Ratenzahlung entfallen - Geldstrafe noch offen

30. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Wandel444
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung entfallen - Geldstrafe noch offen

Guten Tag.
Ich habe folgende Fragen an die Experten hier unter euch die sich mit dem Strafrecht auskennen.

Kurz zu mir, Schweizer (wohnhaft in der Schweiz, Schweizer Staatsbürger), 23 Jahre alt, einschlägig Vorbestraft.

Verurteilungen:

April 2016: Strafbefehl wegen Betrug (Ebay) zu einer Geldstrafe von EUR 1.002,35. Diese habe ich direkt bezahlt.
Dezember 2016: Strafbefehl wegen Betrug (Ebay) zu einer Geldstrafe von EUR 1.387.36. Diese ist noch nicht bezahlt.

Ich habe nach Erhalt des letzten Strafbefehls um Ratenzahlung gebeten, welche mir auch bewilligt wurde.
Leider habe ich aber die erste Rate (wäre auf den 02.05.2017 fällig gewesen) nicht bezahlt.

Somit bekam ich am 29.05.2017 einen Brief mit der Mitteilung, dass dies entfallen sei, und der geschuldete Betrag sofort fällig wird.

Bis heute habe ich aber noch nichts bezahlt. Auch habe ich seither nichts mehr gehört.


Nun weiss ich ja, dass statt der Geldstrafe auch die Ersatzfreiheitsstrafe in Kraft treten kann.

Daher wollte ich Fragen wie dass weitere Vorgehen in dieser Sache ist.

- Bekomme ich nochmals eine Mahnung?

- Ab wann wird Haftbefehl beantragt?

- Ist es möglich dass ich hier in der Schweiz verhaftet werde, oder das diese Angelegenheit an die Schweizer abgetreten wird?

Mir war es leider aufgrund meiner Arbeitslosigkeit nicht möglich die Geldstrafe sowie auch die Rate zu bezahlen.
Seit dem 1.6.2017 habe ich nun aber wieder ein festes Einkommen und bin auch gewillt, die Sache abzuhacken.

- Besteht die Möglichkeit die Ratenzahlung fortzusetzen?
- Soll ich mich da mit der Staatsanwaltschaft nochmals in Verbindung setzen?
- Was passiert wenn ich einfach auf das Konto der Staatsanwaltschaft die damals abgemachte Rate überweise?

Da ich beruflich und auch wegen des neuen Jobs bedingt 1x im Monat für 3 Tage nach Deutschland muss kann ich mir natürlich auch keinen Haftbefehl auf Deutschem Boden erlauben, da ich ja sonst nach Einreise direkt verhaftet wird oder?

Ich weiss viele Fragen. Hoffe ich finde hier aber eine Antwort darauf.

Mit lieben Grüssen aus der Schweiz

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
- Bekomme ich nochmals eine Mahnung?

Nein. (Es sei denn, der zuständige Rechtspfleger wäre sehr schreibwütig.)

Zitat:
- Ab wann wird Haftbefehl beantragt?

Ein Haftbefehl kommt erst, wenn Sie sich nicht freiwillig in Haft begeben.
D.h. der nächste Brief wird erstmal eine Ladung zum Haftantritt sein, wo sinngemäß drinsteht, dass Sie sich am tt.mm.jj um xx Uhr in der Justizvollzugsanstalt Y-Stadt einzufinden haben. Erst wenn Sie an dem genannten Tag nicht bei der Justizvollzugsanstalt Y-Stadt auftauchen, werden Sie zur Fahndung ausgeschrieben.

Zitat:
- Ist es möglich dass ich hier in der Schweiz verhaftet werde, oder das diese Angelegenheit an die Schweizer abgetreten wird?

Meines Wissens ist das bei Geldstrafen nicht möglich, auch dann nicht, wenn aus der Geldstrafe wegen Nicht-bezahlung eine Haftstrafe wird.

Zitat:
- Besteht die Möglichkeit die Ratenzahlung fortzusetzen?
- Was passiert wenn ich einfach auf das Konto der Staatsanwaltschaft die damals abgemachte Rate überweise?

Wenn Sie einfach bezahlen, wird das Geld schon angenommen, auch wenn es nicht der ganze Betrag ist, sondern nur eine Rate. Jeder gezahlte Teilbetrag reduziert die Haftdauer. Theoretisch (und auch praktisch) kann man selbst bei einer Verhaftung an der Grenze noch der Haft entgehen, wenn man ein Bündel Geldscheine aus der Tasche zieht und die noch offen Strafe sofort bezahlt.

Zitat:
- Soll ich mich da mit der Staatsanwaltschaft nochmals in Verbindung setzen?

Schaden tut es zumindest nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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