Rauswurf bei Limango rechtens?

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Firmen können Kunden mit Inkassovorgängen sperren

Frage: Der Kaufclub Limango.de hatte mir nach Widerruf zu viel Geld überwiesen und verlangte das zu viel gezahlte Geld zurück. Ich habe die Mahnmails übersehen und letztlich Post vom Inkassounternehmen bekommen. Die 12 Euro Schulden habe ich sofort ausgeglichen, trotzdem darf ich bei Limango künftig nicht mehr einkaufen. Dürfen die mich einfach rauswerfen? Ich war treuer Kunde und sonst ging alles glatt.

123recht.de: Grundsätzlich kann ein Unternehmen sich selbst aussuchen, mit wem es Geschäfte macht. Es ist gerade bei bestimmten Internetfirmen üblich, schwierige Kunden oder Kunden mit zu viel Widerrufen zu sperren. Bei Limango werden anscheinend Kunden ausgeschlossen, sobald sie einen Inkassovorgang verursachen, unabhängig von der Kundenhistorie oder Höhe des Betrags. Das ist legitim und wohl der kleinen Marge geschuldet, mit der die Firmen teilweise arbeiten.

Frage: Mein Mann konnte sich auch nicht registrieren, da unsere Adresse nun gesperrt ist. Ist das nicht Sippenhaft?

123recht.de: Eine Firma kann nicht nur bestehende Kunden ausschließen, sondern auch bei Registrierung mögliche Neukunden ablehnen. So müssen zwar andere Familienmitglieder oder Mitbewohner Ihren Fehler ausbaden, aber rein rechtlich kann man dagegen nichts machen.

Leserkommentare
von eloq am 06.02.2015 08:57:14# 1
- UNBEFRIEDIGENDE AUSKÜNFTE UND PSEUDOANTWORTEN - Mich ärgert es immer, wenn ich hier so viel regelrecht "Blödsinniges" lesen muß. Recht hin, Recht her, für mich ist so etwas Paragraphenreiterei und nicht rechtens sowieso.

1.) +Ob ein Kunde viel oder wenig widerruft bzw. retourniert, ist de fakto bedeutungslos uns zudem vom BGB gedeckt als verbrieftes Kundenrecht. Amazon wollte sich damit einnst durchsetzen, hat dies aber ganz schnell wieder verworfen, weil es auch potentielle Kunden abschreckt. Da ja der Kunde aktuell die Rücksendekosten übernimmt, erkenne ich keine maginalen Händlerverluste. Das gehört zum guten Service, basta.

2.) + Sippenhaft ... stellt einen Diskriminierungstatbestand da, gegen den man sich rechtlich sehr wohl und auch zunehmen(er) erfolgreich zur Wehr setzen kann. Niemand kann mich grundlos auf seine Blacklist setzen, nur weil ich unter einer Adresse wohne, wo mal ein anderer etwas nicht bezahlt hatte. Das ist völliger Unsinn und solche weitreichenden "Rechte" haben selbst Händler nicht :-) Etwas anderes wäre es, wenn es der gleiche Name ist, obohl ich auch hier durchaus gute Chancen des Ein- und Widerspruchs sähe. Wenn ich in einem Mehrfamilienhaus eine eigene Wohnung nutze und Verwandte gleichen Namens (z.B. Bruder o.ä.) auch dort wohnen, so darf mir aus deren möglichen Zahlungsrückständen auch kein Nachteil entstehen, schon gar keine Ablehnung. Hier wäre auch das BDSG prägnant.

3.) Last but not least: Gott bewahre mich (und andere?) vor Anwälten mit dieser Art von vermeintlicher Gesetzestreue und de fakto vorauseilendem Gehorsam :-)))))))))))))
    
von eloq am 06.02.2015 09:06:33# 2
+NACHTRAG+

1. kann ich das Gejammere über aussterbende Innenstadtläden bald nicht mehr hören. Das ist der Zahn der Zeit und solche Entwicklungen wird wohl niemand ernsthaft aufhalten können. Das Shopping in Stadtzentren scheitert doch meistens schon am Parkproblem, so what?
2. Ergo: siedeln sich immer mehr Kaufleute und Firmen an der Peripherie bzw. auf dem grünen Rasen an, wo sie all diese Probleme dann nicht mehr hätten.
3. ONLINESHOPPING ist ein rasant wachsender Markt, dem die Zukunft gehört, weil wir immer weniger Zeitressourcen besitzen für Dinge wie Einkauf usw.! Da ist es doch ein Segen, wenn man vieles im Internet betrachten, zahlen kaufen kann. Da jedoch vieles, zumal in der Bekleidungssparte, anders ausschaut oder nicht paßt, weil Größen differieren, dann ist Widerruf und Retoure ein absolutes MUst-Have, ohne das ginge da gar nix. So etwas müssen klüge Händler kostentechnisch einkalkulieren und nicht den Kunden ob seiner Rechte verteufeln. Aus eigener Erfahrung heraus weiß ich, daß die SPERRER meist große Handelsketten sind, die so etwas gar nicht nötig haben, als da wären z.B. Zalando, Bader, Heine u.v.a. mehr, die sehr schnell Kunden aussperren, das beginnt dann erst mal mit Schikane, weil sie nicht mehr auf Rechnung beliefert werden und hernach dann gar nix mehr bestellen dürfen :-) Das sollte man tunlichst öffentlich machen und solche Häusere vielleicht sogar boykottieren. Hier tut Solidarität in der Käuferschar not.
    
von januskopf am 08.02.2015 10:48:09# 3
Zu den verschiedenen Beiträgen:

Man muss genau unterscheiden zwischen Kunden, welche das Rücksenderecht schamlos ausnutzen und verdreckte, getragene Sachen nach Gebrauch retournieren und sich das Geld erstatten lassen. Und solchen, welche "einfach nur" das Angebot der Versender nutzen, in Ruhe zuhause auswählen und entscheiden zu können und die nicht gekaufte Ware zurückzusenden.

Das ist ein Angebot mancher Firmen (bzw. in vielen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben bei Internetkäufen). Wer das Angebot annimmt bzw. seine Rechte nutzt, handelt keinesfalls mißbräuchlich.

Wer nur deswegen (!) daraufhin gesperrt wird, hat es mit einem unfairen Unternehmen zu tun. Oft ist so etwas rechtlich nicht greifbar - dann hat ein Rechtsanwalt die Lage zwar rein juristisch richtig beurteilt.

Aber: Die Entscheidung über "so etwas" fällt nicht das Gericht, sondern "der Markt".

Beispiel: Ein früher gut gehendes Versand-Modehaus macht gerade "Ausverkauf". Es gehört zu jenen, die z.B. meine Frau nur noch auf Vorkasse belieferten, weil sie vor sehr vielen Jahren ein einziges Mal wirklich rein versehentlich ein Zahlungsziel überschritten hatte. Sie war damals sofort auf der Blacklist dieses Versandhauses gelandet und hatte sofort einen Brief von einem Inkassounternehmen.

Sorry - so nicht. Als sie kürzlich - nach vielen Jahren - wieder einmal dort kaufen wollte, konnte sie ein Sonderangebot nicht wahrnehmen, weil sie immer noch auf der Blacklist stand.
Dazu noch der sehr distanzierte Korrespondenz-Stil der Herrschaften im "Kundenservice" welcher klar erkennen ließ: "Kunde, wir wollen dich nicht".

Dieses Unternehmen - Teil einer "auf den Versandhandel spezialisierten GmbH" - blieb zuletzt sehr weit hinter den Wachstums-Potentialen zurück und extrem weit hinter den Umsatzentwicklungen der anderen Mitglieder dieser Versandgruppe.

Fazit: Wird bereits ausgelagert - möglicherweise noch im 1.Halbjahr 2015 dicht gemacht.

So kommts, wenn man nicht "mit der Zeit geht" und den (berechtigten) Kundenansprüchen gerecht wird.

Anderes Beispiel - jetzt nicht aus dem Versandhandel sondern eine Marken-KZ-Werkstatt, mit welcher ich momentan zu tun habe. Alles läuft freundlich und gut ab. Rechnungszahlung (von mir an die) ist erst gar kein Thema. Bezahlt wird binnen 3 Tagen noch vor Erhalt der Ware.

Aber:
Der Unternehmer vom "alten Schlag" weigert sich, per Email zu korrespondieren, ist nur zu ganz bestimmten "Öffnungszeiten" telefonisch ereichbar, nötigt mich, zu seinen Geschäftszeiten persönlich vorbeizuschauen um triviale Abwicklungen vorzunehmen.

Kostet mich Fahrzeit, Fahrtkosten, Verlust an Arbeitszeit - kommt für mich nur noch in Ausnahmefällen in Frage, denn die meisten anderen bieten einfach "mehr" an Erreichbarkeit und Flexibilität. Ich habe mir bereits einen anderen ausgeguckt und bin "dann mal weg". Einfach so.

So wie ich reagieren viele Kunden. Und zurück zu den Versandhändlern: Amazon & Co haben eine immense Macht und sehr große Marktanteile. Aber die kleine und feine Konkurrenz gibts auch noch. Und der "erwachsene" Kunde sucht sich aus, wo er kauft.

Früher lohnte es sich, nur bei "seinem Händler" zu kaufen. Heute lohnt es sich, auch ab und zu mal bei der Konkurrenz zu shoppen, damit es dieser auch gut geht. Und damit es dem "Lieblingshändler" nicht zu gut geht und er am Ende noch übermütig wird.


    
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