Prozesskosten zahlen, ohne jemals ein Urteil erhalten zu haben.

24. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go486858-31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskosten zahlen, ohne jemals ein Urteil erhalten zu haben.

Guten Tag,

und zwar gehts es um eine Räumungsklage, gegen 2 Personen.Person A (Großmutter) wurde die Wohnung gekündigt, wobei Person B (Großneffe) dort nie gewohnt hat, aber dort gemeldet war.Nun hat sich Person B, noch vor der Gerichtsverhandlung die am 7.9 hätte stattfinden sollen umgemeldet.Bei der Gerichtsverhandlung wurde die Klage gegen Person B eingestellt.
Nun hat Person B diesen Monat eine Rechnung bekommen, worauf er den gegnerischen Anwalt bezahlen soll ( 1000€ ) ohne jemals ein Urteil erhalten zu haben.Das Urteil wurde der Rechnung beigefügt, welches aber schon im November ausgesprochen wurde. Darin heißt es das die Kosten gesamtschuldnerisch zu tragen sind.Kann Person B nun noch Einspruch erheben, über die Festsetzung der Kosten ?.
Mfg

-- Editiert von go486858-31 am 24.03.2018 16:51

-- Editiert von go486858-31 am 24.03.2018 16:51

-- Editiert von Moderator am 25.03.2018 16:21

-- Thema wurde verschoben am 25.03.2018 16:21

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Bei der Gerichtsverhandlung wurde die Klage gegen Person B eingestellt.

Das ist FALSCH, denn ein "eingestellt" gibt es nicht.
Entweder wird eine Klage zurück genommen,
oder es ergeht ein Urteil,
oder es wurde ein Vergleich geschlossen,
oder die Hauptsache wird für erledigt erklärt (Hauptsache ist dann der Räumungsanspruch) es gibt aber eine Kostenentscheidung.

Zitat:
Nun hat Person B diesen Monat eine Rechnung bekommen,

Wie ist dies zu verstehen ? Ist es ein Kostenfestsetzungsbeschluss ?

Auch wenn ein Urteil nur gegen Person A ergangen ist, haftet Person B für die Prozesskosten da er ja als Gesamtschuldner verpflichtet war, die Räume zurückzugeben.
Es ist daher nicht davon auszugehen, dass Person B aus dem Gerichtsverfahren durch den Auszug ausgeschieden ist.
Allein sein Auszug verhindert nur, dass er nicht mehr zur Räumung verurteilt werden konnte.
Die Verpflichtung zu Rückgabe der Mietsache blieb allerdings.

Empfehlung mit den Unterlagen (Aktenzeichen) bei der Geschäftsstelle des betreffenden Amtsgerichts vorsprechen, abklären wie das Verfahren geendet hat und welche Verpflichtungen ihn betreffen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das ist doch alles völlig wirr. Im Zivilverfahren gibt es keine Einstellung in einer mündlichen Verhandlung. Entweder die Klage wurde von der Gegenseite zurück genommen, oder aber es erfolgte nur ein Hinweis des Gerichts, wie es laufen könnte. Aus dem Urteil ergibt sich, wer die Beklagten sind, offensichtlich Oma und Großneffe. Also, nichts mit Einstellung oder was auch immer. Die Beiden sind Gesamtschuldner, also jeder kann herangezogen werden. Gegen das Urteil vorgehen, wie denn? Man hat seinen Wohnsitzwechsel nicht mitgeteilt. Allerdings kann man die Forderung hinsichtlich der Höhe überprüfen. Besteht ein Kostenfestsetzungsbeschluss?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.326 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen