Raffahrer / Motorradfahrer

2. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
wasserkopf
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)
Raffahrer / Motorradfahrer

hallo,

hätte 2 Fragen !

1) Auf einer km-lang-geradeaus-führenden Bundesstrasse mit großem neuen Radweg fahren ständig Radfahrer
auf der Fahrbahn und zwar diese welche meinen gerade an der Tour de France teilzunehmen (professionelle
Räder + Outfit + Zubehör), die fahren vielleicht max. 30 km/h bei entsprechendem Gegenverkehr ist es mit schon
oft passiert (ist mein Arbeitsweg) das ich von 120 (ist auch erlaubt) auf 30 runterbremsen musste wäre da kein
Radweg würd ich´s ja noch verstehen aber so kotzt mich das echt an - einmal hab ich Handzeichen zur Nutzung
des Radwegs gegeben dafür wurde ich nur mit "negativen Gesten" bedacht - jetzt frage ich mich dürfen die fahren
wo sie wollen trotz der Behinderung anderer bzw. des echt top neuen breiten Radwegs oder ist das OK ?!

2) Dürfen Motorradfahrer im Stau oder an Ampeln bis ganz vorne fahren - würde mich das nicht behindern wäre
es egal aber an einer Ampel mit kurzer Grünphase z.B. (gibt´s auch eine auf meinem Arbeitsweg) fahren die
Motorräder (sind auch nicht wenige - ist die Mündung einer Serpentinenstraße) bis vor und blockieren dann alle
Wartenden bis sie selbst weiter gefahren sind - es kommt vor das man dann ständig eine oder mehrere Grünphasen
warten muss (Highlight - einmal ist einem der Bock an der Ampel verreckt nachdem er natürlich schön vorgefahren
ist er hat bestimmt 10min versucht zu starten keiner konnte fahren bis er endlich seinen Schrotthaufen auf Seite
geschoben hat) - das ist doch auch nicht korrekt oder ?

Danke für Antworten
mfg

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

1) Kommt darauf an, ob die Beschliderung eine Nutzungspflicht für den Radweg vorsieht.



2) Ja, das ist erlaubt, wenn die Motorradfahrer den Seitenabstand und die Fahrbahn einhalten, sowie keine Überholverbote bestehen. Was aber nur bei ungefähr 1% dieser Aktionen der Fall sein dürfte ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(497 Beiträge, 180x hilfreich)

Leider muss man sagen, dürfen die Radfahrer das in den meisten Fällen. Die Nutzungspflicht von Radwegen wurde in den jüngsten Entscheidungen der Gerichte erheblich eingeschränkt. De facto ist es fast immer den Radlern selbst überlassen, ob sie den Radweg nutzen.
Oft artet so eine Frage aber in einen Glaubensdiskussion aus. ;-)

Die Unsitte mit den Motorradfahrern hat mittlerweile Überhand genommen. Meist überholen diese die an der Ampel stehenden Autos, um sich dann ganz nach vorn zu stellen. Dazu wird in der Regel die Gegenfahrbahn genutzt. Teilweise wird das Wiedereinscheren regelrecht erzwungen.
Aus meiner laienhaften Sicht halte ich es für nicht rechtens, da m.E. nur überholt werden darf, wenn dies gefahrlos möglich ist. Das würde ich in den allermeisten Fällen verneinen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Die Motorradfahrer gehen doch noch. Da gibt es auch noch die, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die heben dann ihre 200 kg auf ein kleines Mofa und zwängen sich ganz nach vorne. Da hat dann die kleine Maschine erhebliche Mühe, Geschwindigkeit aufzunehmen. Der nachfolgende Verkehr wird mit übel riechenden Abgasen belohnt und hat auf den nächsten 2,5 Kilometern keine Chance zum Überholen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.231 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen