgleich mit Deiner ist.

Das muss doch erst mal ermittelt werden.

Aber hatten sie in einen der Briefe nicht von der Telekom gesprochen? Das würde ich bei der Strafanzeige wegen Betrugs mit vorlegen, dass sie sich nicht einig sind, wer nun der Gläubiger sein soll und was das für eine Forderung sein soll.

Solange es den Titel gibt, müssen sie keine Rechnungen vorlegen. Das ist auch durchaus korrekt. Wie gesagt: Ein Schritt nach dem anderen. Erst so schnell wie möglich Sachaufklärung und ggf. zu einem Anwalt und erst danach dann weitere Schritte.

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4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Deiseline
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute Post bekommen von eine OGV mit einen Schreiben von Real Solution Inkasso wo eine Forderung von 303.71 offen wären vom 24.04.2017. Leider steht da nichts bei für was ich bezahlen soll. Ich habe dort angerufen und gefragt für was ich bezahlen soll,die wollten mir aber keine Auskunft geben sonst würde er seinen Job verlieren.

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#8
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich würde diesbezüglich einen neuen Thread aufmachen, sonst wird das hier verwirrend.

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