RAe Waldorf Frommer: Abmahnung wegen der Serie The Simpsons - 469,50 Euro

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Kanzlei mahnt für die Twentieth Century Fox trotz des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken weiterhin Filesharing über Tauschbörsen ab

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt Verletzungen der Urheberrechte der Twentieth Century Fox ab. Anlass der Beauftragung ist das sog. Filesharing der animierten US-amerikanischen Comedyserie „The Simpsons (Staffel 25)" von Matt Groening.

Was wird den Anschlussinhabern vorgeworfen?

Den betroffenen Empfängern der Abmahnschreiben wird als Anschlussinhaber zur Last gelegt, für das Herunterladen einer oder mehrerer Folgen dieser Fernsehserie und den anschließenden Upload verantwortlich zu sein, mit der Folge, dass das urheberrechtlich geschützte Werk somit anderen Nutzern zur Verfügung gestellt wurde.

Die Kanzlei verlangt im Auftrag ihrer Mandantin von den abgemahnten Internetanschlussinhabern innerhalb einer kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen „Vergleichsangebotes" in Höhe von 469,50 €. Die Summe ist aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammengesetzt.

Betroffen sind auch weitere beliebte TV-Serien, wie z. B.:

  • How I Met Your Mother
  • Sons of Anarchy
  • Homeland
  • Family Guy
  • New Girl

Wie sollten sich Abgemahnte verhalten?

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, so

  • müssen Sie die Abmahnung ernst nehmen und unbedingt die gesetzten Fristen beachten
  • nehmen Sie nicht selbstständig Kontakt mit der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer auf
  • unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte bzw. beigefügte Unterlassungserklärung
  • nehmen Sie auf keinen Fall voreilige Zahlungen ohne Absprache vor
  • holen Sie sich anwaltlichen Rat

Übermitteln Sie uns zusammen mit Ihrer Telefonnummer das Abmahnschreiben am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

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