Prozesskostenhilfe nach Umzug?

30. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Melarie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe nach Umzug?

Einen schönen guten Morgen,

vor ein paar Jahren hatte ich mit dem Gericht in einer Personenstandssache zu tun. Die Kosten dafür würden auf etwa 3000 Euro gelegt. Da ich zu der Zeit arbeitslos war, wurde mir PKH gewährt und als ich dann später einen Job hatte, wurde eine monatliche Rate von 175 Euro festgelegt. War natürlich eine menge Geld, aber da ich noch bei meiner Mutter wohnhaft war, war es tragbar für mich.

Nun hat sich meine finanzielle Lage allerdings geändert.

Ich habe einen neuen Job, in einer anderen Stadt. Natürlich nun auch eine eigene Wohnung, da ich 200 Km von meinem vorherigen Wohnort entfernt bin.

Ich habe dies dem Gericht mitgeteilt und gestern einen Bescheid erhalten, dass ich nun 8 Monate lang 75 Euro mtl. zurückzahlen und die Ratenzahlung sofort wieder aufnehmen soll, da ansonsten der Gesamtbetrag fällig wird.

Ich möchte das an dieser Stelle einmal überprüfen lassen und euch nach eurer Meinung fragen, da mir das sehr viel erscheint für meine derzeitige, finanzielle Lage. Meine Situation ist folgende:

385,00 Euro Miete
62,00 Euro NK
61,98 KFZ Versicherung mtl.
62 Euro Monatsticket für die Bahn

zuzüglich muss ich die nächsten 2 Monate mtl. 200 Euro Kaution für die Wohnung noch zahlen

Mein Verdienst beläuft sich max. auf 1200 Euro netto, wobei ich immer drunter liege, Monat für Monat aber unterschiedlich.

Ich habe den PKH Rechner benutzt und der sagte mir, dass ich nichts zurückzahlen müsste, auch wenn ich das Monatsticket oder das Auto weglassen würde.


Was ist eure Meinung dazu? Hat es Sinn dagegen Beschwerde einzulegen?

Ich danke euch für euren Rat!

LG
Melarie

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Melarie):
wenn ich das Monatsticket oder das Auto weglassen würde.


Ich glaube ganz spontan nicht, dass Sie beides abziehen können. Entweder Ticket oder Kosten für den PKW...

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Meines Erachtens schon. Die Rate ist zu hoch. Hat das Gericht denn keine Berechnung beigefügt, wie auf diese Ratenhöhe kommt?

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#3
 Von 
Melarie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es wurde keinerlei Berechnung beigefügt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Bist du mit den jetzt angeordneten 8 Raten dann durch ?

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#5
 Von 
Melarie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Scheint so. Dort steht "Zu zahlen sind z.Zt. noch 615 Euro, dh. 8 komplette Raten a 75 Euro sowie eine Restrate von 15 Euro"


-- Editiert von Melarie am 31.03.2018 06:52

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#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Wenn du mit den hohen Raten länger als drei Monate im Rückstand warst, hätte die PKH aufgehoben werden können. Geringere Raten zählen immer erst ab dem Beschlussdatum. Mit den nicht gezahlten hohen Raten bist du im Rückstand. Die könnten theoretisch in voller Höhe von dir nachgefordert werden. Es könnte sein, dass die rückständigen hohen Raten jetzt mit geringeren Raten abbezahlt werden. Dann gelten die normalen PKH-Freigrenzen nicht.
Wenn das so ist, ist das jetzt schon mit den 75 € ein Entgegenkommen des Gerichts.
In dem Fall würde ich versuchen die Raten aufzubringen, wenn es irgendwie machbar ist.

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#7
 Von 
Melarie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wäre es sinnvoll einfach zu zahlen?

Ich will ehrlich sein. Ich habe das Geld nicht.

Aber wenn es mir Probleme erspart.. Muss ich halt schauen, mir das Geld an anderer Stelle irgendwo zu leihen.

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