Prüfungsrechtliches (Uni)

11. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Thomas80
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Prüfungsrechtliches (Uni)

Hi, ich hätte da mal ein paar Fragen zum Prüfungsrecht an einer Universität.

1. Ist das Prüfungsamt eine Einrichtung der öffentlichen Verwaltung? (Bzw. bin ich mit meinen Fragen hier eigentlich im richtigen Forum?)

Falls ja:

2. Ich war im Ausland an einer Universität und habe die Anrechnung von dortigen Leistungen für mein Studium in Deutschland beantragt. Einen positiven schriftlichen Bescheid darüber habe ich kürzlich erhalten. Dieser Bescheid enthält allerdings die Information, dass mir ein Kurs mit 9 Leistungspunkten angerechnet wird. Dabei muss es sich allerdings um einen Fehler handeln, denn normalerweise dürfte ich nur mit 3 Leistungspunkten rechnen. Ich müßte also zwei Klausuren weniger schreiben, wenn ich wirklich 9 statt 3 Punkte angerechnet bekäme. Kann ich rechtlich auf den 9 Punkten aus dem Bescheid bestehen, oder muss ich eine Korrektur durch das Prüfungsamt hinnehmen, bzw. wovon hängt das ab?

Wer mir jetzt sagen will, ich solle doch aus Fairnessgründen o.ä. eine Korrektur hinnehmen, dem sei gesagt, dass unser das Prüfungsamt die stureste, bürger- bzw. studentenfeindlichste Institution ist, die mir je begegnet ist, die schikanenhaft alles nach Schema F abarbeitet und auch in begründeten Fällen nie einen Zentimeter von ihrer rechtlichen Position abweicht. Nur einmal möchte ich diesen Saftladen mit den eigenen Waffen schlagen.

3. Habe ich gegenüber dem Prüfungsamt das Recht Fragen schriftlich zu stellen und beantwortet zu bekommen? Bis jetzt ist es häufig so, dass Fragen per Mail gestellt werden können, kompliziertere Fragen jedoch gerne mal nicht beantwortet werden. Antworten während der Sprechstunden sind undokumentiert und die Antworten im zweifelsfall nicht verbindlich, weil man sich ja nicht an jeden Studenten erinnern könne. Hätte ich eine Anspruch darauf, meine Fragen schriftlich (per Einschreiben) zu stellen und eine schriftliche Antwort innerhalb einer Frist zu verlangen? Z.B. "Bitte teilen sie mir mit, ob meine Anmeldung für Kurs X verbindlich ist oder später zurückgezogen werden kann und schicken sie die Antwort binnen 14 Tagen an..."

Für hilfreiche Antworten vielen Dank im voraus.

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