Die KK hat beim zuständigen AG einen Insolvenzantrag
gestellt für die Firma X (Einzelfima), wegen rückständiger Sozialabgaben. Inso-Verfahren läuft, die Inhaberin zahlt monatlich auf die Forderung an den Inso-Verwalter, der Betrieb läuft weiter.
Nun zahlt ein Kunde der Firma X nicht, er wird verkagt. Die Klägerin erhält PKH, sie gewiinnt den Prozess. Meine Frage nun, was ist mit den Anwaltskosten? Fließen die auch in die Inso-Masse oder wird der Anwalt der Klägerin entlohnt?
Prozess im Insolvenzverfahren
15. November 2016
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Frage vom 15. November 2016 | 10:44
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Prozess im Insolvenzverfahren
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#1
Antwort vom 15. November 2016 | 11:23
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Wer ist denn bitte sehr Klägerin? Firma X? Warum konnte Firma X selbst klagen? Wurde die selbständige Tätigkeit freigegeben?
#2
Antwort vom 15. November 2016 | 11:27
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
ZitatWer ist denn bitte sehr Klägerin? Firma X? Warum konnte Firma X selbst klagen? Wurde die selbständige Tätigkeit freigegeben? :
Also Klägerin ist Frau Y, Inhaberin der FIrma X. Und ich gehe mal davon aus, dass die selbstständige Tätigekeit freigegeben wurde.
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#3
Antwort vom 15. November 2016 | 11:44
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Also ist eigentlich nicht Firma X in Insolvenz sondern Frau Y.
Wenn die selbständige Tätigkeit freigegeben wurde, konnte Frau Y auch den Prozess führen. Durch die Freigabe ist auch alles, was zur selbständigen Tätigkeit zählt nicht vom Insolvenzbeschlag erfasst. Das gilt auch im Hinblick auf die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen und den damit zusammenhängenden Kosten und Erstattungsansprüchen. (Ich gehe davon aus, dass die Forderung gegen den Kunden erst nach Freigabe entstanden ist.)
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