Ratten vom Nachbarn

3. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Ratten vom Nachbarn

Hallo, ich hätte mal eine Frage bezüglich der Haftung zwischen zwei Nachbarn.
Situation:

Haus A und Haus B sind Reihenhäuser, deren Gärten aneinander grenzen, geteilt sind die Grundstücke durch eine gemeinsame ca. 2,5 Meter hohe Mauer. Haus B hat noch die Besonderheit, dass dessen Garten ringsum durch Bebauung eingeschlossen ist und einen am Haus angebauten Wintergarten besitzt, der bis vor die Mauer der Grundstückstrennung steht (gebaut vor ca. 20 Jahren, Baulast eingetragen), sprich die Grundstücksmauer ist gleichzeitig eine der Außenmauern des Wintergartens.
Nun gibt es folgendes Problem, als die ursprüngliche Eigentümerin von A verstarb übernahmen Ihr Sohn und seine Lebensgefährtin Haus A. Im Gegensatz zur vorigen Eigentümerin, die sehr ordentlich war, sind die neuen Bewohner, nennen wir es mal „grün Angehaucht". Sprich man baut im Garten Obst, Gemüse an und lässt was man nicht grade braucht recht achtlos im Garten rumliegen. Normalerweise ja für den anderen Nachbarn kein Problem, da nicht sein Grundstück. Allerdings trat bereits im vergangenen Sommer ein Rattenproblem auf. Da Nachbar A direkt an der Trennungsmauer Grabe arbeiten durchführte, aus bisher nicht ganz ersichtlichen Gründen, war dies für die Ratten eine Einladung sich unterhalb der Mauer an mehreren Stellen durch bis in den Garten von Haus B zu graben.

Eigentümer B hat A daraufhin informiert und gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die Ratten es nicht so leicht haben nach B rüberzukommen. Der Einsatz von Schlagfallen wurde von A abgelehnt, aus Mitleid der Tiere gegenüber. B hat daraufhin selbst Fallen aufgestellt und eine Ratte gefangen und anschließend die Löcher mit Beton verfüllt.
Seit nun zwei Tagen stellt B neue Löcher bei sich im Garten und auch in seinem Wintergarten fest. Da der Wintergarten ein Blumenbeet direkt an der Mauer hat welches zum Erdreich hin offen ist, auch kein Wunder.
Ein weiters Gespräch mit dem Nachbarn A zeigte, dass dieser in seinem Garten wieder ein großes Loch an der Mauer hat, wo die Ratten ein und aus gehen. A zeigte jedoch recht wenig Einsatzbereitschaft das Problem abzustellen.
Für B stellt sich nun die Frage wie es z.B. mit der Haftung ausschaut wenn z.B. Schäden durch die Ratten entstehen (z.B. im Wintergarten) oder ein Schädlingsbekämpfer beauftragt wird. Für B stellt es sich so da dass A seine Pflicht zur Schadensabwehr trotz mehrmaliger bitte nicht nachgekommen ist und dies billigend in Kauf nimmt.

B ist zwar bewusst, dass A auf seinem Grund weitestgehend machen kann was er möchte, da es sich jedoch um die Grundstücksgrenze handelt sind hier doch wohl beide in der Pflicht. Zudem dürfte A die Ratten durch seinen Unrat im Garten zumindest begünstigen. Zwar ist B an einem guten Verhältniss zum Nachbarn interessiert, jedoch bei Ratten im Wohnbereich und fehlendem Aktionismus von A hört der Spaß mal auf.

Plan war jetzt unter Angabe einer 2 Wochen Frist B aufzufordern die Löcher an der Mauer zu beseitigen oder andernfalls Ihn an die Kosten der Rattenbeseitigung zu beteiligen. Wie sieht es hier mit der Haftung und den Ansprüchen der jeweiligen Eigentümern aus?


-- Editiert von Moderator am 03.03.2017 13:55

-- Thema wurde verschoben am 03.03.2017 13:55

Ärgert der Nachbar?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Auf welchen von beiden Grundstücken steht denn die Mauer?
Wenn diese Mauer nur auf dem Grundstück des Nachbarn steht, muss man halt seine eigene Mauer auf dem Grundstück errichten.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Man kann auch einfach mal das Ordnungsamt über die Rattenzucht in der Nachbarschaft informieren.

23x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat:
Auf welchen von beiden Grundstücken steht denn die Mauer?
Wenn diese Mauer nur auf dem Grundstück des Nachbarn steht, muss man halt seine eigene Mauer auf dem Grundstück errichten.


Die steht genau auf der Grundstücksgrenze

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

:forum:

Mit Baurecht hat das nichts zu tun ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat:
Mit Baurecht hat das nichts zu tun ...


Welches denn dann? Grundsätzlich steht doch im Raum wer für die gemeinsame Grundstücksmauer inwieweit verantwortlich ist. Ist doch Baurecht oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Baurecht wäre, ob die Mauer dort gebaut werden darf.

Ein Rattenproblem hat mit Baurecht nichts zu tun.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ich würe es auch erdt mal bei Ordnungs- oder Gesundheitsamt probieren.
Dabei aber die Ansichten über Ordnung oder Gesinnung des Nachbarn für sich behalten und höchstens erwähnen, dass nebenan Veränderungen stattgefunden haben und ein zeitlicher Zusammenhang mit den Rattenproblem gegeben ist. Auch die Kooperationsbereitschaft des Nachbarn so neutral wie möglich beschreiben (ob der etwas aus Tierliebe oder aus Geldmangel tut, ist bei Tatsachen erst mal egal)

Auf einen Verdacht gegen den Nachbarn wird man dort schon alleine kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Frage der Ursache für die Rattenplage ist doch noch nicht geklärt. Denn allein Komposthaufen und anderer grüner Abfall, das zieht doch keine Ratten an. Zumindest artet das nicht deshalb zur Plage aus.

wirdwerden

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#9
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Bei Ratten kommt normalerweise das Ordnungsamt sofort. Bei meiner Mutter jedenfalls hatte sie eine tote Ratte in ihrem Garten gefunden. Der Nachbar gegenüber - über die Straße - auch eine tote und eine lebende sah er davon rennen. Da kam das Ordnungsamt sofort vorbei um zu schauen in allen Gärten, ob da jemand oder irgendwas vielleicht die Ratten anzieht.
Ich mein, Ratten sind ja süß und niedlich als Haustiere, ich mag Ratten. Aber draußen sind sie ja doch gefährlich. Da dürfte sich das Ordnungsamt kümmern.
Bei uns haben die Fallen aufgestellt, die Ratten kamen wohl aus den Gullis und keiner der Nachbarn war "schuld".

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das kenne ich auch so. Die Ursache ist mit Sicherheit nicht allein ein verwilderter Garten. Und man sollte erst einmal Ursachenforschung betreiben. In meinem Umfeld wars mal ein sumpfiges Bachgelände. Damit muss man dann halt leben.

wirdwerden

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#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Mit dem Ordnungsamt zusammen die Ursache des Rattenbefalls suchen. Falls diese Ursache in der Verantwortung der Nachbarn liegt, wird das Ordnungsamt von Amts wegen einschreiten und Abhilfe verlangen

Das ist wohl nur ein frommes Wunschdenken,
Ein Amt und denken, das ist Überforderung der Beamten, so was kann man nicht verlangen.
Einzig zu Betonieren der Löcher und eben selbst Fallen aufstellen kann Abhilfe schaffen. Flodders als Nachbarn zu haben ist schwer, da kommt man mit Gesetzen nicht weit.

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