Ratenzahlungsvereinbahrung, Trotzdem Lohnpfändung!

6. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
ArmaSteiner
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 7x hilfreich)
Ratenzahlungsvereinbahrung, Trotzdem Lohnpfändung!

Guten Tag,

ich habe aktuell Probleme mit einem Inkassounternehmen. Dieses hat vor kurzem eine Kontopfändung durchgeführt.
Drauf hin habe ich Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen.
Wir haben uns auf eine Ratenzahungsvereinbahrung geeinigt. Ein Großteil des Betrages wurde bereits überwiesen!

Nun wurde aber mein Arbeitgeber, sowie das Finanzamt zwecks Zwangsvollstreckung durch Amtsgericht wegen Vollstreckung angeschrieben.

Doppelt gemoppelt also!

Mein Arbeitgeber hat mich schon angeschrieben. Nächsten Monat wird was vom Lohn einbehalten. Und zwar mehr als ich dem Inkassounternehmen noch schulde!

Das Inkassounternehmen hat trotz Ratenzahungsvereinbahrung keine Informationen ans Amsgericht weitergegeben.

Allein die Ratenzahlungsvereinbahrung hat mich 96 Euro Gebühren gekostet! Die Schuldsumme belief sich auf 436 Euro!

Dazu kommen jetzt noch die 96 Euro und weitere Gebühren, was schon sehr dreißt ist!
Ich will zahlen und muss für die Bereitschaft zusätzliche Kosten in Kauf nehmen.

Wie kann ich mich jetzt dagegen wehren?

-- Editier von ArmaSteiner am 06.04.2017 17:07

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Das Inkassounternehmen hat trotz Ratenzahungsvereinbahrung

Hast du die Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich vorliegen?
Und da steht auch drin, dass bei Einhalten der Ratenzahlung nichts vollstreckt wird?

Zitat:
Wie kann ich mich jetzt dagegen wehren?

Es gibt zwei Mittel gegen so etwas:
Die Vollstreckungserinnerung und die Vollstreckungsabwehrklage.

Das erste ist so etwas wie eine Beschwerde gegen die Art und Weise der Vollstreckungen.

Das zweite eher für solche Dinge wie "Der Titel ist ungültig" oder "Wurde alles bezahlt".

Ich persönlich würde hier eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen mit einstweiligen Vollstreckungsschutz. Ggf. macht man das via Anwalt. Klappt leider nur, wenn man wirklich versprochen bekam, dass nicht weiter gepfändet wird.

-- Editiert von mepeisen am 07.04.2017 08:01

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