Radfahrer (Kind) ans Auto gefahren

17. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)
Radfahrer (Kind) ans Auto gefahren

Guten Tag

Gestern Nachmittag bin ich bei mir von der öffentlichen Strasse
auf mein Carport vor dem Mietshaus gefahren. Kurz bevor ich drauf war, gabs nen Knall.

Nen kleiner Junge (ca 12jahre) ist mir vors Auto gefahren mitn Rad. Er ist mir
hintere Tür / hinteren Kotflügel rein.

Hab gefragt alles ok und er soll sich setzen. Er meinte alles ok, kann alles
bewegen, kein Blut und er hat sich zig mal entschildigt dass er mich nich gesehen hat und statt Bremse einfach in idie Pedale getreten hat.
Nach 5min ist er weiter.

Habe mir seine Nummer geben lassen und seinen Papa gleich angerufen, dass sein Sohn mit sein Rad und meinem Auto nen kleinen Zusammenstoss hatten.

Er sagte ok wenn Sohn nach Hause kommt redet er mit ihm und bedankte sich für meinen Rückruf.

Das war gestern. Heute hat mich der Vater angerufen und gesagt, dass sein Sohn über Nacht Schmerzen hatte und sie heute im Krankenhaus waren zum Röntgen. Gesehen wurde nix und morgen gehen sie zum Mrt oder Ct um alles auszuschluessen.

Problem ist, der Vater ist Privatversichert und Krankenversicherung zahlt nur wenn rr dies zur Anzeige bringt.


Was passiert nun weiter? Ich bin Haftpflichtversichert, greift die bei Abwehr Schadenersatzansprueche oder Kosten fuer Krankenhaus etc?
Bin ich nun definitiv Schuld?

Danke fur Hilfe und Tips.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Nen kleiner Junge (ca 12jahre) ist mir vors Auto gefahren mitn Rad. Er ist mir
hintere Tür / hinteren Kotflügel rein.


Ist er nun vors Auto gefahren, oder gegen das Auto hintere Tür / Kotflügel, das ihm den Weg versperrte?

Wie alt ist der Junge tatsächlich?

quote:
Ich bin Haftpflichtversichert, greift die bei Abwehr Schadenersatzansprueche oder Kosten fuer Krankenhaus etc?

Ja

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-- Editiert epoeri am 17.12.2013 13:08

-- Editiert epoeri am 17.12.2013 13:09

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Als erstes wäre die Verschuldensfrage zu klären. Denn ein Kind, welches älter als 10 Jahre ist, haftet für Schäden, die es im Straßenverkehr anrichtet. Steht im BGB. Wahrscheinlich hast Du ja auch Schäden am PKW?

Im übrigen sollte das Deine Versicherung klären. Ich würde aber darauf hinweisen, dass möglicherweise ein Mitverschulden/Alleinverschulden des Kindes gegeben ist.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Problem ist, der Vater ist Privatversichert und Krankenversicherung zahlt nur wenn rr dies zur Anzeige bringt.
Zu einer solchen Forderung ist die Versicherung nicht berechtigt.
Sie muss gemäß Vertragsbedingungen zahlen und kann einen eventuellen Verursacher in Regress nehmen, nicht mehr und nicht weniger.
Du wirst daran aber wohl trotzdem nichts ändern können, wenn der Vater meint, er müsste es anzeigen.

quote:
Bin ich nun definitiv Schuld?
Ohne jetzt alle Details zu kennen würde ich dir schon die Hauptschuld geben.
Wo fuhr denn der Junge (Straße, Gehweg, Radweg)?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)

Hallo

Der Junge ist ca 11-12 Jahre. Er fuhr auf dem Gehweg.

Die private Krankenversicherung vom Vater meint wohl, sie werden die Krankenhauskosten / Behabdlungskosten nicht übernehmen wenn es ein U fall war und dieser nicht angezeigt werden würde.

Zum Glück ist dem Jungen soweit nichts passoert. Er ist ja vorn uebers Lenkrad gestürzt und mir gegens Lenkrad, weil er zu spät gebremst hat.

Am Auto ist bei mir nichts zu sehen, keine Delle keine Beule nur nen leichter Abdruck wo er gegen gefallen ist.

Also sollte ich jetzt meine Haftpflichtversicherung anrufen und denen schildern was vorgefallen ist?

Der Vater vom Jungen meinte vorhin am Telefon, ich solle ihm nachher meine Personalien und Krankenkassennummer vorbeibringen falls was mit ihm ist, er es zur Anzeige bringen muss.

Lg

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-- Editiert asus am 17.12.2013 14:16

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Der Junge ist ca 11-12 Jahre. Er fuhr auf dem Gehweg.
Das hätte er nicht tun dürfen (er ist ja älter als 10), daher wohl eine Mitschuld seinerseits (du hast auf - langsame - Fußgänger geachtet, mit - schnellen - Radfahrern hättest du aber nicht rechnen müssen). Nur einen Unfallbereicht muss er schreiben.

quote:
Die private Krankenversicherung vom Vater meint wohl, sie werden die Krankenhauskosten / Behabdlungskosten nicht übernehmen wenn es ein U fall war und dieser nicht angezeigt werden würde.
Ich bleibe dabei, dass eine Anzeige nicht verlangt werden kann.

quote:
Am Auto ist bei mir nichts zu sehen, keine Delle keine Beule nur nen leichter Abdruck wo er gegen gefallen ist.
Also schon mal kein Schaden bei dir, das ist gut. Sonst müsste nämlich auch der Junge etwas haften, und ich denke das willst du nicht.

quote:
Also sollte ich jetzt meine Haftpflichtversicherung anrufen und denen schildern was vorgefallen ist?
Auf jeden Fall.
Dir kann es übrigens fast egal sein, ob der Junge eine Mitschuld trägt oder nicht, höhergestuft wirst du so oder so (schon aufgrund der Betriebsgefahr haftest du). Erst wenn der Schaden (die Behandlungskosten, ggf. das Fahrrad etc.) so niedrig ist, dass sich ein Rückkauf lohnt, ist für dich die Quote relevant.

quote:
ich solle ihm nachher meine Personalien und Krankenkassennummer vorbeibringen
Personalien sind OK, musst du sogar geben, aber was will er mit deiner Krankenkassennummer? Deine Kasse zahlt sicher nicht für die Behandlung des Jungen.
Aber die Nummer kannst du ihm natürlich trotzdem geben, schadet ja nichts. Und vielleicht ist es sogar besser, auf seine Forderungen einzugehen, damit zeigst du Kooperationsbereitschaft.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)

Hallo stefan dank dir. Die anderen natürlich auch danke.

Also gebe ich ihm die personalien und warte ab was morgen der arzt bei ihm sagt ob was gebrochen gestaucht etc ist und dann weitersehen?

Oder trotz dem jetzt bei meiner versicherung anrufen? Privathaftpflicht oder kfz-haftpflicht?

Lg

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Oder trotz dem jetzt bei meiner versicherung anrufen?
Schon jetzt (bzw. hättest du das schon gestern tun können/sollen).
Aber keine Angst, so schlimm ist das imho auch noch nicht, ich würde einfach mal anrufen (in der Regel gint es eine Hotline dafür).

quote:
Privathaftpflicht oder kfz-haftpflicht?
Eindeutig KFZ-Haftpflicht.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich wage mal die Prognose, dass der "Papa" entweder keine Ahnung hat oder versucht, Dich übers Ohr zu hauen.

Die private Krankenversicherung zahlt ärztliche Behandlungen; ob der Junge dabei gegen einen Baum oder ein Autp gefahren ist oder auf der Straße ohne Verschulden gestürzt, erfährt die PKV in der Regel überhaupt nicht - weil es sie auch nichts angeht.

NUR wenn es einen anderen Schuldigen gäbe, könnte die PKV diesen in Regress nehmen. Das würde Deine gesetzliche Kasse aber auch nicht anders machen.

Dass er DEINE Krankenkassennummer haben will, ist ja selten intelligent. Was will er denn damit machen?

Geh zu ihm, erkundige Dich nach dem Jungen, wünsch gute Besserung und lass Deine Personalien da. Deine Versicherung wird sich ggf. mit der Abwehr unberechtigter Forderungen beschäftigen oder im Fall von berechtigen Forderungen diese übernehmen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
erfährt die PKV in der Regel überhaupt nicht - weil es sie auch nichts angeht.
Das stimmt so aber nun auch wieder nicht. Wenn es ein Unfall mit Fremdverschulden war, ist der Geschädigte sogar verpflichtet, dies seiner Kasse zu melden. Bei bestimmten Diagnosen (Schleudertrauma ist z.B. solch ein Fall) schicken die Kassen auch regelmäßig einen Fragebogen zum Unfallhergang.

quote:
Das würde Deine gesetzliche Kasse aber auch nicht anders machen.
Richtig, es gibt in diesem Punkt keinen Unterschied zwischen privaten und gesetzlichen Kassen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)

Ok. Hab meine Versicherung informiert. Jetzt schicken sie die Schadensmelung an mich und den Unfalgegner zu und die Sache nimmt ihren Lauf.
Mal schauen was morgen das Ct / Mrt ergibt.
Lg

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Die private Krankenversicherung zahlt ärztliche Behandlungen; ob der Junge dabei gegen einen Baum oder ein Autp gefahren ist oder auf der Straße ohne Verschulden gestürzt, erfährt die PKV in der Regel überhaupt nicht - weil es sie auch nichts angeht. <hr size=1 noshade>


Das ist nicht so.
§11 der Musterbedingungen der Privaten Krankenkassen (MB/KK 2009) regeln, dass der Versicherungnehmer (hier wohl der Vater des Kindes) alle relevanten Informationen/Daten an die Versicherung weiterleiten muss, damit diese den Unfallverursacher in Regress nehmen kann, "und bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken".
Verhindert der Versicherungsnehmer durch mangelnde Kooperation einen Regress der Versicherung beim Verursacher ist ausdrücklich Leistungsfreiheit vorgesehen.

Indirekt kann die Versicherung somit den Vater des Kindes tatsächlich dazu zwingen, Anzeige zu erstatten.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Indirekt kann die Versicherung somit den Vater des Kindes tatsächlich dazu zwingen, Anzeige zu erstatten.
Nee, dem stimme ich nicht zu (wie ich auch schon ausführte).
Die strafrechtliche Seite hat mit der zivilrechtlichen erstmal nichts zu tun, insbesondere ist das eine nicht Voraussetzung für das andere.

Außerdem: Was für einen Vorteil sollte es für die Krankenversicherung durch eine Anzeige geben?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Die strafrechtliche Seite hat mit der zivilrechtlichen erstmal nichts zu tun, insbesondere ist das eine nicht Voraussetzung für das andere. <hr size=1 noshade>

Stimmt. Aber wenn die strafrechtliche Seite schon geklärt ist, läuft es mit den zivilrechtlichen Ansprüchen gleich viel leichter. Das wird auch die Krankenversicherung wissen.

quote:<hr size=1 noshade>Außerdem: Was für einen Vorteil sollte es für die Krankenversicherung durch eine Anzeige geben? <hr size=1 noshade>

Vielleicht der, dass die Polizei den Unfallhergang klärt. Und aufgrund der polizeilichen Klärung kann die Krankenversicherung ihren Regressanspruch geltend machen.

Es heißt in den MB/KK wörtlich:
Der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hat seinen (ihren) Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken

Die Krankenkasse wird eine Anzeige wohl als für die Durchsetzung des Ersatzanspruchs erforderlich ansehen.
Kann man natürlich drüber streiten.

Aber welcher Patient wird sich deswegen mit seiner eigenen Krankenversicherung anlegen?


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Vielleicht der, dass die Polizei den Unfallhergang klärt. Und aufgrund der polizeilichen Klärung kann die Krankenversicherung ihren Regressanspruch geltend machen.
Das kann sie nicht besser als die Versicherung selber, die Polizei war schließlich auch nicht dabei.
Außerdem hat beides - wie gesagt - nichts miteinander zu tun, das Verfahren kann beispielsweise eingestellt werden, und trotzdem bleibt ein zivilrechtlicher Anspruch (auch umgekehrt ist möglich, wenn auch unwahrscheinlicher).

Ausschnitt aus deinem wörtlichen Zitat:
quote:
... soweit erforderlich ...
Eben, soweit erforderlich. Eine Anzeige ist aber nicht erforderlich zur Durchsetzung zivielrechtlicher Ansprüche.

Ich sehe in diesem Fall aber auch gar kein Problem, da auf beiden Seiten Versicherungen stehen. Sollen die sich doch untereinander streiten (wie es der Zufall so will könnte es ja sogar die selbe Versicherung sein:-).
Den Anteil, den der TE zu verantworten hat, zahlt seine KFZ-Haftpflicht, und den von dem Jungen selbstverschuldeten Teil muss seine Krankenversicherung übernehmen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eben, soweit erforderlich. Eine Anzeige ist aber nicht erforderlich zur Durchsetzung zivielrechtlicher Ansprüche. <hr size=1 noshade>



Ich glaube, das ist ein Missverständnis. Die Kranken-Versicherung will sich direkt mit der KFZ-Haftpflicht auseinandersetzen, Direktanspruch, § 115 VVG .

Dann regeln das die Versicherer untereinander.

Das setzt aber die "Anzeige des Versicherungsfalles" nach § 30 VVG voraus. Das ist ja bereits geschehen, mit der Polizei hat das nichts zu tun.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Das setzt aber die "Anzeige des Versicherungsfalles" nach § 30 VVG voraus. <hr size=1 noshade>
Ja, kann natürlich sein, dass mit "Anzeige" nur die versicherungstechnische Meldung des Unfalls gemeint war.

Ich befürchte aber, dass es dann/auch der Vater falsch verstanden hat, mit der Folge einer - eigentlich unnötigen - Strafanzeige.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)

hallo

gestern abend hat mich die polizei angerufen und mkr mitgeteilt,
dass der vater mit seinem sohn bor ort war und eine aussage gemacht hat.

ich sollte ebenfalls eine aussage dazu abgeben, habe soe originalgetreu abgegeben.
der polizist am tel meinte, dass der junge zugegeben hat, die falsche bremse (vorderbremsel) gezogen hat und dadurch vorn uebers lenkrad gefallen ist und so gegen mein auto und auf der linken gehwegseite.

ferner muss er nachschauen, wer den 01 zettel bekommt da nich das fahrrad gegens auto gefahren ist sondern der junge und das ist wohl positiv fuer mich.
ich berichte weiter.


lg

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1x Hilfreiche Antwort

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