RSV bei Kreditvertrag mit 2 Kreditnehmern

7. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Olli123
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 24x hilfreich)
RSV bei Kreditvertrag mit 2 Kreditnehmern

Wenn in einem Kreditvertrag zwei Kreditnehmer eingetragen sind und der 1. Kreditnehmer eine Restschuldversicherung (Arbeitsunfähigkeit, -losigkeit, Tod) abschließt, der zweite ohne Versicherung den Kredit aufnimmt, wie sieht es dann mit den monatlichen Raten aus, wenn Kreditnehmer 1 arbeitsunfähig, -los wird oder stirbt? Greift dann die Versicherung komplett oder nur anteilig?

Oder ist so eine Absicherung ein entweder oder Fall? Soll heißen, wenn beide abgesichert sind, übernimmt die Versicherung die Restrate, egal wem was zustößt wogegen er abgesichert ist?Im Umkehrschluss: Wenn nur einer versichert ist und dem anderen stößt es etwas zu, muss dann die versicherte Person weiterzahlen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
das kommt auf den Vertrag an! Wer für was haftbar ist. Und auch auf die Versicherung. Daher lässt sich die Frage ohne vorliegen der Unterlagen nicht beantworten.
Sind zwei Kreditnehmer vorhanden, und es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung, ist es fragwürdig ob die RSV überhaupt für den einen Schuldner einstehen muss. Hier müsste der 2. Kreditnehmer für die gesamte Restschuld haftbar sein.

12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Olli123
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 24x hilfreich)

Das ist nur eine rein informative Frage.

Also ist es dann wohl eher sinnvoll, den Kreditvertrag nur mit einem Kreditnehmer abzuschließen.

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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Hier müsste der 2. Kreditnehmer für die gesamte Restschuld haftbar sein.


Bei Gesamtschuldnern kann aber jeder zu 100% haftbar gemacht werden. Warum sollte die RSV sagen können "weil es noch einen weiteren Schuldner gibt, zahlen wir jetzt aber nicht (voll), wenn du auf 100% verklagt wirst"? Im Gegenteil, die RSV würde sogar danach noch den Rechtsstreit gegen den anderen Gesamtschuldner finanzieren müssen, wenn dieser seine 50% im Innenverhältnis nicht erstatten will. (Außer die RSV hat bereits beim ersten Haftungsfall gekündigt.)

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Olli123
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 24x hilfreich)

Das habe ich jetzt nicht verstanden.

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5x Hilfreiche Antwort

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