Prozessbetrug / Rechtsbeugung ?

16. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
RitterDavid
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 147x hilfreich)
Prozessbetrug / Rechtsbeugung ?

Hallo,

ich weiß nicht so ganz, was ich davon halten soll. Bitte um Hilfe:


Die 1. Instanz haben wir gewonnen und es wurde festgestellt, dass ich die Marke nicht bösgläubig angemeldet habe.

1. Der Kläger behauptet in der 2. Instanz mittels neuem Vortrag, dass ich aus einem gewissen Grund die Marke bösgläubig angemeldet habe.
2. Wir reichten einen Schriftsatz ein der beweist, dass die Marke aus diesem gewissen Grund nicht bösgläubig angemeldet wurde (mit 2 Anlagen)
3. Der Kläger reicht einen neuen Schriftsatz ein, und behauptet wieder, dass die Marke bösgläubig angemeldet wurde, nimmt aber auf unseren Schriftsatz und Anlagen keinen Bezug sondern behauptet genau das gleiche wie bei 1.
4. Wir reichen noch einen Schriftsatz ein und schreiben nochmals wie bei 2. hin.
5. 1,5 Tage vor der mündlichen Verhandlung reicht der Kläger wieder einen Schriftsatz ein und behauptet wieder das wie bei 1.
und nimmt wieder keinen Bezug zu 2.

Das Gericht gibt keinen richterlichen Hinweis vor der mündlichen Verhandlung, dass sie das Urteil umdrehen wollen und annehmen, dass die Marke bösgläubig angemeldet wurde. Mit dem richterlichen Hinweis hätten wir nochmals (zum dritten Mal) darauf hinweisen können, dass wir die Marke nicht bösgläubig angemeldet haben, weil wir beweisen konnten, dass die Annahme vom Kläger nicht stimmt (siehe 1.)

In der mündlichen Verhandlung behauptet das Gericht, dass ich die Marke bösgläubig angemeldet habe. Wir beantragen einen Schriftsatznachlass. Es wird nicht mitgeteilt, dass es ein Stuhlurteil gibt und einige Tage später bekommen wir das Protokoll mit dem Stuhlurteil d.h. wir haben keinen Schriftsatznachlass erhalten.

In der Urteilsbegründung steht weder etwas im Tatbestand noch in den Entscheidungsgründen von unserem Vortrag zu 2. und das Gericht hat den Vortrag zu 5. praktisch 1:1 in der Urteilsbegründung abgeschrieben das ich die Marke bösgläubig angemeldet habe. Die Revision wird nicht zugelassen und ich müsste deshalb aus finanziellen Gründen einen Vergleich eingehen den ich seit 10 Jahren ablehne oder Insolvenz und Privatkonkurs anmelden (Geschäftsführerhaftung), wenn ich nicht 70.000 EUR privat an Kredit aufnehme um die Gerichts und Anwaltskosten für 3 Instanzen zu bezahlen. d.h. das Gericht stellt mir zur Auswahl, dass ich einen nicht gewollten Vergleich eingehe, oder alles was ich besitze verliere.

Handelt es sich um Prozessbetrug, Rechtsbeugung, oder bin ich nur ein Querulant ?

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Das Gericht gibt keinen richterlichen Hinweis vor der mündlichen Verhandlung, dass sie das Urteil umdrehen wollen und annehmen, dass die Marke bösgläubig angemeldet wurde.


Wozu auch, wenn ihr dazu schon zweimal Stellung genommen habt? Richterliches Gehör wurde also gewährt.

Zitat:
Mit dem richterlichen Hinweis hätten wir nochmals (zum dritten Mal) darauf hinweisen können, dass wir die Marke nicht bösgläubig angemeldet haben


Was hätte sich denn daran geändert, was ihr schon zweimal geschrieben habt?

Zitat:
weil wir beweisen konnten, dass die Annahme vom Kläger nicht stimmt


Wenn ihr diesen Beweis mit den ersten beiden Schriftsätzen nicht angeboten habt, dürfte euch das wegen Präklusion sowieso verwehrt sein.

Zitat:
Es wird nicht mitgeteilt, dass es ein Stuhlurteil


Das haben wir ja hier nun schon drölfundneunzigtausendmal durchdiskutiert. :crazy:

Zitat:
Handelt es sich um Prozessbetrug


Wenn du beweisen kannst, daß die Gegenpartei bewußt falsch vorgetragen hat. Zumindest ein Gericht hat das ja schon mal anders gesehen.

Zitat:
Rechtsbeugung


Nö. Die bloße Unterlassung des rechtlichen Gehörs (die hier ja nun auch gar nicht stattgefunden hat, s.o.) wäre noch keine.
Sicherlich *könnte* man zu der Auffassung geraten, wenn auf den Vortrag einer Seite zu der prozeßentscheidenden Frage gar nicht eingegangen wurde, daß womöglich der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wurde.

Aber wieso fragst du das nicht deinen Anwalt? Es macht nämlich keinen wirklichen Spaß, mit deinen ständigen verzerrenden Paraphrasierungen als Grundlage einen Rat zu geben.

Zitat:
oder bin ich nur ein Querulant


Dein ständiges Herumreiten auf dem "Stuhlurteil ohne Hinweis" läßt zumindest den Verdacht erscheinen.
Versteh mich nicht falsch, ich kann durchaus verstehen, daß du das sehr emotional siehst. Das hilft uns hier aber nun mal nicht weiter.

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#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Handelt es sich um Prozessbetrug, Rechtsbeugung, oder bin ich nur ein Querulant ?
Ich tippe auf Querulant.
Die Zahl Ihrer vorherigen Threads mit exakt diesem Inhalt, in denen man Ihnen schon mehrfach und deutlich vor Augen geführt hat, dass keine Rechtsbeugung und schon gar kein Prozessbetrug erkennbar sind, lassen darauf schließen. Ebenso natürlich, dass Sie wiederholt hier angeben, dass kein Stuhlurteil angekündigt war, während andere User das anders gedeutet haben. Schließlich ist es etwas eigentümlich zu glauben, dass man diese Fragen besser mit einem Forum bespricht als mit den eigenen Anwälten. Schlichtweg falsch ist die Annahme, dass die strafrechtliche Würdigung Ihnen im Zivilprozess auch nur ein bischen weiterhelfen könnte. Erst recht nicht nach geschlossenem Vergleich.

Zu einem Vergleich wird natürlich niemand gezwungen. Es wird nur gerne vor Augen geführt, dass man juristisch unterliegen könnte/wird. Den Weg über Befangenheitsanträge, die Nichtzulassungsbeschwerde und wie man lesen kann sogar Verfassungsbeschwerden haben Sie für sich doch bereits endeckt. Ihnen wurde nur mehrfach gesagt, dass alle diese Optionen lächerlich aussichtslos sind. Haben Sie sich dieser Auffassung letztendlich angeschlossen?

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#3
 Von 
RitterDavid
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 147x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Die Zahl Ihrer vorherigen Threads mit exakt diesem Inhalt, in denen man Ihnen schon mehrfach und deutlich vor Augen geführt hat, dass keine Rechtsbeugung und schon gar kein Prozessbetrug erkennbar sind, lassen darauf schließen.


Mittlerweile gibt es ja bereits eine Urteilsbegründung, wo zwei Richter die Wartepflicht zweimal verletzt haben obwohl noch je drei Ablehnungsgesuche nicht abgeschlossen waren. Es wurde während der Wartepflicht nicht nur die Urteilsbegründung sondern auch die Protokollberichtigung geschrieben. Beides hat mein Anwalt einen Tag (!) vor der 5-Monatsfrist erhalten.

Wie gesagt, wir sind jetzt weiter wie damals vor 1-2 Monaten, da nun die Urteilsbegründung vorliegt und da wurde im erheblichen Ausmaß mein rechtliches Gehör verletzt. In Summe haben wir bei beiden Verfahren für die Tatbestandberichtigung 66 Seiten mit in Summe 47 (!) Änderungsanträge eingereicht.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber den 7 Richtern die beteiligt waren, habe ich auch bereits eingereicht. Hierbei hat die Präsidentin vom OLG bereits die Dienstlichen Äußerungen aller sieben Richter beantragt.

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