RAe sendet erhaltene Schreiben am mich nicht weiter

7. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 95x hilfreich)
RAe sendet erhaltene Schreiben am mich nicht weiter

Hallo,

Ich habe ein kleines Problem mit meinem alten Anwalt.

Es ging um einen angeblichen Vertrag mit einem Küchenstudio im Wert von etwa.2500€
Im Juli 2015 hatte ich diesen, mit Sicherheit gewonnenen Fall verloren, weil der Anwalt die (Widerspruchs-/Erklärungsfrist oder wie das heißt) des gelben Briefes vom Gericht um einen Tag verpasst hat.
Somit konnten wir im vorhinein keine Auskünfte geben und am Tag der Verhandlung ist der Anwalt dann gnadenlos untergegangen.

Wegen seinem Fehler hatten wir damals die Anwaltskosten erheblich gesenkt.
Ich hatte dann den Anwalt bezahlt und die Kosten an das Küchenstudio.

Damit war für mich alles erledigt.

Gestern rief mich die Kanzlei an, das es eine Zwangsvollstreckung gibt und ich umgehend 411,35€ an den Gerichtsvollzieher überweisen muß, sonst ich eine eidesstaatliche Versicherung unterschreiben.

Grund: Die Rechtspflegerin hatte bei der Fertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 27.11.2015 vergessen, die von der Klägerin verauslagten Gerichtskosten von 324€ mit hinzuzusetzen.

Dieses Schreiben ging am 10.02.2016 zu Händen meines Anwaltes.

Am 22.02.2016 kam das Schreiben von dem "alten" gegnerischen Anwalt, das nun die Gerichtskosten festgesetzt wurden und ich bis 07.03.2016 die Summe 324€ nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 22.09.2015 bezahlen soll.
Dieses Schreiben ging wieder nur zu Händen meines Anwaltes.

Dieser hat mir das Schreiben aber NICHT weitergeleitet. Somit wußte ich nichts von einem erneuten Kostenfestsetzungsbeschluss.

Mein "alter" Anwalt arbeitet inzwischen nicht mehr bei dieser Kanzlei, somit habe ich gestern den Anruf von einer Kollegin bekommen.

Nun meine Frage:

Den Gerichtsvollzieher muß ich natürlich umgehend bezahlen das die offenen Gelder vom Tisch sind.
Aber was ist mit den sinnlosen Kosten die ich nun extra bezahlen muß, weil der Anwalt mir die Briefe nicht weitergereicht hat?

324€ hätte ich zahlen sollen, + die Zinsen sind es vielleicht 10€ mehr.

Nun soll ich 411,35€ zahlen, also etwa 80€ mehr.

Kann ich dieses Geld vom Anwalt zurückverlangen oder was kann ich machen?

Bitte euch um Antwort,

LG
Michael

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von DonTeblare):
Kann ich dieses Geld vom Anwalt zurückverlangen oder was kann ich machen?


Der Anwalt haftet für entsprechende Versäumnisse. Auch für das ursprüngliche Fristversäumnis. Beweislast für Schäden liegt beim Mandanten. Würde die Kanzlei fragen, ob und wie die das regeln wollen. Wenn gemauert wird, braucht man noch einen Anwalt, um dagegen vorzugehen.

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#2
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 95x hilfreich)

Noch eine weitere Frage:

Der erste Kostenfestsetzungsbeschluss vom 27.11.2015 war ohne die 324€, da diese von der Rechtspflegerin ja vergessen wurde.

Diese Änderung hat sie dann erst am 10.02.2016 durchgeführt mit einem erneuten Kostenfestsetzungsbeschluss.

Da hätte der Anwalt ja Beschwerde innerhalb von 2 Wochen einlegen können.

Hat das Gericht die Möglichkeit, nachträglich nochmal den Kostenfestsetzungsbeschluss zu ändern bzw. dem was hinzuzufügen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Jein. Das Gericht kann nicht einfach den Beschluss ändern, weil es zwischenzeitlich zu einer anderen Meinung gekommen ist. Hat der Gegneranwalt aber bei seinem Kostenfestsetzungsantrag Positionen vergessen, so dass darüber gar nicht entschieden worden ist, kann das nachträglich beantragt und nachgeholt werden. Wurde damals die Hinzusetzung verauslagter Gerichtskosten beantragt, aber von der Rechtspflegerin übersehen, bin ich mir nicht sicher. Vermutlich wurde der Beschluss dann nach § 319 ZPO berichtigt. Da hätte es dann ein Rechtsmittel gegeben, aber mit wenig Erfolgsaussichten.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von DonTeblare):
Da hätte der Anwalt ja Beschwerde innerhalb von 2 Wochen einlegen können.


War das Mandat zu dem Zeitpunkt noch aktiv oder schon erloschen?

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 07.03.2018 21:03

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