Ratenzahlung Seiler&Kollegen

15. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Rocky_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)
Ratenzahlung Seiler&Kollegen

Hallo, ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Durch eine damalige Selbstständigkeit und meiner Gutmütigkeit bin ich durch meinen ehemaligen Geschäftspartner in eine Schuldenfalle für 2 Telefone geraten. Leider habe ich Sie auf meinen Namen abgeschlossen. Nach unserer Trennung wurden die Rechnungen nicht mehr von ihm bezahlt und die Verträge von Seiten der Telekom gekündigt. Die offenen Forderungen wurden an die Rechtsanwälte Seiler&Kollegen abgegeben. Mir ist klar das ich die offenen Forderungen bezahlen muss ab habe demzufolge eine Ratenzahlung mit diesen Vereinbart.

Nun meine Frage:
Da ich bis jetzt die beiden Gesamtforderungen abgezahlt habe ist mir aufgefallen das von Seiten der Rechtsanwaltskanzlei zwei Posten je Telefon noch gefordert werden die ich für sehr überzogen halte.Denn Sie fordern zu den Schulden der Telefonrechnung je Telefon, noch für 1 Auff. 70,20€ und für eine RZV (schätze das heisst Ratenzahlungvereinbarung) 67,20€ extra.Also pro Telefon ca. 140€ (gesamt fast 280€) mehr zur Gesamtforderung. Ist dies gerechtfertigt, denn als ich die Ratenzahlung mit Ihnen vereinbart habe davon keine Rede war.
Ich hoffe , ich habe mein Problem halbwegs gut dargelegt und mir kann jemand weiterhelfen.

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8 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kannst du die beiden Forderungsaufstellungen einmal komplett notieren, also welche weiteren Posten drauf sind?
Von wann war die Ratenzahlungsvereinbarung?
Einen Mahnbescheid/Titel gibt es nicht, oder?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 15.04.2014 10:43

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rocky_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Wie oben schon geschrieben. Es gibt die Gesamtforderung + die oben genannte 1 Auff + diese RZV. daraus ergibt sich halt die schuldenforderung der Herren.

Bloß für eine 1.Aufforderung 70,20 € zu fordern und für eine Vereinbarung zur Ratenzahlung 67,20 € zu verlangen finde ich ganz schön hoch.

Die Vereinbarung habe ich letztes Jahr gemacht.

Nein, Mahnbescheid oder so gab es nicht.Nur halt diese Aufforderung das die Herren Seiler&Kollegen das jetzt übernommen haben und diesen Betrag halt von mir fordern.






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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rocky_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Das ich die Schulden aus der Hauptforderung zahlen muss ist klar, aber diese hohen zusatzkosten ist doch schon sehr übertrieben.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du die Ratenzahlungsvereinbarung vor dem 1.8.2013 gemacht oder danach? Das ist insofern wichtig, weil sich die Gesetze hier verändert haben, gerade in diesem Punkt.

Die Ratenvereinbarung war schon auch mit den Anwälten oder war das mit jemand anderem vereinbart worden? Irgendetwas unterschrieben damals?

Die 70,20€ und auch die 67,20€ sind begründbar. Auch wenn es hart klingt. Und gerade bei geringen Forderungen durchaus übertrieben. Es gibt ein Gesetz, das RVG. Darin wird geregelt, wie Rechtsanwälte und Inkassobüros vergütet werden müssen. Der niedrigste Streitwert ist bei 0 bis 500 €. Für außergerichtliche Tätigkeit darf ein Anwalt dann etwas verlangen und seit 1.8.2013 auch für eine solche Ratenvereinbarung. Der Punkt ist: Vor dem 1.8.2013 musste dafür ein Streit beigelegt werden.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rocky_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Schade,also doch berechtigt.die Ratenzahlung wurde am 12.6.12 vereinbart( habe nochmal nachgeschaut). seit 16.7.12 zahle ich nun in Raten ab. Unterschrieben habe ich nichts. Hatte diesen Anwälten den Vorschlag gemacht per Einschrieben und dann kam ein bzw zwei Schreiben (für jedes Telefon eins) zurück das Sie die Ratenzahlung akzeptieren. Sonst hatte ich nichts von denen unterschrieben.
Diese 67€ standen nur damals noch nicht auf der Forderung mit drauf wo ich die Ratenzahlung gemacht habe. Hatte ich nur mitbekommen als ich den Kontostand aufgerufen habe was ich noch zahlen muss. Da war es mehr als vereinbart. Nun habe ich mir direkt einen per Brief schicken lassen und da war der Punkt mit aufgeführt.
Dann muss ich das wohl zahlen.
Danke für deine Hilfe



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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

In dem Schreiben, was zurück kam, stand da etwas von dieser Einigungsgebühr?

Wenn nicht, würde ich es nochmal probieren. Das würde ich denen schicken, eventuell auch erst wenn man bis auf die Rateneinigungsgebühr einigermaßen abbezahlt hat. Das würde ich denen schicken. "Werte Anwälte. ich weise die Rateneinigungsgebühr zurück. Es wurde kein Streit beigelegt. Es gab gar keinen Streit. Eine Verrechnung meiner Überweisungen mit dieser Gebühr lehne ich ab. Wenn Sie von der Rechtmäßigkeit der Gebühr überzeugt sind, möchten Sie diese bitte gesondert einklagen."


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#7
 Von 
Rocky_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Das klingt logisch. Momentan sind es mit Einigungsgebühr einmal knapp 97€ und einmal 149€. Also wäre es bei dem einen fast ran. Darüber habe ich auch schon Nachgedacht, nur habe ich halt Angst wegen 2x 67€ vor Gericht zu gehen und zu verlieren. Da wären es noch mehr kosten. Aber natürlich sind die 2x 67€ für mich auch viel Geld. Das ist eine Zwickmühle.
Man hat natürlich auch schon viel gehört und weiß das solche Anwälte es erstmal probieren. Da werde ich die 70,20€ mit abbezahlen ( da diese ja wohl rechtens sind ) und dann mal abwarten was kommt. oder was meinst du?

Und nochmal herzlichen Dank für deine Zeit und Hilfe die du hier investierst !!!

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich kann nicht sagen, ob die Anwälte es jemals probieren und wie es ausgehen würde, wenn man die Einigungsgebühr einfach verweigern würde. Zur damaligen zeit musste explizit ein Streit beigelegt werden, mittlerweile braucht man das zwar nicht mehr, aber die dir in Rechnung gestellte Gebühr ist ja von vorher.

Ich würde es so probieren, da ich es für unwahrscheinlich halte, dass die jemals explizit deswegen vor Gericht ziehen, aber sei dir des Risikos bewusst.

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