Räumungsklage der Wohnung

19. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)
Räumungsklage der Wohnung

Wir haben vor 2 Jahren mit Anwalt die Miete gemindert wegen Schimmel der Vermieter hat nie reagiert. Nach den 2 Jahren kam die Kündigung dann waren wir vor Gericht und da er den Schimmel nicht beseitigen möchte und er uns aus der Wohnung raus haben möchte haben wir uns geeinigt das er uns auszahlt und wir bis 31.08. ausziehen.
Nun ist es leider so das wir bis jetzt nichts gefunden haben ( wir haben 2 Kinder und einen Hund).
Weiss jemand wie es jetzt weiter geht oder was passieren könnte.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Dann bitten Sie Ihrem Vermieter um Aufschub.
Bis er dann die Räumungsklage einreicht vergeht noch einige Zeit die Sie zum Suchen einer Ersatzwohnung nutzen können.

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#2
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)

Das Mietverhältnis ist zerstritten. Vom Gericht gibt es ein schreiben mit Termin usw.

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#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Bis er dann die Räumungsklage einreicht vergeht noch einige Zeit die Sie zum Suchen einer Ersatzwohnung nutzen können.



Das wird hier nicht funktionieren. Es wurde ein gerichtlicher Räumungsvergleich geschlossen.

Das ist ein vollstreckbarer Titel, der Vermieter kann damit sofort den Gerichtsvollzieher beauftragen.

Das würde dann in jedem Fall sehr teuer, besser wäre es, eine neue Wohnung zu finden. Sonst bliebe nur noch der Vollstreckungsschutz "... wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist".


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#4
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)

Da mein Anwalt im Urlaub ist hab ich ihm ne e mail geschickt und nachgefragt und er meinte das der Vermieter eine Vollstreckung beantragen muss.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Beantragen muss man eine Vollstreckungshandlung immer, die fällt nie von allein vom Himmel. Die Frage ist doch nur, ob sich die Vollstreckungsmöglichkeit schon aus dem Vergleich ergibt oder aber ein gesondertes Gerichtsverfahren erforderlich ist. So oder so, auf den Kosten sitzt Ihr.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Besser und billiger wäre es, sich noch mal so richtig ins Zeug zu legen und schnellstens was Neues zu finden.

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#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Da mein Anwalt im Urlaub ist hab ich ihm ne e mail geschickt und nachgefragt und er meinte das der Vermieter eine Vollstreckung beantragen muss.


Das ist richtig und der Gerichtsvollzieher setzt dann normalerweise eine Frist von ca. 4 Wochen. Der kostet aber Geld, wenn auch nicht viel.
Darüber hinaus liesse sich noch Vollstreckungsschutz oder Räumungsschutz beantragen. Gewährt wird der aber nur in Ausnahmefällen, wenn z.B. ein gültiger Mietvertrag ab Mitte Oktober vorliegt.

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#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Darüber hinaus liesse sich noch Vollstreckungsschutz oder Räumungsschutz beantragen. <hr size=1 noshade>



Was ich noch vergessen hatte, ist § 794a ZPO . Irgendwie gefällt es mir in dem Fall "... haben wir uns geeinigt das er uns auszahlt und wir bis 31.08. ausziehen." nicht, aber da steht:

"(1) Hat sich der Schuldner in einem Vergleich, aus dem die Zwangsvollstreckung stattfindet, zur Räumung von Wohnraum verpflichtet, so kann ihm das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Wohnraum belegen ist, auf Antrag eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist bewilligen. Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem nach dem Vergleich zu räumen ist, zu stellen ;
...
(3) Die Räumungsfrist darf insgesamt nicht mehr als ein Jahr, gerechnet vom Tag des Abschlusses des Vergleichs, betragen."


Auch diese 2 Wochen sind hier allerdings verpasst. man scheint sich wirklich um gar nichts zu kümmern.

Und dann ist das Wehklagen groß, wenn erst der Gerichtsvollzieher mit dem Schlosser und dem Möbelwagen vor der Tür steht.

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#9
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich sehe auch die Stelle mit dem "auszahlen" langsam gefährdet, wenn man sich nicht an die Vereinbarung hält.

Ist mir eh schleierhaft, wieso man sich zwei Jahre lang, möglichst noch länger, an eine Wohnung festkrallt, in der der Schimmel so schlimm ist, dass man deshalb seit Jahr und Tag mindert.

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#10
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)

@ asap mit dem Antrag habe ich leider nicht gewusst,

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#11
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)

wir suchen schon seit längerem eine neue wohnung seit dem der schimmel da ist aber entweder war sie zu teuer oder es darf kein hund mit,




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#12
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Seit über 2 Jahren? Kann ja nicht wirklich intensiv gewesen sein die Suche. Oder ihr sucht die eierlegende Wollmilchsau. ;-)

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#13
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
@ asap mit dem Antrag habe ich leider nicht gewusst,



Mir ist das (peinlicherweise) auch erst hinterher wieder eingefallen. Aber ich bin schliesslich auch kein Anwalt.

Was sagt denn euer Organ der Rechtspflege dazu? Es brennt, lichterloh, ihr steht bald auf der Straße. Findet endlich eine Wohnung, bis 01.09. wird das wohl nichts.

Das Beste wäre wirklich, mit dem Vermieter ein Arrangement zu treffen, wenn ihr noch miteinander reden könnt.

Sonst soll sich euer Anwalt oder seine Urlaubsvertretung endlich was einfallen lassen. Ob Hunde in Notunterkünften erlaubt sind, weiß ich nicht, wahrscheinlich nicht.

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