Prozesskostenhilfe - Vermögen des Ehepartners

28. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
MM16123R
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe - Vermögen des Ehepartners

Hallo,

ich habe Fragen zur Prozesskostenhilfe.

Szenario:
- Mann A zeugt mit Frau B ein Kind C.
- Mann A verlässt Frau B unmittelbar nach der Zeugung des Kindes C.
- Frau B lernt Mann D kennen.
- Kind C wird geboren.
- Frau B hat das alleinige Sorgerecht.
- Frau B heiratet Mann D.
- Mann A klagt wegen gemeinsamem Sorgerecht.
- Mann A klagt wegen Umgangsrecht.
- Frau B beauftragt einen Anwalt.
- Frau B ist nicht erwerbstätig.
- Frau B hat folgende Einkünfte: Kindergeld, Unterhalt von Mann A für Kind C.
- Frau B hat kein Vermögen.
- Mann D hat ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von 3.000,00 EUR.
- Mann D hat ein geschätztes Vermögen in Höhe von 100.000,00 EUR.
- Frau B beantragt Prozesskostenhilfe.

Wie aussichtsreich ist die Bewilligung der von Frau B beantragten Prozesskostenhilfe?
In welchem Unfang wird Einkommen und Vermögen von Mann D bei der Entscheidung über Prozesskostenhilfe für Frau B berücksichtigt?


Freundliche Grüße

MM16123R

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
In welchem Unfang wird Einkommen und Vermögen von Mann D bei der Entscheidung über Prozesskostenhilfe für Frau B berücksichtigt?


In dem Umfang, in dem er ihr als Ehemann (fiktiven) Unterhalt schuldet.

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