Ratenzahlung gekündigt und androhender Strafantritt. Was kann ich tun?

14. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
hevald
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung gekündigt und androhender Strafantritt. Was kann ich tun?

Hallo,

folgendes Problem:
Ich wurde im November 2017 wegen Erschleichen von Leistungen zu 1000 € Geldstrafe verurteilt. Da ich derzeit arbeitslos bin und wegen einer anderen Verurteilung aus 2017 Raten in Höhe von 100 € jeden Monat zahle wurde mir eine Ratenzahlung in Höhe von 25 € für diese Angelegenheit gewährt.
Die erste Rate im Dezember habe ich auch bezahlt per Dauerauftrag. Nun kam das schlimmste was passieren konnte. Mein Konto wurde im Januar gepfändet so dass der Dauerauftrag nicht ausgeführt wurde. Da ich jetzt im Januar tagtäglich für meine Prüfungen an der Uni gelernt habe und die Pfändung erstmal auflösen musste habe ich es dummerweise versäumt die 25 € erneut zu überweisen.
Heute kam nun ein Brief der Staatsanwaltschaft Braunschweig in dem drin steht das die Ratenvereinbarung wegen Nichteinhaltung gekündigt wurde und ich die 975,00 € binnen zwei Wochen bezahlen muss, da sonst nach § 43 StGB die Freiheitsstrafe droht.

Nun ist meine Frage ob ich das noch irgendwie abwenden kann, da ich absolut nicht in der Lage bin den Betrag aufzubringen. Ich habe auch schon Freunde gefragt und könnte mir nur maximal 500 € leihen von denen.
Die Richterin hatte mir im November auch angeboten die Strafe abzuarbeiten, aber dieses Angebot kam seitens der StA nicht. Ich kann nicht ins Gefängnis gehen da ich im Februar meine Umschulung anfange. Auch wenn es nur 39 Tage wären, würde das alles zunichte machen.

Ich wollte jetzt morgen früh direkt bei der StA anrufen und die Sache erklären. Vielleicht könnt ihr mir noch ein paar Ratschläge geben und helfen ob es jetzt wirklich unabdingbar ist, das ich die gesamte Strafe zahlen muss.

Vielen Dank schonmal

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Die Richterin hatte mir im November auch angeboten die Strafe abzuarbeiten, aber dieses Angebot kam seitens der StA nicht.


Diese Möglichkeit gibt es aber nach wie vor. Sie können das proaktiv mit der StA besprechen. Wenn Sie Hilfe dazu brauchen, wenden Sie sich an Henning Voß oder Kirstin Borbe von der Anlaufstelle für Straffällige in Braunschweig.

Link zur Anlaufstelle Braunschweig

Evtl. bekämen die auch die Ratenzahlung noch mal reaktiviert - dann darf aber in Zukunft da nichts mehr schiefgehen. Aus welchem Grund auch immer. Es gibt da ein spezielles Programm in Niedersachsen:

Infoflyer .pdf - Ersatzfreiheitsstrafenvermeidung Niedersachsen

-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.01.2018 16:44

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