Psychotherapie-Rechnung von 50€! Muss ich zahlen?

7. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
deluxe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Psychotherapie-Rechnung von 50€! Muss ich zahlen?

Hallo,

also ich habe heute Nachmittag (06.02) eine Rechnung in Höhe von 50€ meines neuen Psychotherapeuten bekommen weil ich meine Termin am Montag (01.02) nicht wahrgenommen habe
Nun Frage ich mich ob das alles Rechtens ist, denn das war sozusagen mein 2 Termin bei ihm. Beim ersten Termin hatte ich eine Probesitzung und da hat er mir vorgeschlagen das wir noch einen Termin machen sollten und das hab ich dann auch gemacht. Ich ging davon aus das es sich um eine weitere Probesitzung handelt. So weit so gut.
Habe mich an dem besagten 2 Termin (montag) nicht gut gefühlt und bin nicht zur Therpie gegangen, angerufen habe ich auch nicht.

Und nun trifft mich aus heiterem himmel diese rechnung, muss ich die 50€ zahlen?
Nebenbei sollte ich noch sagen das der Psychotherapeut auch ein Arzt der Allgemeinmedizin (Hausarzt) ist.
Mir hat niemand in der Praxis gesagt, dass ich eine Rechnung für versäumte Termin bezahlen muss.

Was soll ich am besten tun? Fühle mich von meinem Arzt ein wenig abgezockt!
Nur zur Info, kann ein Anwalt dabei etwas machen??

(Achja die Rechnung soll ich bis spätestens zum 08.02 übeweisen, allerdings ist komischerweise der Poststempel vom 05.02 und der brief wurde scheinbar am 01.02 verfasst)

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"prrrt..."

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lou_Zelig
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

im Gegensatz zur allg. Sprechstunde eines Arztes ist die Vergabe von Terminen im Rahmen einer Psychotherapie üblich. Der zeitliche Umfang kann ja bereits im Vorfeld pro Person kalkuliert und festgelegt werden. Zum Beispiel dauert eine Sitzung 45 Minuten oder eine Stunde. So werden die Patienten / Kunden einbestellt, es gibt keine langen Wartezeiten und es ist genug Raum für das Gespräch vorhanden.
Natürlich wird der Arzt jede Behandlung abrechnen, unabhängig davon, ob es die erste Probesitzung oder eine darauf folgende Behandlung war. Wenn Sie diesen Termin jetzt nicht wahrgenommen haben und der nächste Patient erst eine Stunde später einbestellt worden ist, dann kann der Arzt nicht behandeln, kann diese Zeit natürlich der Kasse nicht in Rechnung stellen und hat innerhalb dieser Zeit kein Geld verdient.
Da Sie den Termin nicht rechtzeitig abgesagt haben und der Arzt diese Zeit somit nicht anderweitig vergeben konnte ( vorziehen von anderen Terminen ...) und die Kasse hierfür nicht bezahlt, macht er diese Kosten Ihnen gegenüber geltend aufgrund der getroffenen Vereinbarung im Sinne des zwischen Arzt und Patienten verabredeten Termines.

Sie haben geschrieben, das es aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung nicht möglich gewesen ist diesen Termin einzuhalten. Zum einen ist das im Nachhinein wahrscheinlich schwer zu belegen ( Attest vom Arzt ) und zum anderen hätte die Einschränkung so gravierend sein müssen, das sie nicht in der Lage gewesen sind diesen Termin zumindest telefonisch abzusagen.

So bleiben Sie wahrscheinlich tatsächlich auf den Kosten sitzen.
Vielleicht ist der Arzt bereit infolge eines persönlichen Gespräches auf die Forderung zu verzichten.

Gruß
Lou_Zelig

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Deluxe

Grundsätzlich finde ich es höchst unfair Sitzungen/ Termine, auch sogenannt probatorische nicht abzusagen.

Hier ist aber, so vermute ich, noch kein Vertrag betreffs der Absageregelung unterschrieben. Deshalb bist du nicht verpflichtet zu zahlen.

Ich würde aber dem Therapeuten anbieten, die Hälfte zu tragen aus Kulanzgründen, weil du es nicht nicht einmal telefonisch (Zeitrahmen ist meist 48 Stunden, es sei denn eine nachgewiesene Erkrankung hindert kurzfristiger an d. Wahrnehmung d. Termins) für nötig gehalten hast, Bescheid zu sagen

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#3
 Von 
deluxe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

danke für die bisherigen Antworten.
Also eine Absageregelung habe ich nicht unterschrieben oder auch nicht mündlich mitgeteilt bekommen, dass ich die Kosten für versäumte Termin selbst tragen muss.

Bei meinem alten Psychotherapeuten kam es auch 2 mal vor das ich einen termin nicht wahrgenommen habe und auch nicht abgesagt.( Der Grund wieso ich nicht abgesagt habe ist das ich unter z.T. großen (soziale) Ängsten leide) und bei diesem psychotherapeuten musste ich keine Kosten selbst tragen, für nicht wahrgenommen Termine.

Noch Anzumerken ist, das normalerweise die erste 3 Sitzungen von der Krankenkasse als Probesitzungen für den Patienten angesehen werden. Außerdem war meine Probesetzung bei dem besgaten Arzt nur 20 Minuten. Und deswegen bin ich auch davon ausgegagen das ich eine weiter kurze Probesitzung habe.


besten dank

Mfg
Deluxe

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"prrrt..."

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Deluxe

Probesitzungen bedeuten nicht, dass man jedewede Benimmregel ausser acht lässt.
Die Dinger heissen probatorische Sitzungen, damit der Patient schauen kann, ob ein Therapeut passt oder auch nicht. Eine PT ist nunmal von der stimmenden Chemie abhängig, nur deshalb wird das von der Kasse gezahlt.

Eine probatorische Sitzung ist nur dann eine, wenn diese den üblichen Therapierahmen einnimmt, 50 Minuten.

Sunbee

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"

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#5
 Von 
Astrid-D
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Ich habe einen ähnlichen Fall, nur wurde mir gesagt, ich müsse den Termin mindestens 3 Werktage vorher nochmals bestätigen, sonst fände er nicht statt. Da ich den Termin nicht bestätigt habe, empfinde ich die Rechnung als eine Dreistigkeit. Ich sehe mich jetzt nicht als Zahlungsverpflichtet an. Von mir wurde ja eine erneute Zusage verlangt, und diese habe nicht gegeben. Das stellt in meinen Augen eine Absagevereinbarung dar, die ich eingehalten habe.

Mit freundliche Grüße
Astrid

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