Hallo Forenteilnehmer.
Habe mal generell eine Frage:
Darf die RWE bei einem Ex-Kunden den Stromzähler sperren, obwohl dieser bei einem anderen Anbieter (Yello) ist?
Es geht um einen (streitigen) Rückstand von 227 Euro.
Gruß
pfefferminz
RWE Stromsperre?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja. Der Stromzähler ist im Eigentum des örtlichen Versorgers (hier also RWE), auch wenn der Anbieter gewechselt wird. Der andere Anbieter könnte also gar nicht selber sperren.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hallo,
dazu müsste erstmal klar sein, wer derzeit der Grundversorger vor Ort ist und wer der Netzbetreiber. Das ist alles ne komplizierte Kiste.
<a href="http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__36.html">Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung § 36 Grundversorgungspflicht klick hier</a>
Ich kann mir nicht so richtig vorstellen, dass Forderungen noch nach Beendigung des Vertrages dazu führen, dass der vorherige Anbieter einfach den Zähler sperren darf. Er kann natürlich seine Forderungen eintreiben, aber auf diese Art und Weise???? Vor allem dann, wenn der Nachfolger (Yellow) seine Zahlungen pünktlich erhält.
<a href="http://bundesrecht.juris.de/stromgvv/BJNR239110006.html#BJNR239110006BJNG000500000">StromGVV klick hier</a>
-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
-- Editiert von Apothekenpferd am 31.10.2007 15:05:54
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@jotrocken
damit wären wir bei der allseits beliebten masche der ehemaligen monopolisten.
nein, der ehemalige darf inkassobüros etc beauftragen o. mahnbescheide erwirken u. ggf klagen.
ein vertragsverhältnis besteht nicht.
wo kämen wir hin?
3 euro bei den rosa riesen nicht gezahlt und seit jahren strittig und dann sperren die dir das telefon obwohl du bei sunkomm bist?
sunbee
hu hu sunbee
Wir tummeln wohl alle überall rum? hi hi
Ich denke das ja so wie du, siehe oben. Aber theoretisch könnte man dann doch hübsch beim derzeitigen Versorger Schulden machen und dann fix wechseln. Und das oft wie das die Kündigungsfristen zulassen. Es sei denn, die Versorger erkundigen sich beim vorherigen Versorger nach der Zahlungsmoral....
-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
hallo apothekenpferd
naja, bei wechsel des anbieters wird der neue mit sicherheit d. zahlungsmoral überprüfen. mit recht wie ich finde.
übrigens, horsin, ich tummle nicht, ich flieeeege. na so n bißchen wenigstens.
sunbee
Hallo
Da das Thema schon existiert, leider aber meiner Meinung doch noch ein wenig "offen" ist, hänge ich mich mal hier mit rein.
Wir sind umgezogen, der alte Stromanbieter (Grundversorger RWE) lief auf meine Frau. Abschläge wurden stets bezahlt. In der neuen Wohnung habe ICH (der Ehemann) mich allerdings beim neuen Stromanbieter angemeldet (nicht der Grundversorger RWE, sondern Stadtwerke xxxxx).
Unser Umzug wurde insgesamt ne Ecke teuerer wie geplant. So hatten wir das Geld nicht um den letzten Abschlag beim alten Anbieter zu bezahlen, so kam nun vor ein paar Tagen der "berühmte" gelbe Zettel "Sperrkassierer war da ...", droht wie üblich mit Strom abstellen.
Daher nochmal die Frage, darf er das? Als "Sonderfall" wäre noch zu erwähnen das zwischen mir und meiner Frau ein eingetragener Gütertrennungsvertrag existiert.
Frage1: Unabhängig vom Gütertrennungsvertrag, dürfte der Grundversorger den Strom abstellen? Wenn statt meiner Frau, ich den neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter habe?
Frage2: ... halt Frage1 unter Berücksichtigung der Gütertrennung ...
Bei dem neuen Anbieter bin ich seit 05.2008, der Abschlag für den neuen Anbieter wird ordnungsgemäß bezahlt, dort steht nichts offen.
Anzumerken ist noch, das der offene Betrag meiner Frau natürlich bezahlt werden soll. Nur lässt sich (trotz persönlichem besuch) das RWE auf nichts ein (sind wohl "stinkig" weil wir gewechselt haben *g*)
Gruß und Danke
@jedimann
seitens m. vedersorger wurde mir mal mitgeteilt, dass nicht maßgebend sei, wer energieabnehmer ist, sondern wer mieter der wohnung ist in die diese energie geliefert wird.
sunbee
... das heisst das er abstellen darf/kann ?
Ihr seid seid Mai bei einem neuen Anbieter und du schreibst nun im September, dass der offene Betrag deiner Frau natürlich bezahlt werden soll.
Wann denn???
Und warum sollte der alte Anbieter darauf warten, bis ihr euch endlich irgendwann mal dazu bequemt?
Komisch, dass immer andere an den Miseren Schuld sind...
-----------------
"gruß azrael
"
Wo hab ich geschrieben das andere Schuld sind? Das wir selbst schuld sind ist mir klar und habe ich auch genauso ausgedrückt!
Auch wenn ich dir keine Rechenschaft schuldig bin, meine Frau bekommt (ka warum immer so spät) mit Abrechnung zum 01.10.08 Ihr Urlaubsgeld ausgezahlt, damit wird der offene Betrag beim RWE bezahlt!
Eine Antwort zum Thema wäre "netter" gewesen ...
Gruß
Jediman
@Jedimann:
Meines Erachtens darf RWE hier nicht den Zähler sperren, weil
1. RWE keinen Strom liefert,
2. RWE nicht einmal der Grundversorger/Netzbetreiber ist, obwohl das m.E. sogar unerheblich ist
3. Du jetzt Vertragspartner des neuen Versorgers bist und keinerlei Vertragsverhältnis mit RWE hast.
@sunbee:
quote:
seitens m. vedersorger wurde mir mal mitgeteilt, dass nicht maßgebend sei, wer energieabnehmer ist, sondern wer mieter der wohnung ist in die diese energie geliefert wird.
Das hattest Du hier kürzlich schon mal in einem anderen Thread geschrieben. Ich halte das für nicht haltbar. Ein Gläubiger kann eine Forderung immer nur bei seinem jeweiligen Vertragspartner eintreiben. Der Mieter einer Wohnung muss aber nicht zwangsläufig auch Vertragspartner des Versorgungsunternehmens sein, wenn jemand anderes den Versorgungsvertrag für die betreffende Wohnung mit dem Versorger abschließt. Wenn im Einzelfall ein Versorgungsunternehmen seine Verträge immer nur mit dem Mieter der belieferten Wohnung abschließt, ist das eine andere Geschichte. Ansonsten hat der Versorger sich an seinen Vertragspartner zu halten und das ist nicht zwangsläufig der Mieter. Schon gar nicht, wenn ein schriftlicher Vertrag mit jemand anderem besteht.
Gruß,
Axel
-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
@axel
an der sache ist m. anwältin ja dran. der versorger hat die rückstände nun seit über 2 jahren gestundet, beliefert mich ganz normal. angeblich soll das im familienrechtsverfahren, sprich scheidung, abgetrennt werden. ich habe das (noch immer) nicht verstanden u. warte es ab. auf den scheidungstermin warte ich offensichtlich bis ich in altersrente gehen werde
sunbee
@sunbee:
Also wenn der Stromversorger mit dieser seltsamen Argumentation tatsächlich rechtskräftig durchkommt, dann gebe ich den Versuch, unserer Rechtssystem zu verstehen, entgültig auf. Was sagt denn die Anwältin dazu?
Gruß,
Axel
-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
22 Antworten
-
5 Antworten