Qualität des Radarfotos

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Geblitzt - Fahrer nicht zu erkennen

Das von dem Geschwindigkeitsmessgerät regelmäßig aufgenommene Radarfoto wird in der Regel im Verfahren als Augenschein dafür verwendet, um zu gewährleisten, dass es sich bei dem Betroffenen auch tatsächlich um den Fahrer handelt.

Aus den rechtsstaatlichen Grundsätzen ist gewährleistet, dass jeder nur für seine eigene Schuld bestraft wird. Daher muss auch bei Bußgeldsachen in Fällen von Geschwindigkeitsüberschreitung dieser Grundsatz gewahrt werden. Insofern kommt der Qualität des Radarfotos eine besondere Bedeutung zu, um die Identität des Fahrers nicht nur anhand des Kennzeichens festzustellen.

Thomas  Brunow
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Das OLG Düsseldorf (Az.: IV-4 RBs 29/11) hatte in einem Fall zu entscheiden, in welchem dem Betroffenen eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 57 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn von 120 km/h vorgeworfen wurde. Allerdings war das vorliegende Radarfoto von außerordentlich schlechter Qualität. Zum einen war das Radarfoto unscharf, zum anderen waren Stirn und Haaransatz des Kfz-Fahrers vollständig durch den Rückspiegel verdeckt. Dennoch verurteilte der Amtsrichter den Betroffenen.

Das OLG Düsseldorf hob dieses Urteil auf, da das Amtsgericht zusätzliche Feststellungen hätte treffen müssen, aus denen sichergestellt hätte werden können, dass es sich bei dem Fahrer auch tatsächlich um den Betroffenen handelt. Bei einem Vergleich der sich in der Ermittlungsakte befindlichen Lichtbilder mit dem Radarfoto hätte charakteristische Merkmale der Gesichtszüge zur Identitätsfeststellung getroffen werden müssen.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Thomas Brunow, Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin Mitte

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Leserkommentare
von Historix am 28.09.2012 09:43:29# 1
Zitat:»Aus den rechtsstaatlichen Grundsätzen ist gewährleistet, dass jeder nur für seine eigene Schuld bestraft wird.« Diese rechtsstaatlichen Grundsätze werden immer mehr dadurch ausgehebelt, dass in Fällen wie diesem die Halterhaftung zur Anwendung kommt und dem Halter des Fahrzeuges kurzerhand das Führen eines Fahrtenbuches aufgezwungen wird. Hier im Landkreis Stade ist dies bereits die übliche Praxis.
    
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