Prozesskostenhilfe bei Scheidung

27. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
hornissenmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Prozesskostenhilfe bei Scheidung

Halli Hallo,

meine Frau und ich lassen uns Scheiden. Trennungsjahr ist vorüber und die Scheidung läuft einvernehmlich, somit haben wir nur einen Anwalt genommen. Der Antragsteller ist in diesem Fall meine getrennt lebende Frau.
Nun ist es ja so, dass der Anwalt im Prinzip die Prozesskostenhilfe "nur" für meine Frau beantragt hat, da sie ja Antragstellerin ist.
Die Frage ist nun, kann ich für mich auch Prozesskostenhilfe beantragen, obwohl wir nur einen Anwalt haben?
Oder kann ich diese Hilfe nachträglich noch beantragen?

vielen Dank und weihnachtliche Grüße (nachträglich :-) )


-- Editiert von Moderator am 27.12.2016 12:59

-- Thema wurde verschoben am 27.12.2016 12:59

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo hornissenmann,

einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht.

Es ist dann wohl der Anwalt deiner Bald-EX.

Dieser wird durch die VKH bezahlt.

Es könnte sein dass das Gericht die Gerichtskosten ( nicht die Kosten des RA ) dann auf beide aufteilt.

lg
edy

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hornissenmann):
Die Frage ist nun, kann ich für mich auch Prozesskostenhilfe beantragen, obwohl wir nur einen Anwalt haben?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ihr habt nicht einen gemeinsamen Anwalt. Die Frau hat einen, Du hast keinen.Einen Antrag auf VKH kann man immer stellen. Bleibt dann abzuwarten, wie das Gericht entscheidet. Und, ganz klar, da geht es nur um Gerichtskosten.

wirdwerden

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#4
 Von 
hornissenmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

OK, gut. Vielen Dank für die Antworten.
Muss ich aber einen Anwalt haben, um diesen Antrag einreichen zu können?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von hornissenmann):
Muss ich aber einen Anwalt haben, um diesen Antrag einreichen zu können?


Du wirst diesen Antrag m.E nicht brauchen.

Den Antrag kannst du aber ohne Anwalt beim zuständigen Amtsgericht stellen.

lg
edy

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#6
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat:
Die Frage ist nun, kann ich für mich auch Prozesskostenhilfe beantragen, obwohl wir nur einen Anwalt haben?
Oder kann ich diese Hilfe nachträglich noch beantragen?


Natürlich können Sie das tun. Die Frage ist nur, welchen Sinn das haben soll. Sie können nicht "jeder die Hälfte" des einen Anwalts über VKH abrechnen. Die VKH gilt immer für denjenigen der sie beantragt und bezahlt die gesamten Kosten nur für dessen Anwalt.

VKH hilft Ihnen daher nur, wenn Sie sich einen eigenen (zweiten) Anwalt nehmen wollen. Und dann wäre der Sinn der einvernehmlichen Scheidung (nur einen Anwalt bezahlen zu müssen) eben dahin.

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