Punkte in Flensburg - bekommt man eine Mitteilung?

14. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
peal13
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)
Punkte in Flensburg - bekommt man eine Mitteilung?

Hallo Forumgemeinde,
ich werde mal kurz den Fall schildern.
Hatte bis Anfang des letzten Jahres nicht 1 Punkt in Flensburg.
Nun ist ein Bekannter mit meinem Auto gefahren und wurde angehalten, leider ohne Führerschein. Ich habe eine Geldstrafe bekommen, dagegen Einspruch eingelegt, kam zur Gerichtsverhandlung und ich musste diese Geldstrafe zahlen. Weder der Richter noch der Staatsanwalt haben etwas von Punkten in Flensburg gesagt. Ich bekam vom Gericht eben nur diese Geldstrafe. Das Urteil wurde am 30.03.07 rechtskräftig. Von Punkten in Flensburg steht nichts im Urteil. Ich habe die Geldstrafe dann bezahlt.
Nun ist dummerweise das gleiche nochmals passiert und ich habe wieder eine Geldstrafe bekommen. Auch diesmal war in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft nichts von Punkten ins Flensburg gestanden. Das war am 22.10.07.
Nun bekam ich diese Woche eine Verwarnung vom Landratsamt, ich hätte insgesamt 12 Punkte angesammelt, mit dem Hinweis an einem Aufbauseminar teilnehmen zu können.
Ich fiel aus allen Wolken, da ich von Punkten in Flensburg absolut nichts wusste. Bei meinem Anruf beim LRA sagte man mir ich hätte jeweils 6 Punkte gesammelt, wegen eben dieser Geschichte mit dem Fahren meines Freundes ohne Führerschein.
Ich habe weder im März noch im Oktober eine Mitteilung von Kraftfahrtbundesamt noch vom Staatsanwalt oder Richter etwas wegen Punkten in Flensburg gesagt bekommen.
Im Urteil steht ich werde zu einer Geldstrafe verurteilt, nichts von Punkten.
Nun meine Frage: Ist es korrekt, das ich die Punkte in Flensburg bekam und muss man nicht eine Mitteilung darüber bekommen, wenn man Punkte sammelt. Habe in beiden Fällen von nirgendwo eine Mitteilung bekommen. Wie soll ich nun weiter vorgehen ????

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Grüße peal13

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

In einem Urteil oder Strafbefehl werden keine Punkte 'vergeben'.

Die Staatsanwaltschaft teilt dem Verkehrszentralregister den Verfahrensausgang mit.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peal13
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Muss ich aber nicht mal irgendwann nach der Punktevergabe eine Mitteilung von irgendwoher bekommen ????

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

quote:
Nun ist dummerweise das gleiche nochmals passiert

Na, alleine dafür sind die Punkte schon gerechtfertigt. Wer einmal verurteilt wurde und nichts dazugelernt hat, hat es eben nicht anders verdient.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

quote:
Nun ist dummerweise das gleiche nochmals passiert

Der gleiche Freund? Ist es dann wenigstens richtig, das dieser fuehrerscheinlose Freund insgesamt tatsaechlich nur zwei Mal gefahren ist und tatsaechlich eben das Pech hatte, genau bei diesen zwei Fahrten erwischt zu werden oder aber ist er eigentlich taeglich gefahren, weil er eben nicht erwischt wurde?

Was die Frage angeht, denke ich nicht, dass was gegen die Punkte zu machen ist. Der Vorschlag waere, das Seminar zu besuchen und ihr Freund traegt freiwillig die kosten. Evtl. fraegt er dann nicht mehr nach dem Wagen ...

Gruss
Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Ja, ist alles korrekt verlaufen. Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie das Gestatten oder Anordnen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird mit 6 Treuepunkten belohnt. Macht dann also 12.

Im Strafbefehl oder Urteil werden die Punkte nicht erwähnt, weil sie erst in einem anschliessenden Verwaltungsakt auf das Kundenkonto gebucht werden.

Eine Mitteilung erfolgt bei erreichen von 8 Punkten, verbunden mit dem Hinweis das durch ein Seminar 4 Punkte abgebaut werden können. Dies ist bei Dir nun geschehen.

Eine zweite Mitteilung erfolgt bei erreichen oder überschreiten von 14 Punkten. Dann wird ein Seminar ohne die Möglichkeit des Punktabbaus angeordnet. Wird dieses Seminar nicht besucht wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Bei erreichen der 18 Punkte wird die Fahrerlaubnis ebenfalls entzogen. Wurde das Seminar noch nicht angeordnet können aber nur insgesamt 17 Punkte angesammelt werden.

Deine Punkte werden erst nach 5 Jahren getilgt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Ja, ist alles korrekt verlaufen. Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie das Gestatten oder Anordnen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird mit 6 Treuepunkten belohnt. Macht dann also 12.

Im Strafbefehl oder Urteil werden die Punkte nicht erwähnt, weil sie erst in einem anschliessenden Verwaltungsakt auf das Kundenkonto gebucht werden.

Eine Mitteilung erfolgt bei erreichen von 8 Punkten, verbunden mit dem Hinweis das durch ein Seminar 4 Punkte abgebaut werden können. Dies ist bei Dir nun geschehen.

Eine zweite Mitteilung erfolgt bei erreichen oder überschreiten von 14 Punkten. Dann wird ein Seminar ohne die Möglichkeit des Punktabbaus angeordnet. Wird dieses Seminar nicht besucht wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Bei erreichen der 18 Punkte wird die Fahrerlaubnis ebenfalls entzogen. Wurde das Seminar noch nicht angeordnet können aber nur insgesamt 17 Punkte angesammelt werden.

Deine Punkte werden erst nach 5 Jahren getilgt.

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