RE am Modenbach , weitere Vorderung nach Vollstreckungsbescheid

14. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jaisli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
RE am Modenbach , weitere Vorderung nach Vollstreckungsbescheid

Hallo , ich hatte einen Vollstreckungsbescheid durch die Rechtsanwaltskanzelei am Modenbach. Ich habe die gesamte Summe dann an den Gerichtsvollzieher bezahlt, gestern hatte ich dann einen Brief im Briefkasten in dem folgendes stand:

Sehr geehrte. ...,
Durch die von uns eingeleitete Zwangsvollstreckung wurde der titulierte Betrag realisiert. Unsere Mandantin sind jedoch während der Vollstreckung weitere, nicht im Vollstreckungsbescheid enthaltene Verzugsschäden entstanden, die Sie ebenfalls nach den Paragraph 280 ,286 ff BGB zu ersetzen haben.
Bevor jetzt weitere Kosten dadurch anfallen , dass unsere Mandantin einenneune Inkassoauftrag bezüglich dieser Beträge erteilt, möchten wir ihnen die Gelegenheit geben , die Forderungsangelegenheit ohne Weiterungen zu erledigen.
Wir fordern Sie daher auf , den Restbetrag i.H.v.
101, 68€
Bis spätestens. ......


Meine Frage nun , ist das rechtens? Die Dame am Telefon war gerade sehr biestig, konnte mir nicht mal eine genau Erklärung geben für was genau dieser Betrag zu stande kommt , sie hat dann einfach das Gespräch beendet und aufgelegt.


MfG Jaisli

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Man telefoniert nicht mit der Gegenseite!

Hat der GV dir den Titel ausgehändigt? Wenn ja ignoriere das Schreiben vom RA. Wenn nicht schreibe den RA an und bitte um eine FA.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
und bitte um eine FA.

Man bittet nicht, man fordert in so einem Fall. Die benannte Kanzlei hat es nämlich faustdick hinter den Ohren, erfindet seit Jahren mit System massiv gebühren und erpresst damit Schuldner. Die arbeitet seit Jahren weit jenseits dem Gesetzlich erlaubten. Die pfänden doppelt und dreifach für ihre eigene GbR namens F*K*H. Die wiederum oft genug für Abofallen-Betreiber oder andere merkwürdige Gläubiger, auch jahrelang für die eigenen "Forderungen" aus Gewinnspiel-Services und anderem Mist der letzten Jahrzehnte (Geschäftsführer sind immer dieselben). Sprich: Die bereiben für sich selbst.

Ich würde denen folgendes zusenden: "Werte Kanzlei. Ihre Drohungen habe ich zur Kenntnis genommen. Sie werden mir unverzüglich eine detaillierte Forderungsaufstellung vorlegen, sowie die weiteren Forderungen ausführlich anhand der Gesetzeslage begründen. Im übrigen verweise ich auf §43d BRAO . Da ich derzeit davon ausgehe, dass ihre Angaben zu angeblichen weiteren Schäden frei erfunden sind, behalte ich mir Strafanzeige wegen versuchten gewerblichen Betruges und Nötigung vor. Ich diskutiere hier auch nicht. Sie haben 14 Tage Zeit, mir die Forderungsaufstellung und die Begründung zu ihren Forderungen zukommen zu lassen. Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Frist werde ich zur Polizei gehen."

Nicht telefonieren mit diesen Trickbetrügern. Wir hatten hier im Forum schon mehrfach Fälle von denen, wo klar war, dass die nur auf Schlüsselwörter wie Anzeige oder Polizei überhaupt sinnvoll reagieren. Ansonsten wollen die rechtswidrig Geld melken. So lange es geht. Bezahlst du diese 100€, kommen wieder neue Forderungen, solange bis du dich richtig wehrs5t. Die hören nicht mehr auf damit.

-- Editiert von mepeisen am 14.07.2017 12:29

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jaisli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Man telefoniert nicht mit der Gegenseite!

Hat der GV dir den Titel ausgehändigt? Wenn ja ignoriere das Schreiben vom RA. Wenn nicht schreibe den RA an und bitte um eine FA.


Ich kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus und bin zum ersten mal in so einer Situation.
Ich habe keinen Titel ausgehändigt bekommen. Was meinst du mit FA ? Lg

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jaisli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
und bitte um eine FA.

Man bittet nicht, man fordert in so einem Fall. Die benannte Kanzlei hat es nämlich faustdick hinter den Ohren, erfindet seit Jahren mit System massiv gebühren und erpresst damit Schuldner. Die arbeitet seit Jahren weit jenseits dem Gesetzlich erlaubten. Die pfänden doppelt und dreifach für ihre eigene GbR namens F*K*H. Die wiederum oft genug für Abofallen-Betreiber oder andere merkwürdige Gläubiger, auch jahrelang für die eigenen "Forderungen" aus Gewinnspiel-Services und anderem Mist der letzten Jahrzehnte (Geschäftsführer sind immer dieselben). Sprich: Die bereiben für sich selbst.

Ich würde denen folgendes zusenden: "Werte Kanzlei. Ihre Drohungen habe ich zur Kenntnis genommen. Sie werden mir unverzüglich eine detaillierte Forderungsaufstellung vorlegen, sowie die weiteren Forderungen ausführlich anhand der Gesetzeslage begründen. Im übrigen verweise ich auf §43d BRAO . Da ich derzeit davon ausgehe, dass ihre Angaben zu angeblichen weiteren Schäden frei erfunden sind, behalte ich mir Strafanzeige wegen versuchten gewerblichen Betruges und Nötigung vor. Ich diskutiere hier auch nicht. Sie haben 14 Tage Zeit, mir die Forderungsaufstellung und die Begründung zu ihren Forderungen zukommen zu lassen. Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Frist werde ich zur Polizei gehen."

Nicht telefonieren mit diesen Trickbetrügern. Wir hatten hier im Forum schon mehrfach Fälle von denen, wo klar war, dass die nur auf Schlüsselwörter wie Anzeige oder Polizei überhaupt sinnvoll reagieren. Ansonsten wollen die rechtswidrig Geld melken. So lange es geht. Bezahlst du diese 100€, kommen wieder neue Forderungen, solange bis du dich richtig wehrs5t. Die hören nicht mehr auf damit.

-- Editiert von mepeisen am 14.07.2017 12:29


Dankeschön für diese tolle Antwort, damit hast du mir sehr weiter geholfen. Lg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

FA = Forderungsaufstellung.

Wenn du den Titel nicht bekommen hast, dann würde ich noch folgenden Satz in das Schreiben ergänzen: "Ich verlange die sofortige Herausgabe des entwerteten Titels. Bei Weigerung werde ich zu einem eigenen Anwalt gehen und auf ihre Kosten die Herausgabe gerichtlich erzwingen."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Den Titel muss Dir der Gerichtsvollzieher aushändigen, wenn Du die Forderung vollständig an ihn gezahlt hast.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Mepeisen du kannst noch so oft mit deinen kopierten Texten kommen, diese werden deswegen nicht richtiger. Höre doch mal auf unwissende Schuldner gleich so zu aufzuheizen um nicht von hetzen zu sprechen. Hier in diesem Fall weiß keiner was eigentlich passiert ist. Vielleicht hatte der GV damals nur einen Teilauftrag o.ä. . Deswegen kann man doch gerade zu Anfang erst einmal nett und freundlich um eine FA bitten und wenn der TE diese hier annomiesiert reingestellt hat kann man noch immer entsprechend reagieren. Auch deine komischen Fristen müssen in keiner Weise vom Gläubiger eingehalten werden.

@TE ich würde schreiben

Wertes IB,

Zur Prüfung wollen Sie mir eine FA und die Titelkopie vorlegen. Beides werde ich prüfen und dann unaufgefordert auf Sie zukommen.

MfG
...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Du hast gelesen, wie der Satz lautet oder?

Zitat:
Durch die von uns eingeleitete Zwangsvollstreckung wurde der titulierte Betrag realisiert

Deutlicher geht es doch nicht oder? Der Titel ist erledigt steht da.

Zitat:
Unsere Mandantin sind jedoch während der Vollstreckung weitere, nicht im Vollstreckungsbescheid enthaltene Verzugsschäden entstanden

Was soll denn Weiteres entstanden sein?
Die für die Vollstreckung selbst entstandenen Beträge (Anwaltskosten und GV-Kosten) werden vom GV ebenfalls gepfändet und damit "realisiert".

Das hat mit Hetze nichts zu tun. Frag mal die Schuldnerberater, wie diese Kanzlei vorgeht. Du wirst erstaunt sein. Man muss differenzieren zwischen halbwegs seriösen Inkassos und diesem einen Firmenkonstrukt, dessen Inhaber nicht zu Unrecht auch bei der Staatsanwaltschaft dort sehr gut bekannt sind.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Mepeisen du magst recht haben, dass diese RA's nicht die seriösesten sind, aber man kann die Krallen auch ausfahren wenn man entsprechende Unterlagen und damit Argumente hat. Der TE hat diese derzeit nicht außer seiner Aussage er hätte bezahlt. Wenn er vollständig gezahlt hätte hätte er auch den Titel. Er könnte natürlich auch beim GV zusätzlich nachfragen was damals mit dem Titel passierte und welchen Auftrag der GV hatte. Deshalb bleibe ich bei der Aussage ersteinmal freundlich und dann weiter schauen. Gerade du müsstest mitbekommen haben, dass man mit der harten Linie nicht unbedingt überall durchkommt und die Gläubiger samt Gerichte nicht immer deinen Ausführungen zustimmen. Manchmal ist Diplomatie vor der Konfrontation hilfreich. Es hilft dem TE hier wenig wenn er gleich in die Vollen geht und der Gläubiger dies anschließend auch tut.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Nicht jeder GV händigt den Titel automatisch aus. Davon abgesehen hatten wir hier doch auch schon ein Thema, wo der GV dem Schuldner erklärte, dass diese Anwälte ausdrücklich den GV aufforderten, den Titel trotz Zahlung wieder zurück zu schicken und verbieten wollten, den Titel dem Schuldner auszuhändigen.

Ein seriöses Inkasso bzw. ein seriöser Inkassoanwalt macht das nicht. Das machen nur Vertreter der Zunft, die etwas unseriöses vor haben oder?

Klar, man kann auch erst einen Zwischenschritt machen und sich eine Forderungsaufstellung kommen lassen bzw. eine Begründung für die weitere Forderung. Wollen wir wetten, wie das ausgeht? ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.640 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen