RAe Waldorf Frommer versenden Abmahnung wegen 3. Staffel der US-Serie "Homeland"

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Kanzlei geht für die Twentieth Century Fox gegen Filesharing vor

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt seit geraumer Zeit für die Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen an der US-Serie „Homeland“ ab. Konkret wird aktuell die 3. Staffel wegen unterschiedlicher TV-Folgen (lang) abgemahnt.

Den betroffenen Internetanschlussinhabern wird vorgeworfen, sich auf bekannten Internet-Tauschbörsen (Filesharing- bzw. P2P-Netzwerken) einzelne Folgen der Serie heruntergeladen und anschließend Dritten zu einem Download zur Verfügung gestellt zu haben

Für den Upload von einer Folge verlangt die Anwaltskanzlei innerhalb einer sehr kurz berechneten Frist die Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 469,50 € bzw. 519,50 € als pauschalisiertes "Vergleichsangebot".

Auf folgendes ist zu achten, wenn ein solches Abmahnschreiben Sie erreicht hat:

  • die Abmahnung nicht ignorieren und die gesetzte Frist beachten!
  • die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben!
  • keine Zahlung ohne Absprache vornehmen!
  • anwaltlichen Rat einholen!

Achtung: Es drohen Folgeabmahnungen, wenn Sie mehrere Folgen der Staffel  heruntergeladen haben sollten und die erhaltene Abmahnung einen Teil der einzelnen Folgen betrifft.

Lassen Sie sich beraten, damit das für Sie bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch mit Ihnen in Verbindung setzen.

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