Prozessbetrug ditch Staatsanwaltschaft?

19. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
coy24
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 28x hilfreich)
Prozessbetrug ditch Staatsanwaltschaft?

Darf ein Staatsanwalt eine Einstellung für einen sehr relevanten Tatvorwurf nach 154 Abs. 2 fordern, wenn die Unschuld klar erwiesen ist? Angenommen drm Beschuldigten entsteht dadurch ein Nachteil.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
coy24
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 28x hilfreich)

Angenommen dem Beschuldigten wird dadurch ein neuer fairer Prozess verweigert.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Haben Sie den Betrugsparagraphen je gelesen? Welchen Vermögensvorteil verschafft denn die Staatsanwalt sich oder einem Dritten? Ohne diesen haben wir nämlich keinen Betrug...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#3
 Von 
coy24
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 28x hilfreich)

Dem Staat entsteht insoweit ein Vermoegensvorteil, als das sich der Staat die Kosten eines weiteren Strafprozesses spart, evtl. spart sich der Staat auch noch eine etwaige Entschädigung.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Alles Quatsch. Abgesehen von dem fehlenden Vermögensvorteil müssten Sie mir auch mal erklären, wieso durch einen § 154 ein Nachteil entstehen soll. Das ist nämlich definitiv nicht der Fall.

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"justice"

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#5
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

vor einem halben Jahr wollte er wegen §154(2) noch seinem Verteidiger an den Karren fahren...

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