RA Wagner Pauls Kalb / merkwürdiges Mahnschreiben

7. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Shaqster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
RA Wagner Pauls Kalb / merkwürdiges Mahnschreiben

Guten Abend zusammen,

ich habe heute von den Rechtsanwälten Wagner Pauls Kalb ein Mahnschreiben erhalten in dem sie mich auffordern eine offene Forderung aus einem Kaufvertrag gegenüber Netto Marken Discount zu begleichen.
Bereits eine Woche zuvor hatte ich von der selben Anwaltskanzlei ein anderes Mahnschreiben. Da waren der Gläubiger easycash Kleinkunden.

Ich habe noch nie eine zurückgewiesene Lastschrift gehabt oder sonstiges nicht bezahlt. Daher kann ich mir diese Mahnung(en) nicht erklären. Insbesondere kaufe ich bei Netto nicht in der Forderungshöhe (kanpp 100 EURO).

Und noch was:
In dem Mahnschreiben sagen die was das die den Straftatbestand des Eingehungsbetruges gemäß §263 StGB gegen mich prüfen.
Jetzt krieg schon ein wenig Angst.

Nun meine Frage:
Meine Internetrecherche hat ergeben das diese Anwaltskanzlei einen sehr fragwürdigen Ruf hat. Wie soll ich mich weiter verhalten?
Soll ich warten bis (wie angedroht) ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird?

Ich bin für jeden Tipp dankbar!!!!



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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man könnte mitteilen, das man die Forderung nicht zuordnen kann und entsprechende Nachweise anfordern das diese Forderungen berechtigt sind und selbstverständlich nachgewiesene, berechtigte Forderungen beglichen werden.
Das ganze per Einschreiben.



quote:<hr size=1 noshade>Jetzt krieg schon ein wenig Angst. <hr size=1 noshade>

Das ist ja auch Sinn und Zweck dieser Formulierungen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn du dir sicher bist, würde ich zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen versuchten Betrugs stellen. Zwei Varianten sind denkbar: Entweder jemand Unbekanntes begeht Identitätsmissbrauch oder die Kanzlei versucht sich an einer absichtlichen Personenverwechslung, weil sie den richtigen Schuldigen nicht finden.

Wehret den Anfängen würde ich sagen. Insbesondere bei Identitätsmissbrauch ist es gut, frühzeitig Strafanzeige zu erstatten und dann alle, die da noch fälschlicherweise kommen mögen, auf die Anzeige hinzuweisen.

Der Kanzlei würde ich nur kurz folgendes schreiben: "Werte Kanzlei. Ich weise die Forderungen XYZ und ABC zurück. Sie wollen mir unverzüglich erklären, wie sie an meine personenbezogenen Daten gekommen sind und dies im Rahmen einer Datenauskunft gemäß BDSG umfangreich erläutern. Sie wollen mir zudem sofort eine Vollmacht im Original vorlegen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Dann abwarten, was die Klärung ergibt. Eigentlich müsste man gar nicht reagieren, nur gerichtliche Schreiben sind wichtig, aber wie gesagt könnte man mit zu langer Passivität am Ende mehr Ärger bekommen (im Sinne, dass es extrem mühsam wird).

P.S.: Die Drohung mit einer Strafanzeige wegen Betrugs gegen dich ist nichts als heiße Luft. Das ist eine Standardformulierung und vermutlich Absicht, weil sie irgendein Problem mit der Forderung haben. Siehe die beiden obigen Erklärungsmöglichkeiten.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 08.06.2014 00:19

-- Editiert mepeisen am 08.06.2014 00:21

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Hier würde ich per Auskunft nach BDSG (Vorlage bei Bundesdatenschutzbeauftragten) bei allen Beteiligten (Easycash, Anwalt/INkasso) schnellstmöglich die Quelle der Falschinformation ermitteln und ggf. Beschwerde beim zuständigen Datenschutzbeauftragten einreichen, denn hier scheinen unzulässig falsche Daten kombiniert mit falschen Informationen weitegegeben worden zu sein. Das kann unangenehm werden für Scoring etc.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Concord212
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Für mich sind die nicht ganz dicht haben mir wegen 100 Euro das Konto gesperrt habe Samstags einen Brief von meiner Bank erhalten ohne ein schreiben von dem Anwalt gesehen zu haben. Es war noch Pfingsten also ich Dienstag mich hin gesetzt mit der Kanzlei telefoniert dann gleich das Geld überweisen von einem anderen Konto. Dann rief mich meine Bank an und wir haben von meinem Konto noch mal einen kleineren Betrag überwiesen. Das haben sie gefunden nur die 100 Euro nicht. Freitags konnten sie die 100 Euro dann plötzlich doch finden. Angeblich soll dann ein schreiben an die Bank raus sein. Am Montag sollte ein Fax an die Bank gegangen sein auch nicht angekommen
.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kontosperre? Das heißt, dass die einen Titel gegen dich haben? Setze denen eine knappe aber angemessene Frist (beispielsweise 7 Tage), die Pfändung aufzuheben und den entwerteten Titel herauszugeben, kündige andernfalls an, dich mit Hilfe eines Gerichts zur Wehr zu setzen. Dann reagieren die schon.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sonyman
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 27x hilfreich)

Denn Gelben Brief vom Gericht hast du nicht vorher bekommen?
Wenn nicht,a würde ich mir mal bei der Bank ,bevor du Zahlst denn Titel zeigen lassen.
Bei 100 Euro stimmt etwas nicht.
Würde die mal bei der Bank fragen ,ob es eine Illegale vorpfändung sei?

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" "

-- Editiert sonyman am 22.06.2014 15:30

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Woher soll die Bank das wissen? Die Pfändung wird der Bank mittels Gerichtsvollzieher zugestellt. Ob da ein Titel dahinter ist oder nicht kann die Bank nicht erkennen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ohne Rechtsgültigen Titel wird der Gerichtsvollzieher nicht pfänden, und die Bank nicht zahlen.
Lassen Sie sich von dem Gläubiger eine Kopie des Pfändungsbeschlusses, und der Zustellungsurkunde
zuschicken.
Danach sind Sie sicherlich klüger.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Der TS ist ein anderer als der, dem ihr jetzt antwortet.

quote:
von Shaqster am 07.06.2014 23:44
Status: Frischling (6 Beiträge)


quote:
von Concord212 am 19.06.2014 19:58
Status: Frischling (2 Beiträge)


LG nero

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das ist mir durchaus bewusst. Deswegen kann man dem anderen ja trotzdem antworten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Tja, es gibt in Deutschland sehr viele Menschen, die auf Gelbe Briefe nicht reagieren, sondern erst schreien, wenn kein Geld mehr aus dem Geldautomaten rauskommt.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb448520-3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das Schreiben auch bekommen
von 13.08.2016
die forderung ist 99,60 Euro

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ein eigenes Thema wäre besser. Und ansonsten ist ja schön, dass du Briefe kriegst. Wo ist deine Frage?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Das Thema ist zwei Jahre alt... Bitte wie von mepeisen empfohlen vorgehen. Und falls es wirklich das gleiche ist, dann bitte so vorgehen, wie bei Antwort #2 beschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb485733-16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Achtung für Alle! Ich habe gerade eine Strafanzeige wegen "Beleidigung , Erpressung und Fälschungen" gegen Wagner, Pauls und Kalb RA erstatten. Voll asozial und respektlos.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb485733-16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Achtung für Alle! Ich habe gerade eine Strafanzeige wegen "Beleidigung , Erpressung und Fälschungen" gegen Wagner, Pauls und Kalb RA erstatten. Voll asozial und respektlos.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Und für so was zu posten gräbt man einen Beitrag von 2014 aus??? :bang:




-- Editiert von Harry van Sell am 09.03.2018 14:37

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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