Ratenschutzversicherung Probleme?

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Bernd39
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 69x hilfreich)
Ratenschutzversicherung Probleme?

Guten Morgen ihr lieben,

ich weiß jetzt gar nicht, ob ich hier im richtigen Forum bin. Wenn nicht, bitte verschieben.;-)

Also, bei mir kommt es wenn, alles immer auf einmal und ich bin vom Pech verfolgt.

So. Nun zu meinem Problem.

Ich habe vor einem halben Jahr in einem Versandhaus etwas bestellt und dafür eine Ratenschutzversicherung abegeschlossen. Mit dem Eintritt von unverschuldeter Arbeitslosigkeit, und ich müsste länger als 6 Monate bei ein und dem selben Arbeitgeber beschäftigt sein. Ich denke die meinen damit die Probezeit?

Ich war jetzt 2 Jahre im befristeten Arbeitsverhältnis, das heißt zwei mal befristet und habe im Juli 2013 einen unbefristeter Vertrag bekommen, wobei die Probezeit natürlich entfällt.


Mein Unbefristeter Arbeitsvertrag beginnt am 4.7.2013, habe mich aber am 3.7.2013 versichert. Könnte es da Probleme geben?

Da ich ja vorher zwei befristete Jahresverträge habe. Aber ich war bei ein und dem selben Arbeitgeber.


Danke für eure Hilfe.

Gruß Bernd

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13 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Es kommt auf die genauen Vers.-Bedingungen (Formulierung) an.

M.E. müssten Sie aber Versicherungsschutz haben.

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#2
 Von 
Bernd39
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo, also ich kopiere mal hier ein was da steht.

Bedingungen und Vertragsleistungen:


2. Arbeitslosigkeit für unselbständig Erwerbstätige (Arbeitnehmer):
Der Versicherte muss vor Beginn der ersten Arbeitslosigkeit oder bei Beginn des Versicherungsschutzes mindestens 12 Monate ununterbrochen beim selben
Arbeitgeber mindestens 18 Stunden pro Woche nach dem ASVG sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Der Versicherte muss während der Dauer des
Versicherungsschutzes unverschuldet arbeitslos werden.

Das heisst , ich war zwei Jahre bei ein und dem Selben Arbeitgeber. Richtig?


e) Im Falle wiederholter Arbeitslosigkeit muss der Versicherte vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit länger als 6 Monate ununterbrochen beim selben
Arbeitgeber mindestens 18 Stunden pro Woche gearbeitet haben.


Damit meinen die die Probezeit?


Mit freundlichen Grüßen
Bernd




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#3
 Von 
Bernd39
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 69x hilfreich)

P.S ich habe die Versicherung abgeschlossen am 3.7.2013 und mein Unbefristeter Arbeitsvertrag begann am 4.7.2013.

Aber ich war ja die ganze Zeit da beschäfigt.



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#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Das heisst , ich war zwei Jahre bei ein und dem Selben Arbeitgeber. Richtig?


Ja, wenn Sie zuvor 12 Mo. "ununterbrochen" mind 18 Std. / Wo. sozialvers.-pfl. beim selben AG beschäftigt waren.

quote:
Damit meinen die die Probezeit?


Von "Probezeit" steht nichts!


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#5
 Von 
Bernd39
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 69x hilfreich)

Ja genau, ich war natürlich 12 Monate ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt.

Nur eben seit 6 Monaten im Unbefristeten Arbeitsverhältnis.

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#6
 Von 
Bernd39
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 69x hilfreich)

Und ich habe halt angst, dass die sagen, dass 6 Monate nicht Zählen. Weil man ja im Unbefrissteten Arbeitsverhältnis stehen muss.

Jetzt weiss ich nicht ob die die ganzen 12 Monate meinen. Denn das war ja nicht so.

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#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Die Klausel unterscheidet nicht zwischen "unbefristetem" und "befristetem" AV!

Wichtig ist nur, dass Sie bis 3.7. befristet und ab 4.7. unbefristet beim selben AG beschäftigt waren bzw. sind.

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#8
 Von 
Bernd39
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 69x hilfreich)

Ja genau. Und ich habe zum 31.1.2014 die Kündigung erhalten.

Ich wurde am Telefon gefragt, ob ich in einem Unbefristeten Arbeitsverhältnis sei ( zu dem zeitpunkt wusste ich das ja schon) und ob ich in Probezeit wäre. Denn da würde die Versicherung nicht greifen.

Gruß Bernd

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#9
 Von 
Bernd39
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 69x hilfreich)

P.s dann habe ich noch was gefunden:

Ausschlüsse der Leistungspflicht:


c)durch Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses.

Und die hatte ich ja vor dem 4.7.2013

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#10
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zunächst sollten Sie prüfen lassen, ob die Kündigung angreifbar ist (Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wo. nach Erhalt beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden!).

Bei Problemen mit der Vers. können Sie sich auch an den Versicherungsombudsmann in Berlin wenden (ist kostenlos!).

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#11
 Von 
Bernd39
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 69x hilfreich)

die Kündigung ist schon greifbar. Ich hoffe nur, dass meine Versicherung da mir keine Probleme macht :(

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen, die beim selben AG verlängert werden bzw. bei Anschlussverträgen gilt in der Regel, dass sie vor dem Gesetz als ununterbrochenes Arbeitsverhältnis gelten. Natürlich nur, wenn nicht mehrere Wochen zwischen den einzelnen Verträgen liegen. Die genaue Grenze müsste man ggf. recherchieren. Insofern würde ich hier keine Probleme erwarten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#13
 Von 
Bernd39
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo mnepeisen,

das beruhigt mich schon sehr muss ich sagen. Danke nochmal.
Wollen wir mal hoffen, dass es ohne Probleme über die Bühne geht.

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