Prüfungskorrekturfristen Hochschule, welche Rechte hat man?

16. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.03.2019 14:39:38
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 10x hilfreich)
Prüfungskorrekturfristen Hochschule, welche Rechte hat man?

Hallo,

A ist Student an einer Hochschule in NRW. Dort befindet er sich in den Endzügen seines Bachelor-Studiums.
A möchte dort seinen Master weiter studieren. Dazu muss er bis zum 31.10.2016 den Bachelor abgeschlossen haben. Nun ist die Situation wie folgt: A hat noch eine Prüfung zur Korrektur offen. Die schriftliche Prüfung hat A Mitte September 2016 abgelegt.
Seine Bachelorarbeit hat A bereits eingereicht (dies ist von der Prüfungsordnung trotz fehlender letzter Prüfung erlaubt). Damit A die Frist einhalten kann muss die oben erwähnte Prüfung möglichst bald korrigiert sein. In der Prüfungsordnung ist dazu folgende relevante Stelle:

Zitat:
§ XX Bewertung von Prüfungsleistungen
...
Abs. XX: Die Bewertung schriftlicher Prüfungsleistungen wird den Studierenden nach spätestens sechs
Wochen mitgeteilt. (...)


Noch befindet sich der Professor innerhalb der Frist. Diese läuft jedoch im laufe der kommenden Woche aus.

Meine Fragen:

1. Hat A ein Recht darauf, nach spätestens 6 Wochen ein Ergebnis zu erfahren?
2. Was könnte A tun, wenn die Frist nicht eingehalten wird.
Hintergrund dazu ist, dass die letzte Korrektur 9 Wochen in Anspruch nahm.
3. Hat A eine Möglichkeit trotz der möglicherweise noch nicht erfolgten Korrektur die Zulassung zum Master zu erhalten, da es Ihn ja "unverschuldet" trifft.
4. Nutzt es was einen Anwalt aufzusuchen, damit dieser "einen Weg" findet?

Hintergrund: A hat bereits einen Termin mit dem Bachelorarbeit-Betreuenden Professor. Dieser ist Ende Oktober. An diesem Termin soll A sein Kolloqium (mündl. Verteidigung der Bachelorarbeit) ablegen. Dieses kann jedoch erst erfolgen, wenn das Ergebnis der offenen Prüfung vorliegt.

PS: der betroffene Professor wurde höflichst gefragt, ob eine vorzeitige Korrektur möglich wäre und ob es eine Lösung gäbe. Reagiert hat er nicht, was A jedoch auch nicht wundert.

Gruß & Danke!!

Jordan


-- Editier von jordanjordan am 16.10.2016 16:31

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