Hallo,
ich habe Fragen zur Prozesskostenhilfe.
Szenario:
- Mann A zeugt mit Frau B ein Kind C.
- Mann A verlässt Frau B unmittelbar nach der Zeugung des Kindes C.
- Frau B lernt Mann D kennen.
- Kind C wird geboren.
- Frau B hat das alleinige Sorgerecht.
- Frau B heiratet Mann D.
- Mann A klagt wegen gemeinsamem Sorgerecht.
- Mann A klagt wegen Umgangsrecht.
- Frau B beauftragt einen Anwalt.
- Frau B ist nicht erwerbstätig.
- Frau B hat folgende Einkünfte: Kindergeld, Unterhalt von Mann A für Kind C.
- Frau B hat kein Vermögen.
- Mann D hat ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von 3.000,00 EUR.
- Mann D hat ein geschätztes Vermögen in Höhe von 100.000,00 EUR.
- Frau B beantragt Prozesskostenhilfe.
Wie aussichtsreich ist die Bewilligung der von Frau B beantragten Prozesskostenhilfe?
In welchem Unfang wird Einkommen und Vermögen von Mann D bei der Entscheidung über Prozesskostenhilfe für Frau B berücksichtigt?
Freundliche Grüße
MM16123R
Prozesskostenhilfe - Vermögen des Ehepartners
28. Juni 2016
Thema abonnieren
Frage vom 28. Juni 2016 | 13:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe - Vermögen des Ehepartners
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 28. Juni 2016 | 17:08
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:In welchem Unfang wird Einkommen und Vermögen von Mann D bei der Entscheidung über Prozesskostenhilfe für Frau B berücksichtigt?
In dem Umfang, in dem er ihr als Ehemann (fiktiven) Unterhalt schuldet.
Und jetzt?
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