Räumungsklage - Wie lange muss man Mieter Räumungsfrist geben ?

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
MMK2006
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage - Wie lange muss man Mieter Räumungsfrist geben ?

Hallo,

aktuell haben wir ein arges Problem mit einem WG Mitbewohner. Zwei Abmahnung hat er bereits bekommen, die Mieten der letzten beiden Monate fehlen und wir werden ihm nun fristlos Kündigen.
Wielange muss man ihm Räumungsfrist geben ?

Da ich glaube er wird nicht einfach ausziehen, wie funktioniert das mit der Räumungsklage ? Brauche ich dazu einen Anwalt und vorallem wer übernimmt die Kosten dafür ? Bei dem selbst ist nix zu holen, er sagt er arbeitet aber ich denke er ist arbeitslos (dauernd daheim seit 9 Wochen). Er hat bei mir 2 Mieten und Telefonkosten Schulden, Gesamt gute 1500 € !

Meine Rechtsschutz deckt leider kein Mietrecht ab und die Vermieterin hält sich raus.

Was denkt ihr könnte ich machen wenn er nicht einfach auszieht ? Die normale kündigung zum 31.03.2008 hat er diese woche schon von mir bekokmmen, denn wenn er ja dann zahlen würde (oder das Amt) dann wäre die fristlose ja unwirksam.

Danke euch schonmal

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Mir ist nicht ganz klar, wer hier überhaupt Vertragspartner von wem ist.

Sind Sie in der WG alle Hauptmieter? Oder hat jeder einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter?

Wenn Sie, also die WG, nicht selber Vermieter sind, können Sie dem Mitbewohner sowieso nicht kündigen. Kündigen kann immernur der Vertragspartner. Wenn Sie nicht Vermieter sind, woher wissen Sie dann vom Zahlungsrückstand?

Ihre Schilderungen sind zu konfus, um vernünftig zu antworten.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
MMK2006
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dann muss ich das doch genauer Schildern, denn da liegt ein weiteres Problem vor.

Ich habe damals mit der Vermieterin gesprochen das wir ihn mit in die Wohnung nehmen und gefragt welche sachen sie benötigt. Das war Ausweiskopie und ein Schreiben (sowas hatte ich schonmal gemacht deswegen hatte ich eins), wo draufsteht das der Herr xy zum <datum> mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag eintritt.
Dies haben wir Mieter alle unterschrieben und ich der Vermieterin per Post gesendet.

Nun sagt diese sie hat es nicht bekommen und hätte kein Mietverhältnis mit ihm, also sei es mein Problem.

Die Miete überweise ich per Dauerauftrag, d.h. die Vermieterin hat ihr Geld bekommen, nur ich halt nicht von Ihm. Sie wollte damals nicht das sie ihre Miete von xx Leuten einzeln bekommt sondern als gesamtes.

Alles eine schwierige sache und ich bin seit Wochen mit den Nerven am Ende !

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Nun sagt diese sie hat es nicht bekommen und hätte kein Mietverhältnis mit ihm, also sei es mein Problem.

Offensichtlich hast Du noch garnicht verstanden, was Du damit für ein Glück hast.
Was glaubst Du eigentlich, wie Deine Situation wäre, wenn der Typ gleichberechtigter Mieter wäre ?

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#4
 Von 
MMK2006
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nagut gehen wir mal davon aus er hat mit ihr keinen Mietvertrag. Mit mir ja eigentlich auch nicht, weil ich bin kein Vermieter, sondern ich bin Mieter der Wohnung. Das würde heißen er hat nur ein Besuchsrecht oder ?

Und wie mache ich ihm das nun am einfachsten klar ? Räumungsfrist setzen von 7 Tagen oder was soll ich tun ?
Er pocht natürlich darauf er hätte einen Mietvertrag wo wir (ich als Mieter und der zweite Mieter) unterschrieben haben.
Da fehlt natürlich die Unterschrift der Vermieterin.

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Also hat er mit Euch einen mündlichen Untermietvertrag.

Bewohnt er ein möbliertes Zimmer ?

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#6
 Von 
MMK2006
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja er hat ja eigentlich einen Vertrag mit der Vermieterin, diese sagt sie hat nix bekommen, d.h. weder mit mir noch mit ihr, oder ? Angenommen es wäre ein mündlicher Untermietvertrag (ja wir waren ja damals einverstanden das er einzieht), was dann ?

Im Zimmer war nur eine Couch, die kann man aber entsorgen so wie die aussieht, in seinem Zimmer stapelt sich der Müll.

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Bei möbliertem Wohnraum beträgt die Kündigungsfrist nur 14 Tage (spätestens am 15. zum Ablauf des Monats).

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#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Morti

bist du da ganz sicher?

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Natürlich nur innerhalb der Vermieterwohnung (was hier ja der Fall ist).

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